Anzeige wegen Vergewaltigung (ich bin unschuldig!)

14. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
Anzeige wegen Vergewaltigung (ich bin unschuldig!)

Schönen guten Tag liebe Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem :

Eine freundin von mir welche ich seit ein paar monaten kannte hatte sich mehr oder weniger "selbst eingeladen" in meine Wohnung.
Ich war eher dagegen da ich mit einem Freund der mir bei dem Umzug half (ich zog in eine neue Stadt ein) einen männerabend machte und er bei mir schlafen wollte.
Ich meinte sie könne ja kurz vorbei kommen, später als sie da war, beschlossen wir was essen zu gehen. Sie hatte gefragt ob sie mitkommen könne um mit uns zu feiern, grundsätzlich hatten wir nichts dagegen aber ich habe ihr wiederholt gesagt sie kann bei mir nicht über nacht bleiben.

Wir glühten etwas vor und spielten ein kartenspiel zu dritt in meiner Wohnung. Sie war bereits so KO dass sie beim vorglühen einschlief auf meinem bett. GEGEN MEINEN WILLEN.
Ich habe versucht ihr zu erklären dass ich das nicht möchte und nicht genug schlafplätze vorhanden sind. Allerdings bettelte sie mich an so lange zu schlafen bis wir 2 vom feiern zurück kommen. Ungern bejahte ich das (ich kann keine frau alleine betrunken und vorallem nachts auf die straße setzen). Anschließend küsste sie mich.

Als wir wieder kamen lag sie entkleidet auf der Matratze die für mein freund vorgesehen war. Sie brach in unserer Abwesenheit in die Wohnung. Ich putze alles auf, mein Freund legte sich in mein Bett (bett sowie matratze sind 1m breit) ich bot ihm das natürlich an ohne mir gedanken zu machen.

Sobald alles sauber war musste ich ja irgendwo schlafen.. Also legte ich mich zu ihr auf die matratze (da war noch platz, auf dem bett nicht). Aus Reflex legte ich meine hand um sie, anschließend machten wir etwas rum (ich weiß das ist widerlich, ich kanns mir selbst nicht erklären). Als ich sie näher anfasste (nicht intim, alles im rahmen) blockte sie ab, das respektierte ich direkt und wendete mich ihr komplett ab. Am nächsten morgen machten wir wieder rum, das begann sie. Wir berührten uns intim, sie brach das ab, da der von mir inzwischen komplett vergessene freund noch in meinem Bett lag und alles mithören/sehen könne. Mein freund blieb nüchtern da er am nächsten tag mit dem Auto fahren musste. Sie ging duschen und mein freund nachhause.

Sie legte sich im einverständnis beider seiten zu mir ins Bett (inzwischen hatte ich auf das Bett gewechselt) und machten dort weiter wo wir aufhörten.
Wir hatten Verkehr (gewollt von beider seiten). Sie erzählte mir sogar welche bedürfnisse sie hat und was sie gerne tut.
Danach dachte sie wir wären ein Paar, was aber nicht so war. Das stellte ich klar (sie wusste von vorne rein dass ich keine neue Beziehung möchte da ich einfach nicht bereit dafür war) Sie wurde wechselhaft launisch.

Sie blieb noch 1 std ca, wir unterhalteten uns komplett normal, anschließend hatten wir noch ein wenig kontakt via whatsapp. Es schien alles in bester Ordnung zu sein.

Jetzt hat sie mich angezeigt wegen Vergewaltigung. Dabei bin ich unschuldig und das war nur ein One-Night-Stand.
Ich habe bereits meinen Anwalt eingeschalten aber ich weiß einfach nicht weiter.

Ich bin Männlich , 20 Jahre alt.

