Anzeige wegen Sachbeschädigung Geldstrafe

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kathi76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Sachbeschädigung Geldstrafe

Hallo,
Ich habe eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erhalten. Sollte ich schuldig gesprochen werden, bekomme ich eine Geldstrafe in Höhe von x Tagessätzen nach dem Strafrecht. Kann zivilrechtlich auch eine Geldstrafe auf mich zukommen? Zusätzlich?

Viele Grüße und danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Nö. aber die Schadensregulierung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Kathi76 ):
Kann zivilrechtlich auch eine Geldstrafe auf mich zukommen?

Nein, aber Schadenersatzforderungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kathi76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die dann zusätzlich zu den Tagessätzen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Kathi76 ):
Also die dann zusätzlich zu den Tagessätzen?


ja.
Das eine ist die Strafe (damit man das nicht wieder tut).
Das andere ist der Ersatz für das, was man kaputt gemacht (und ggf. daraus resultierenden Folgen).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Durch eine Strafe verschwindet ja die Beule im Auto nicht automatisch mit , oder wie stellst Du Dir das vor? Wer soll dafür aufkommen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.04.2020 14:23:09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zu ergänzen wäre noch, dass du auch zivilrechtlich zu Schadenersatzforderungen verurteilt werden kannst, wenn es im Strafprozess selber zu keiner Verurteilung kommt oder die Verfolgung von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

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