Situationsschilderung:
Vorgeschichte: Fahrer A (Geschädigter) mit einem Beifahrer und Fahrer B (Unfallschuldner) mit min. 2. Mitfahrern
Treffen auf mit ihren PKW auf enger Fahrbahn mit den Spiegeln zusammen, zu diesem Zeitpunkt steht Fahrer A schon am rechten Fahrbahnrand, Fahrer B färt mittig weiter, bei Fahrer A enteteht eine Beschädigung am Spiegel,
Fahrer A Schnallt sich ab, Steigt aus und Winkt Fahrer B hinterher (alles ohne besagten Finger), Fahrer B fährt weiter > Fahrer A erstattet Anzeige wegen Fahrerflucht. > der Fahrzeughalter (nicht Fahrer A) Person C bekommt Post von der Versicherung des Unfallgegners.
2 Monate nach dem Geschehen bekommt Fahrer A post von der Polizei, wegen Beleidigung "Stinkefinger" nach §185StGB,
Kourious an der Sache, Brief wurde nicht zum Fahrzeughalter gestellt, sondern zum Fahrer am Schadenstag.
Frage: Was erwartet Fahrer A?
Fahrer A geht definitiv zur Anhörung, da ihm nicht bewusst ist, das er diese Handlung am besagten Schadenstag durchgeführt haben soll.
Wie geht dieses Verfahren weiter?
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Anzeige wegen Stinkefinger §185 StGB
31. Oktober 2010
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Frage vom 31. Oktober 2010 | 20:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 1. November 2010 | 11:24
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
Das wird mit Sicherheit eingestellt.
Zum einen könnte man annehmen, es handele sich um eine Racheanzeige. Zum anderen könnte man auch in der Situation eine Ausnahmesituation annehmen - immerhin hat die Gegenseite gerade eine Straftat begangen. Und ob man in der Situation überhaupt zweifelsfrei "bezeugen" könnte, die Fingerhaltung des A genau erkannt zu haben, ist auch noch völlig unklar.
Da wird kein StA Steuergelder für verschwenden.
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