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42 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Jetzt hat sie mich angezeigt wegen Vergewaltigung. Und das wissen Sie jetzt woher? Und sagen Sie bloß nicht, die Dame selbst habe Ihnen das mitgeteilt...
Ich habe bereits meinen Anwalt eingeschalten Das dürfte, sofern es ernsthaft eine Anzeige gibt und nicht bloß die Behauptung einer solchen, recht weise gewesen sein.
anschließend hatten wir noch ein wenig kontakt via whatsapp. Nun ja - das ist doch ein recht schöner Gegenbeweis...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich erhielt einen Anruf von der Polizei diese wollte mit mir darüber reden. Mein Anwalt hat den Termin bereits abgelehnt.

Sie hat meine Nummer inzwischen blockiert. allerdings erst nach ein paar tagen sprich es war der abend / morgen, anschließend ein wenig kontakt, anschließend wurde die nummer blockiert.

1 monat später kam der Anruf der Polizei

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Na, dann haben Sie bisher alles richtig gemacht. Das weitere Vorgehen ist mit dem Anwalt zu besprechen, der ja dann wohl auch bald Akteneinsicht haben wird und Ihnen folglich mitteilen kann, was die Dame ausgesagt hat. Wie es ausgeht, kann man natürlich nicht wissen - allzu hoch dürfte die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung aber nicht sein. Die nächste spannende Frage ist jetzt, ob nach Abschluß der Ermittlungen Anklage erhoben wird oder nicht - wenn nicht, können Sie sich gratulieren (allerdings bleiben Sie auf den Anwaltskosten sitzen), wenn ja, folgt eine Verhandlung, wo man halt abwarten muß, was dabei herauskommt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

ich habe einen Termin am Mittwoch bei meinem Anwalt. Die Wartezeit ist die Hölle für mich.
Ich habe Quasi einen Zeugen dass ich ihren alkoholisierten Zustand nicht benutzt habe und Beweise der Whatsapp chat verläufe.
Die Anwaltskosten nehme ich in Kauf. Hätte zwar nicht sein müssen allerdings macht mir das keine Kopfschmerzen.
Allein dass es mal eine Sexualverbrechen in meiner Familie gab (Großmutter war das Opfer) ekelt mich vor soetwas richtig ab. Ich bin kein Vergewaltiger.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Die Wartezeit ist die Hölle für mich. Nun ja - mir ist schon klar, dass Sie sich nicht einfach entspannt zurücklehnen können. Aber das wird alles noch dauern - ob Sie sich dann in der Zwischenzeit "verrückt machen" oder sich halt sagen, dass es jetzt eben so ist, liegt an Ihnen. Lesen Sie mal folgenden Link - der Mann saß monatelang in U-Haft, während Sie mehr oder weniger Ihre Freiheit "geniessen" können: https://de.wikipedia.org/wiki/Kachelmann-Prozess

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

das bedeutet nicht dass mir nicht das selbe passiert wie Herrn Kachelmann.
ich habe nichts getan somit kann ich nicht meine "freiheit" geniesen sondern sollte das auch.

Sie kann eigentlich keine Beweise gegen mich haben da ich nicht gewaltätig ihr gegenüber war und nichts gegen ihren willen passierte.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bevor der Anwalt nicht Akteneinsicht hatte und somit weiß was die Dame dir genau vorwirft, also was wann genau gewesen sein soll, kann man zu dieser Geschichte nichts weiter sagen. Der Anwalt wird dann auch entscheiden, ob es Sinn macht deinen Freund als Zeugen zu hören.

Das wird sich jetzt wohl noch eine Weile hinziehen. Es sei denn, die Dame rudert bei einer eventuellen erneuten Vernehmung zurück und gibt zu das alles nur erlogen ist.

Der größte Fehler den du jetzt machen könntest, wäre Kontakt zu ihr aufzunehmen oder irgendwelche Freunde dazu zu veranlassen Kontakt mit ihr aufzunehmen und sie dazu zu bewegen ihre Aussage zu ändern. Denn dann sitzt du wirklich relativ schnell in Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.04.2019 16:54

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Herzlichen Dank für Ihre Antwort Streetworker,

Ich habe nach dem Anruf der Polizei (ich war total unter schock, bin ich allerdings immernoch) versucht sie anzurufen, natürlich wurde darauf nicht reagiert. Anschließend hab ich ihr eine SMS geschrieben (da ich in whatsapp blockiert wurde) ob sie sich denn melden könne. Das war allerdings nicht sehr klug und ich hatte unter Schock reagiert.

