Anzeige wegen Sachbeschädigung

21. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
kenny.to
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Sachbeschädigung

Hallo,
ich bin 18 Jahre alt und war an einem Abend mit 1,11 Promille undterwegs mit 3 Freunden. Wir haben anschließend an einem Automat gerüttelt, um kostenlos Essen daraus zu bekommen. Dabei ist das Dach des Automaten abgebrochen, jedoch ist er noch voll funktionsfähig. Durch die Aktion haben wir auch nur einen Energydrink, ein Kaffee und eine Packung Kaugummis bekommen. Als die Polizei kam war ich der einzige, der erwischt wurde und meine Frage ist nun, ob das Verfahren eingestellt wird, wenn ich zur Vorladung erscheine und die Tat gestehe. Ich habe keinerlei Vorstrafen und wenn sie mich fragen, wer die anderen waren, würde ich sagen, dass ich sie gerade erst kennen gelernt habe.
Viele Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Lieber nicht. Wenn Sie nur wegen Sachbeschädigung angezeigt sind, sollten Sie lieber verschweigen dass auch noch Diebstahl dazu kommt. Ich persönlich würde mich nur schriftlich auessern.

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#2
 Von 
kenny.to
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte ich einen Anwalt einschalten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Was steht denn überhaupt im Anhörungsbogen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von palino):
auch noch Diebstahl dazu kommt


Diebstahl im besonders schweren Fall... wär's dann.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ein Anwalt ist selbst zu zahlen - haben Sie die nötigen 800 Euro. Ansonsten stellt sich die Frage nämlich gar nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Diebstahl im besonders schweren Fall... wär's dann.


Eher nicht, denn hier greift der § 243 Abs. 2 StGB, da die gestohlene Ware wohl einen Wert von unter 25€ hatte.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kenny.to
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Glauben Sie ich habe eine Chance darauf, dass das Verfahren einfach eingestellt wird?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich habe keinerlei Vorstrafen und wenn sie mich fragen, wer die anderen waren, würde ich sagen, dass ich sie gerade erst kennen gelernt habe. Was übrigens strafbar ist (Strafvereitelung). Und bei Vorladungen "verplaudern" sich viele - insofern ist der Rat, da besser nicht zu erscheinen, recht sinnvoll.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
kenny.to
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also meinen Sie ich sollte mich schriftlich äußern?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Vielleicht sollten Sie uns erst einmal mitteilen, was genau im Anhörungsbogen steht. Sollte dort nur von Sachbeschädigung die Rede sein, wäre es am besten überhaupt keine Angaben zur Tat zu machen und nur die Vermögensverhältnisse ect. anzugeben.

Es wäre natürlich auch noch interessant was Sie gegenüber der Polizei geäußert haben.

Sollten Sie vor Gericht landen (vermutlich Jugendgericht), sollten Sie auch hier aufgrund des Alkohols lieber große Erinnerungslücken haben. Die sind auch ganz gut wenn Sie Ihre Freunde nicht verpfeifen wollen.

Unter keinem Umständen irgendwie sagen das man "nur" Kleinigkeiten mitgenommen hat. Am besten das kommt überhaupt nicht zur Sprache. Auch ein Versuch den Schaden beim Automatensteller zu begleichen tut gut. Ihre Freunde können da sicherlich mit Ihnen zusammen werfen, wenn sie sonst schon so davon kommen. Ach ja und ehrliche Reue ist auch immer klasse oder zumindest die Fähigkeit diese vorzuspielen.

Zitat (von muemmel):
Was übrigens strafbar ist (Strafvereitelung). Und bei Vorladungen "verplaudern" sich viele - insofern ist der Rat, da besser nicht zu erscheinen, recht sinnvoll.


Wäre ich mir nicht so sicher. Im Zuge dessen, dass man sich nicht selbst belasten muss könnte man dies so auslegen dass durch eine Gruppe auch was bandenmäßiges draus werden kann. Würde ich mal so in den Raum werfen, aber ohne Gewähr.

-- Editiert von palino am 21.07.2020 21:07

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