Anzeige wegen Vergewaltigung sinnvoll?

7. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
ya369986-93
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Anzeige wegen Vergewaltigung sinnvoll?

Hallo,

Ich möchte Euch mal mein Problem schildern und würde mich über Eure Meinung dazu freuen.

Ich habe im März 2014 ein Mann kennengelernt. Wir waren ab und zu mal im Kontakt, also telefonisch. Ende April 2014 , habe den Mann angerufen und ihn gesagt , dass ich finanzielle Probleme habe und möchte wissen , ob er mir Geld leihen kann. Das war mir schon peinlich, denn ich den Mann nicht so richtig kannte, aber ich hatte keinen anderen Wahl. Paar Tage später meldete er sich bei mir und sagte er ist bei ein Freund von ihm eingeladen und wenn er da fertig ist, würde er gern bei mir zu Hause vorbei kommen damit ich ihm nochmal genau erkläre was für ein Problem ich habe. Ich sah kein Problem , dass er bei mir zu Hause kommt. Er ist dann gekommen, das war so gegen 22:30 Uhr, mein Sohn war schon einsgeschlafen und ich bat den Mann nicht so laut zu reden. Ich hatte dann angefangen ihm mein Problem zu erklären, ich wollte ,dass er mir 400€ leiht damit ich meine Miete bezahlen kann. Er sagte mir, er wird mir sehr gern das Geld geben. Aber dann sagte er zu mir, dass ich eine sehr hübsche Frau bin...und fängt mich anzupassen, ich bat ihm aufzuhören da ich das nicht wollte, aber der hörte nicht auf, mein Sohn war dann wach und ist zu mir gekommen, obwohl mein Sohn da war, hörte den Mann nicht, er war einbischen betrunken. Es ging dann richtig los, er sagte zu mir ich kann nix machen denn er weiss ja schon viel über mich und wenn ich die Mund aufmacht wird er alles an meinen ex-mann erzählen und ich könnte das Sorgerecht von mein Sohn verloren, und das niemand würde es mir glauben, weil ich akzeptiert habe, dass er bei mir zu Hause kommt. Fast zwei Stunde und vor mein Sohn hatte er mir vaginal, oral und anal vergewaltigt.
Der Tag danach meldete er sich bei mir und sagte ich darf es niemand erzählen, das war ja schon Bedrohung. Er sagte er wird mir das Geld in zwei tagen geben, und wusste nicht mehr was ich sage und mache könnte.
Zwei tagen danach, kam er bei mir und sagte er hatte das Geld aber bevor er mir das gibt muss ich sex mit ihm haben, als ich nein sagte, sagte er dass er weiss dass ich dieser Geld dringend braucht ..und so war das gleiche Theater wie vor drei tagen. Eine Woche spater meldete er sich wieder bei mir und sagte er möchte eine Affäre mit mir haben, er ist verheiratet und er lässt mich keinen Wahl sonst wird er alles in den Öffentlichkeit geben. Ich wusste echt nicht was ich machen sollte und hatte grosse angst , dass er alles in den Öffentlichkeit bringt. Ich hatte dann ja gesagt, ich werde diese Affäre mit ihm haben. Wir hatten uns jeden Montag und Mittwoch gettroffen, weil er so wollte, und das war immer bei mir zu Hause wo er mich sexuelle ausnutzte. Ich war auch schon finanzielle von ihm abhängig und er wusste dass ich Geld brauche weil mit meinen Arbeit hatte ich nicht so viel verdient um mein Lebensbedarf zu decken. Anfang September schickt er mir ein SMS und sagte dass er nicht mehr will, da ich schon alt für ihm geworden bin. Ich fühlte mich verletzt und ausgenutzt und sagte ihm , dass ich schwanger bin ( war aber eine lüge) und dass ich werde herausfinden wo er lebt und alles an seinem Frau erzählen, was ich gemacht habe. Seine Frau sagte mich dass es soll unter uns bleiben und dass ich bin nicht die erste Frau die unter die Finger seines Mannes fällt. Am dem Tag Ruf den mann mann die Polizei und sagte dass ich ihm nicht im Ruhe lässt und er möchte dass ich nie wieder bei ihm zu Hause kommt. Gerstern habe ich den mann auf seinem Arbeitsplatz verfolgt, weil ich herausgefunden habe , dass er was im Internet gekauft hatte und die Rechnung auf meine Name ist, er Ruf nochmal die Polizei und sagte dass ich ihm den weg zu seinem auto Sperre. Wir haben uns vor Ort gestritten und dann fängt er an mich zuschlagen und zu beleidigen. Als die pPolizei kam, habe ich die Situation geschildert, aber die sagten dass ich hatte kein recht mich da aufzuhalten und denweg an den mann zu sperren und dass wenn ich eine Anzeige mache, dass wird nix bringen. Stimmt das alles so?
Habe ich die Möglichkeit eine Anzeige wegen Vergewaltigung zu machen?
Wird mir jemand glauben?
Ich hatte Angst mich in der Öffentlichkeit schlecht darzustehen und hatte Angst dass mein ex-mann alles erfährt dass so was vor seinem Sohn war und dass niemand mir glauben würde und es nichts dabei rauskommt.
Was ich im so eine Situation machen?