Ich werde nicht versuchen sie aufzufinden da ich denke das wird alles schlimmer machen.
Es steht Aussage gegen Aussage. Beweise und Zeuge sind vorhanden (inwiefern diese brauchbar sind, wie Sie bereits erwähnt hatten).

Ich habe gerade wirklich große Angst vor einer Haftstrafe o. ä. da ich selbst weiß dass ich unschuldig bin. Ob Sie das glauben bzw das Gericht mir auch glauben wird ist zu hoffen.

Ist es wahr dass wenn sie wirklich glaubhaft rüberkommt ich dennoch verurteilt werde auch wenn nichts beweist dass ich diese Tat begangen habe ?

Ich entschuldige mich an diesem Punkt für das gefrage, ich könnte auch warten bis ich bei meinem Anwalt bin aber das Thema lässt mir keine ruhe. Immerhin hab ichm ine ganzes Leben noch vor mir.

-- Editiert von Jay_by am 14.04.2019 17:22

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ist es wahr dass wenn sie wirklich glaubhaft rüberkommt ich dennoch verurteilt werde auch wenn nichts beweist dass ich diese Tat begangen habe ?


Nur "glaubhaft rüberkommen" reicht da nicht. Es müsste schon so dermaßen glaubhaft sein, dass das Gericht keinerlei vernünftige Zweifel daran hätte, dass Du die Tat begangen hast.

Und bei erfundenen Vergewaltigungen verstricken sich die "Opfer" in aller Regel in Widersprüche bei ihren Aussagen, wenn man (die Polizei) geschickt nachfragt. Zur Not muss halt ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt werden.

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#10
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Herzlichen Dank,

mir macht es ein wenig zu denken da ich mich zu ihr gelegt habe und sie eben betrunken war.
Allerdings kann ich nachweisen wie ich ihr vorher schrieb dass sie nicht bei mir schlafen kann, ich wollte auch nicht dass sie bei mir nächtigt. Sollte ich sonst auf dem boden schlafen ?

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Auch wenn ich deine Aufgeregtheit verstehen kann, aber es macht absolut keinen Sinn sich jetzt um solche Einzelheiten Gedanken zu machen, ohne überhaupt die Aussage der Dame zu kennen.

Sich zu jemanden ins Bett zu legen der betrunken ist, ist weder strafbar, noch lässt sich daraus folgern, dass man diesen jemand im Laufe der Nacht vergewaltigt.

Warte einfach ab wie es weitergeht. Dein Anwalt wird Akteneinsicht beantragen und wenn er die bekommen hat, werdet ihr zusammen eine Stellungnahme verfassen.

Wahrscheinlich wird die Polizei die Dame dann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft nochmals zur Zeugenvernehmung einbestellen und dann mit deinen Angaben konfrontieren. Schon da ist es gut möglich, dass sie sich in Bezug auf ihre erste Aussage in Widersprüche verwickelt. Das wäre dein Anlass für den Vernehmungsbeamten noch mal sehr kritisch nachzufragen und ihr deutlich zu machen was auf falsche Verdächtigung und gegebenenfalls Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft steht. Eventuell bricht sie dann schon zusammen und gib den Fake zu.

Das ist aber wie gesagt alles noch Spekulationen im Moment. Du musst einfach abwarten, auch wenn es schwer fällt. Der Anwalt wird dir am Mittwoch auch noch nicht viel mehr sagen können, außer dass er Akteneinsicht nehmen wird und dass ihr dann einen Plan ausarbeitet wie es weitergeht.

