Anzeige wegen Sachbeschädigung - Sollte man sich äußern oder macht das nur alles schlimmer?

10. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Josemann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Sachbeschädigung - Sollte man sich äußern oder macht das nur alles schlimmer?

Hallo miteinander,

Ein Bekannter hat Mittwoch Abend angetrunken ein tragbares Werbeschild von einer Gaststätte umgetreten. Dieses ist umgefallen und aufgesprungen. Der Ausdruck ist dabei rausgefallen. Der Eigentümer kam herausgestürmt und hat direkt die Polizei gerufen. Er hat ihn dann wegen Sachbeschädigung angezeigt. Er meinte es würden Kosten von ca 100 Euro anfallen. Die Polizei hat meinen Bekannten dann zwecks Alkoholüberprüfung in ein Röhrchen pusten lassen.

Mein Bekannter hat jetzt Post von der Polizei bekommen um die Chance zu bekommen sich schriftlich zu äußern und die Anzeige zuzugegeben oder abzustreiten.

Er hat jetzt vor die Tat zuzugeben und sich zu äußern. In der Äußerung steht dann in gutem Deutsch ca folgendes: "Dass er den vorwurf zugibt, die Handlung ihm Leid tut, dass er durch die Übernahme der Kosten das Verfahren gerne einstellen würde, er nie vorher mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und er angetrunken war."

Jetzt ist die große Frage: Ist das gut/schlecht? Sollte man sich äußern oder macht das nur alles schlimmer? Sollte man die Tat zugeben? Wie würdet ihr handeln?

Mein Bekannter ist Student. Mit was für Tagessätzen müsste er rechnen? Muss er mit Sozialstunden rechnen? Eine Vorstrafe ist ausgeschlossen oder?

Vielen Dank im Voraus.
Ich hoffe ihr könnt ihm helfen!

Lg Josemann

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Kann er so schreiben. Wenn es die erste Verfehlung ist, dürfte das für eine Einstellung reichen, zumindest sofern er dann auch den Schaden ausgleicht.
Das hat dann im weitern auch keine Tagessätze zur Folge und die Sache sollte/wird erledigt sein.

Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Verfahren eingestellt wird, wird die Strafe wohl deutlich unter 90 Tagessätzen bleiben und somit keine Vorstrafe nach sich ziehen.


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#2
 Von 
Josemann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erbsenzähler für deine Antwort.

quote:
Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Verfahren eingestellt wird,

Hier meinst du nicht eingestellt wird oder?

Gibt es noch mehr Meinungen zu dem Fall?

Schonmal vielen Dank für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
Hier meinst du nicht eingestellt wird oder?


Ja, genau. Sorry.

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0x Hilfreiche Antwort

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