Guten Tag,
ich würde gerne einen hypothetischen Fall diskutieren:
Ein Stromanbieter verlangt regelmäßig viel zu Hohe Abschlagszahlungen und unterlässt sowohl die jährliche Abrechnung, als auch die Anpassung der Abschläge. Auf eine Bitte um Auszahlung des Guthabens wird nicht reagiert. Später meldet der Stromanbieter insolvenz an.
Chronoligie:
- September 2016 Belieferung startet
- September 2017 Abrechnung bleibt aus & Anpassung Abschläge bleibt aus. (Abschlag 120€ vs. Verbrauch 50€)
- Dezember 2017 Preis-Steigerung (& dadurch Abschlag-ERHÖHUNG)
- September 2018 Abrechnung bleibt aus & Anpassung Abschläge bleibt aus.
- September 2018 Schriftliche Aufforderung zur Abrechnung & Auszahlung Guthaben
- Oktober 2018 Insolvenz Stromanbieter
Wichtig: Der Fall soll nicht vor dem Hintergrund diskutiert werden, Geld / Schadenersatz zu erhalten, da dies bei einem insolventen Unternehmen für gewöhnlich wenig Sinn macht.
Viel mehr möchte ich die rechtlichen Möglichkeiten diskutieren, die Verantwortlichen für das Fehlverhalten auf dem Rechtswege zu bestrafen.
Handelt es sich hierbei nicht um Betrug
/ Insolvenzverschleppung / oder ähnliches Fehlverhalten, was zur Anzeige gebracht werden kann / soll / muss ?
-- Editiert von Moderator am 13.09.2019 14:00
-- Thema wurde verschoben am 13.09.2019 14:00
Anzeige wegen Unterlassung der Stromabrechnung & Anpassung der Abschläge
13. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 13. September 2019 | 13:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Unterlassung der Stromabrechnung & Anpassung der Abschläge
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. September 2019 | 14:32
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatHandelt es sich hierbei nicht um Betrug / Insolvenzverschleppung :
Vielleicht, aber nicht schon deswegen, weil eine Abrechnung ausgeblieben ist. Straftaten müßte man schon konkret nachweisen. Insolvenzverschleppung etwa bedarf des Wissens, Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen zu können (oder demnächst nicht mehr zu können) und trotzdem keinen Insolvenzantrag zu stellen. Etc.
Zitat:September 2017 Abrechnung bleibt aus
Ist man dagegen rechtlich vorgegangen? Wenn nicht, wird sich die Gegenseite vermutlich auf den Standpunkt stellen, daß dann wohl nur die Post verloren gegangen ist.
#2
Antwort vom 13. September 2019 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Es steht zumindest der Verdacht der Untreue im Raum. Und es ist einem unbenommen deswegen Strafanzeige zu erstatten und um Überprüfung zu bitten. Was dabei am Ende rauskommt, ist wieder eine ganz andere Frage.
Und jetzt?
Schon
268.226
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
54 Antworten