Guten Abend zusammen,
ich bin seit Jahren begeisterter „stiller Mitleser" von diesem Forum, da mich das Strafrecht sehr interessiert, obwohl es nichts mit meinem Beruf zu tun hat. Hätte allerdings nie gedacht, dass ich hier selber mal ne Frage stellen muss, aber heute ist es leider dann doch soweit.
Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin war im Februar 2022 auf dem Weg zum Essen gehen am Bankautomat und hat festgestellt, dass der vorherige „Besucher" wohl vergessen hat, das Geld zu entnehmen (20 Euro).
Sie hat dieses entnommen, mit der festen Absicht, dies in den nächsten Tagen bei der Bank abzugeben. Sie hat mir sogar abends davon berichtet. Durch Stress und ein wenig „Vergesslichkeit" hat sie dies aber leider nicht getan.
Nun hat sie von der Polizei eine Vorladung bekommen. Sie wird beschuldigt, eine Unterschlagung nach 246 StGB begangen zu haben und wurde vorgeladen. Problematisch ist hierbei, dass die Vorladung an unsere alte Adresse ging und für heute (14:00 Uhr) war. Wir sind vor über einem Jahr umgezogen und meine Freundin hat sich ordnungsgemäß sofort umgemeldet. Heißt, die „Straftat" wurde begannen, als wir längst hier gewohnt haben. Wie kann das sein?
Meine Freundin wurde netterweise gestern (!!) von unseren Nachmietern darüber informiert, dass ein Brief von der Polizei an unsere alte Adresse zugestellt wurde. Dies ist Anhand von Chats nachweisbar.
Sie hat den Brief allerdings erst heute gegen 17 Uhr abgeholt und ist sofort zur Polizei gefahren. Dort erzählte sie ihre Geschichte, warum sie heute nicht da war. Man sagte ihr lediglich, dass dies an die „zuständige Sachbearbeiterin" weitergeleitet wird.
Hab direkt ne Kumpel angerufen, der selber Richter am Amtsgericht ist und der meinte, dass wir uns „keine Sorgen machen müssten".
Meine Freundin wird direkt am Montag zur entsprechenden Bank fahren und die 20 Euro abgeben.
Es war niemals ihre Absicht, sich an den 20 Euro zu bereichern. Wir haben ein Haushaltseinkommen von über 5000 Euro monatlich (netto).
Ich persönlich hoffe auf eine Einstellung nach 153a StPO.
Meine Freundin ist 28 Jahre alt, staatlich anerkannte Erzieherin und hatte bisher mit der Polizei mal gar nichts zu tun.
Wie schätzt Ihr den Fall ein?
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6. Mai 2022
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Frage vom 6. Mai 2022 | 19:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 6. Mai 2022 | 23:43
Von
Status: Weiser (16548 Beiträge, 9314x hilfreich)
Zitat:Wir sind vor über einem Jahr umgezogen und meine Freundin hat sich ordnungsgemäß sofort umgemeldet. Heißt, die „Straftat" wurde begannen, als wir längst hier gewohnt haben. Wie kann das sein?
Hat die Freundin anschließend selbst Geld abgehoben? Wenn ja: Hat die Freundin der eigenen Bank den Umzug mitgeteilt? Wenn nein, dann kommt die alte Adresse von der Bank, weil die Bank einfach geschaut hat, wer der nächste Kunde am Automat war nach dem Kunden, der die 20€ vergessen hat.
Zitat:Wie schätzt Ihr den Fall ein?
Dass eine §153a-Einstellung realistisch ist.
#2
Antwort vom 7. Mai 2022 | 03:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120294 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatWir sind vor über einem Jahr umgezogen und meine Freundin hat sich ordnungsgemäß sofort umgemeldet. Heißt, die „Straftat" wurde begannen, als wir längst hier gewohnt haben. Wie kann das sein? :
Wie hat die Freundin denn die Ummeldung der Bank zukommen lassen?
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#3
Antwort vom 7. Mai 2022 | 10:18
Von
Status: Praktikant (921 Beiträge, 160x hilfreich)
ZitatIch persönlich hoffe auf eine Einstellung nach 153a StPO. :
Das oder nach §153 StPO (also Einstellung ohne Auflagen) bzw §170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht), alles hier noch möglich, denke ich. Dramatisch sollte es jedenfalls nicht werden, das stimmt.
-- Editiert von CarstenF am 07.05.2022 10:19
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