Ps. Wie alt ist denn die junge Dame?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.04.2019 18:40

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#12
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Mein Anwalt erhielt am Freitag meine Vollmachtserklärung, somit konnte er den Termin bei der Polizei erstmals absagen.
Ich vermute er hat bereits die Akteneinsicht und ich werde am Mittwoch erfahren was die Dame der Polizei berichtet hat. Das wäre natürlich optimal.
Ich hatte bisher nur telefonischen Kontakt zu meinem Anwalt, allerdings meinte dieser die Polizei wird meine Wohnung durchsuchen und meine Geräte (Smartphone, Macbook) einziehen.

Ich habe nichts zu befürchten aber würde gerne den Sinn dahinter verstehen. Evtl ob ich irgendwo ein Gestädnis geschrieben haben könnte oder sonstige Verdacht auf Vergewaltigungstäter (Video wie ich jemand Missbrauche etc.) ? Wie erwähnt ich befürchte nichts und gebe gerne meine Geräte ab.

Zu Ihrer Frage:
Die Dame ist 21 Jahre alt, somit Volljährig und sogar älter als ich selbst.

-- Editiert von Jay_by am 14.04.2019 18:45

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich vermute er hat bereits die Akteneinsicht und ich werde am Mittwoch erfahren was die Dame der Polizei berichtet hat.


Zu 99% nicht. Über die Gewährung von Akteneinsicht entscheidet die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei. Der Staatsanwalt hat den Antrag auf Akteneinsicht, wenn der Anwalt ihn denn direkt am Freitag gestellt hat, bestenfalls(!) am Montag, also morgen, auf dem Schreibtisch liegen. Da der noch mehr zu tun hat, und es der Reihe nach geht, bzw. Haft-Sachen sogar noch bevorzugt behandelt werden, wird die Akte am Mittwoch garantiert nicht bei deinem Anwalt sein. Das kann schon zwei bis drei Wochen, oder länger, dauern.


Zitat:
den Sinn dahinter verstehen.


Sie wollen die Chats und Anrufprotokolle sicherstellen.

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#14
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Alles klar, gut dann hab ich mich zu früh gefreut.
Wie lange muss ich in dieser Hölle leben ? ich kann nichtmal in den Spiegel schauen deswegen.

Wie wird der genaue Ablauf in etwa sein, können Sie mir das sagen ?

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Naja, wie gesagt, nach der Akteneinsicht wird dein Anwalt gemeinsam mit dir entscheiden wie es weitergehen soll. Eventuell rät er dir dann dazu eine Aussage zu machen und deinen Freund als Zeugen zu benennen. Dann bekommt dein Freund noch mal einen Termin zur Aussage und wird vernommen. Die Lady wird wie gesagt mit ziemlicher Sicherheit auch noch ein zweites Mal vernommen, um sie mit den Aussagen von dir und deinem Freund zu konfrontieren. Dann schließt die Polizei die Ermittlungen ab und gibt die Akte an die Staatsanwaltschaft. Die entscheidet dann, ob die Beweislage ausreicht um Anklage zu erheben oder nicht. Wenn nicht, stellt sie das Verfahren ein.

Bis dahin kann es locker 3 Monate dauern, oder auch länger. Je nach Auslastung der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Es sei denn, wie auch schon gesagt, die Lady knickt bei einer erneuten Vernehmung ein und gibt zu dass alles gelogen war. Dann geht es eventuell etwas schneller.

Falls sich die Staatsanwaltschaft zur Anklage entschließt, wird es locker ein halbes Jahr dauern, bis eine Verhandlung stattfindet. Wobei du sogar noch das Glück hast, dass du mit 20 Jahren prinzipiell zum Jugendgericht angeklagt werden müsstest. Und in jugendstrafsachen gilt ein besonderes Beschleunigungsgebot.

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#16
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

in was hab ich mich da nur reingeraten.
Das war mit sicherheit mein letzter One night stand !!!

Ich habe keine Post o.ä erhalten lediglich nur den Anruf.
Es stand auch keine Polizei vor meiner Türe um mich mit zu nehmen oder meine Wohnung zu durchwühlen.

