Wir sind aus einem Mietshaus ausgezogen in welchem bei Einzug eine Sofagarnitur stand. Der Vermieter hatte uns dieses eigentlich geschenkt (nur mündlich). Nach Auszug aus dem Haus wurden wir nun angezeigt wegen Unterschlagung, obwohl wir bis zu dieser Anzeige in keinster Weise aufgefordert wurden die Sofagarnitur zurück zu bringen. Die Sofagarnitur wurde natürlich umgehend zurückgebracht, inklusive Empfangsquittung vom Ex-Vermieter unterschrieben. Müssen wir diese Anzeige einfach so hinnehmen? Das war doch eine falsche Anschuldigung, vor allem weil er die Garnitur nie auf normalem Wege gefordert hat.
Wir hatten bis zum Auszug eigentlich ein gutes Verhältniss mit dem Vermieter. Seit wir ausgezogen sind kommt ein Hammer nach dem Anderen, z.B. eine Betriebskostenabrechnung für 3 Monate laut der wir 1600Euro nachzahlen müssten, soviel haben wir sonst nicht mal das ganze Jahr gezahlt...
-- Editiert von Moderator am 18.06.2018 23:01
-- Thema wurde verschoben am 18.06.2018 23:01
Anzeige wegen Unterschlagung ungerechtfertigt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Müssen wir diese Anzeige einfach so hinnehmen? Wurde durch die Staatsanwaltschaft Ihre Unschuld festgestellt und das Verfahren deswegen (nicht etwa wegen Geringfügigkeit) eingestellt? Falls nein, müssen Sie die Anzeige selbstverständlich hinnehmen.
Das war doch eine falsche Anschuldigung Siehe oben - so lange das Verfahren gegen Sie läuft, befaßt sich niemand mit dem Thema "falsche Anschuldigung".
vor allem weil er die Garnitur nie auf normalem Wege gefordert hat. Das ist auch nicht erforderlich. Abgesehen davpn hätte er das Ihrer Schilderung nach ja gar nicht gedurft - man kann eine Schenkung nicht einfach rückgängig machen.
Hier gibt es wiederum mehre Faktoren, natürlich könnte ihr eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen den Vermieter Stellen. jedoch sehe ich hier keine guten Chancen, wenn ich recht verstehe habt ihr beim Einzug keine Schenkungsurkunde oder ähnliches für das Sofa bekommen, daher wird der nachweis schwer.
Wegen der Betriebskostenabrechnung, dies muss der Vermieter euch schriftlich geben, also auch die ausführliche Abrechnung. An dieser kann man den genau verbrauch etc. auszurechnen, und zu not mit einem Anwalt die Sache klären.
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Hier gibt es wiederum mehre Faktoren, natürlich könnte ihr eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen den Vermieter Stellen. Klar - die wird bloß nicht bearbeitet.
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