Anzeige wegen Unterlassung der Stromabrechnung & Anpassung der Abschläge

13. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go525539-43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Unterlassung der Stromabrechnung & Anpassung der Abschläge

Guten Tag,

ich würde gerne einen hypothetischen Fall diskutieren:

Ein Stromanbieter verlangt regelmäßig viel zu Hohe Abschlagszahlungen und unterlässt sowohl die jährliche Abrechnung, als auch die Anpassung der Abschläge. Auf eine Bitte um Auszahlung des Guthabens wird nicht reagiert. Später meldet der Stromanbieter insolvenz an.

Chronoligie:

- September 2016 Belieferung startet
- September 2017 Abrechnung bleibt aus & Anpassung Abschläge bleibt aus. (Abschlag 120€ vs. Verbrauch 50€)
- Dezember 2017 Preis-Steigerung (& dadurch Abschlag-ERHÖHUNG)
- September 2018 Abrechnung bleibt aus & Anpassung Abschläge bleibt aus.
- September 2018 Schriftliche Aufforderung zur Abrechnung & Auszahlung Guthaben
- Oktober 2018 Insolvenz Stromanbieter

Wichtig: Der Fall soll nicht vor dem Hintergrund diskutiert werden, Geld / Schadenersatz zu erhalten, da dies bei einem insolventen Unternehmen für gewöhnlich wenig Sinn macht.

Viel mehr möchte ich die rechtlichen Möglichkeiten diskutieren, die Verantwortlichen für das Fehlverhalten auf dem Rechtswege zu bestrafen.

Handelt es sich hierbei nicht um Betrug / Insolvenzverschleppung / oder ähnliches Fehlverhalten, was zur Anzeige gebracht werden kann / soll / muss ?

-- Editiert von Moderator am 13.09.2019 14:00

-- Thema wurde verschoben am 13.09.2019 14:00

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von go525539-43):
Handelt es sich hierbei nicht um Betrug / Insolvenzverschleppung


Vielleicht, aber nicht schon deswegen, weil eine Abrechnung ausgeblieben ist. Straftaten müßte man schon konkret nachweisen. Insolvenzverschleppung etwa bedarf des Wissens, Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen zu können (oder demnächst nicht mehr zu können) und trotzdem keinen Insolvenzantrag zu stellen. Etc.

Zitat:
September 2017 Abrechnung bleibt aus


Ist man dagegen rechtlich vorgegangen? Wenn nicht, wird sich die Gegenseite vermutlich auf den Standpunkt stellen, daß dann wohl nur die Post verloren gegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es steht zumindest der Verdacht der Untreue im Raum. Und es ist einem unbenommen deswegen Strafanzeige zu erstatten und um Überprüfung zu bitten. Was dabei am Ende rauskommt, ist wieder eine ganz andere Frage.

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