Wow das werden die nächsten Monate wohl meine schlimmsten Monate.
Ich nehme an Sie sind Jurist, da ich gesehen habe sie sind schon vor über 10 Jahren aktiv in diesem Forum gewesen.
Ich habe die Geschichte genau so erzählt wie sie geschehen ist (evtl fehlt die ein oder andere Kleinigkeit) das wesentliche steht oben geschrieben.

Kann anhand dieser Geschichte etwas auf mich zukommen wenn es genau so geglaub wird ?

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch aber bevor ich ins Gefängnis wegen Vergewaltigung gehen werden, würde ich mich am liebsten selbst richten.

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#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich habe keine Post o.ä erhalten lediglich nur den Anruf.
Es stand auch keine Polizei vor meiner Türe um mich mit zu nehmen oder meine Wohnung zu durchwühlen


Das ist schon mal ein gutes Zeichen, weil man der Lady zu 100% glauben würde, wäre das wahrscheinlich passiert und möglicherweise hätte die Staatsanwaltschaft sogar Untersuchungshaftbefehl beantragt.

Du bist nicht der erste der fälschlich einer Vergewaltigung bezichtigt wird. Das weiß auch die Polizei. Die können das schon ganz gut einschätzen. Nur bei einer Anzeige müssen Sie dieser halt auch nachgehen.

Zitat:
Ich nehme an Sie sind Jurist, da ich gesehen habe sie sind schon vor über 10 Jahren aktiv in diesem Forum gewesen.


Es dürften fast 20 Jahre sein ;)
Jurist bin ich nicht, aber ich arbeite seit mehr als 20 Jahren bei der Justiz im strafrechtlichen Bereich und habe jeden Tag mit Straftaten und Straftätern zu tun und nehme auch regelmäßig an strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen teil.

Zitat:
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch aber bevor ich ins Gefängnis wegen Vergewaltigung gehen werden, würde ich mich am liebsten selbst richten.


Mach keinen Scheixx und mach dich nicht verrückt. Wenn du nichts getan hast, wird sich das auch so rausstellen. Was hat dein Anwalt denn für eine Fachrichtung? Ist er Fachanwalt für Strafrecht? Oder hat zumindest Strafrecht als Tätigkeitsschwerpunkt?

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#18
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Als mitlesender Nutzer frage ich mich, ob es eigentlich üblich ist, dass sich Polizeibeamte mit einer wegen Vergewaltigung beschuldigter Person zuerst telefonisch in Verbindung setzen.

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#19
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

mein Anwalt ist Fachanwalt für Strafrecht. Er ist soziemlich der beste Anwalt was Strafrechte angeht in unserer Stadt. Ich denke er wird dementsprechen teuer sein aber das ist mir im Moment wirklich egal. Lieber hab ich so einen Anwalt als einen Strafverteidiger der mit vom Staat gestellt wird aber mir nicht aus der Patsche hilft.

Nun gut, nach all dieser Erfahrung.. Sie lesen hier schon mit da war ich vermutlich noch in Planung :D halten Sie meine Geschichte für glaubwürdig oder haben Sie eher Zweifel ?

Wenn du nichts getan hast, wird sich das auch so rausstellen.

Es gibt leider Fälle in denen Leute obwohl sie unschuldig waren doch inhaftiert wurden. Und genau DAS macht mir richtig zu schaffen. Ich bin der liebste Mensch überhaupt.

@RatsuchenderQ123net
Entweder kommt ein Brief (was ltd. meinem Anwalt besser gewesen wäre) oder sie kontaktieren dich direkt.

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#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Als mitlesender Nutzer frage ich mich, ob es eigentlich üblich ist, dass sich Polizeibeamte mit einer wegen Vergewaltigung beschuldigter Person zuerst telefonisch in Verbindung setzen.


Je nach dem. Ob sie eine Ladung schicken oder anrufen, bleibt sich ja gleich. Und dass sie ihm nicht gleich die Bude gestürmt haben, ist eher ein gutes Zeichen für ihn.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Lieber hab ich so einen Anwalt als einen Strafverteidiger der mit vom Staat gestellt wird aber mir nicht aus der Patsche hilft.


Auch Pflichtverteidiger sind ganz normale Anwälte, die man sich selbst aussuchen kann. Auch dein Anwalt könnte dir als Pflichtverteidiger beigeordnet werden, falls die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Es ist nicht so wie in den USA, wo Pflichtverteidiger quasi eine eigene "Spezies" sind.

Zitat:
halten Sie meine Geschichte für glaubwürdig oder haben Sie eher Zweifel ?


Dazu könnte ich allenfalls etwas sagen, wenn ich dich persönlich kennen würde. So, aus der Ferne, kann man das natürlich nicht beurteilen. Es kann so gewesen sein wie du es schreibst, genauso gut wie es nicht so gewesen sein kann. Grundsätzlich habe ich erstmal keinen Grund dir nicht zu glauben, warum auch?

Zitat:
Es gibt leider Fälle in denen Leute obwohl sie unschuldig waren doch inhaftiert wurden.


Klar... Die Wahrscheinlichkeit, dass sowas passiert ist aber äußerst gering.

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#22
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Mein Anwalt hat heute morgen die Akteneinsicht beantragt.

Zusätzlich zur Akteneinsicht hat er die Einstellung des Verfahrens beantragt.

Ist dies normal ?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Naja, sagen wir es mal so: es ist die Regel, dass es so gemacht wird, denn durch den Antrag auf Einstellung kann der Anwalt sowohl eine Vorverfahrensgebühr berechnen, als auch eine Einstellungsgebühr, falls die Staatsanwaltschaft das Verfahren jetzt ohne weiteres, also ohne weitere Tätigkeit des Anwalts, einstellt. Hätte er nur die Akteneinsicht beantragt, hätte er diese Gebühren später nicht berechnen können, wenn die Staatsanwaltschaft jetzt ohne weiteres einstellt. Den Antrag auf Einstellung wird er ja wahrscheinlich auch irgendwie kurz begründet haben, wahrscheinlich damit: "Mein Mandant hat die Tat nicht begangen"

Ob es, abgesehen von dem finanziellen Aspekt, Sinn macht zu einem so frühen Zeitpunkt und ohne Akteneinsicht die Einstellung zu beantragen, darüber kann man streiten. "Falsch" ist es jedenfalls nicht.

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#24
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Nö, lediglich „wir beantragen die Einstellung „

Hm na gut hab schon gehofft dass es evtl was gutes sein könnte.

Dennoch danke. Ich melde mich wieder sobald ich mit meinem Anwalt gesprochen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

O.K.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich war eben bei meinem Anwalt. Er findet die geschichte etwas komisch (weil der Freund ein Bett weiter schlief) allerdings sieht er keine Schuld. Er meldet sich bei der staatsanwaltschaft und der Polizei und dann sehen wir weiter , er meldet sich die Tage bei mir

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Deswegen ist es ja (wie schon Eingangs gesagt) auch ganz interessant zu erfahren, was sie ausgesagt hat, wann die Vergewaltigung stattgefunden haben soll. Noch in der Nacht, als der Freund noch da war, oder erst nachdem er am nächsten Morgen weg war.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

puh.. ob ich da wieder rauskomme..

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

/Update
Bisher nichts spannendes, mein Anwalt hat mir eine mail zukommen lass in der lediglich steht dass er bzgl der akteneinsicht telefoniert hat und diese bald da sein müsste.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Jay_by
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Mein Anwalt hat sich endlich gemeldet, die akte ist da... und hat ganze 140 Seiten (was mich schockiert)
Er wird diese morgen durcharbeiten und sich melden. Ich soll am Montag die Akte abholen.

Dass es so viele Seiten hat ist wirklich abschreckend. Was hat das zu bedeuten ? Oder ist das normal ?

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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