Vielen dank für eure Antwort und ich entschuldige mich für die Sprache und die Fehler, ich bin Ausländerin.

Danke.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Habe ich die Möglichkeit eine Anzeige wegen Vergewaltigung zu machen?


Ja


quote:
Wird mir jemand glauben?


Das ist bei den "Begleitumständen" (erst monatelang Verhältnis gegen Geld trotz Vergewaltigung und dann Anzeige, nachdem er sie "abserviert" hat, sowie aktenkundige Polizeieinsätze zu seinen Gunsten) relativ zweifelhaft. Hätte er das Verhältnis nicht beendet, wären Sie ja wohl auch nicht auf die Idee gekommen ihn anzuzeigen?!

All das wird der Mann natürlich zu seiner Verteidigung ins Feld führen. Außerdem wird der Mann sicherlich eine Anzeige wegen "falscher Verdächtigung" gegen Sie erstatten.

Nicht falsch verstehen: Ich finde das Verhalten des Mannes -insgesamt- keinesfalls in Ordnung, aber mit einer Anzeige werden Sie sich wohl eher ein Eigentor schießen, bei den Begleitumständen.


-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 07.10.2014 16:18

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sehe ich auch so. Nach der ersten Nacht wäre eine Strafanzeige sinnvoll gewesen. Da hätte man auch Spuren sicherstellen können.

Und wegen des Verhaltens hinterher muss man sich natürlich auch fragen, wie es hier mit der Erziehungsfähigkeit der Frau aussieht. Mutet dem Kind wieder diesen Mann zu? Was ist das denn?

Die Idee der Ausnutzung kam, als er die Beziehung zu Ende war? Warum da? Er hat doch schließlich bezahlt. In so Fällen frag ich mich wirklich, wer hier wen ausnutzt. Und dann ist sie ja wohl auch eine Stalkerin.

Das was ich jetzt hier schreibe, das würde der Frau auch im Ermittlungsverfahren vorgehalten werden. Vielleicht sollte die Frau versuchen, ihre finanziellen Verhältnisse anders zu regeln. Eine Sozialberatung aufsuchen. Gucken, ob es aufstockend ALG II gibt oder Wohngeld, oder Unterhaltsvorschuss .....

Das wäre doch der richtige Weg gewesen.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Fast zwei Stunde und vor mein Sohn hatte er mir vaginal, oral und anal vergewaltigt.

Ganz unabhängig von sämtlichem Behaupten beziehungsweise Abstreiten einer Vergewaltigung und deren weiteren Verfolgung könnte sich hier eine Strafbarkeit ergeben, da sexuelle Handlungen grundsätzlich auch bei ansonsten einvernehmlichem Erfolgen strafbar sein können, wenn sie denn vor den Aufgen von minderjährigen erfolgen.

Die Anwesenheit des Jungen könnte sich natürlich noch gutachterlich im Rahmen einer Aussage des Kindes auf Plausibilität überprüfen lassen. Die Frage ist aber schon hier, ob dem Jungen das zugemutet werden soll, nur damit die Mutter das Ende dieser fragwürdigen Beziehung verarbeiten kann. Sowieso wird das Kind nicht aussagen können/dürfen, ohne eine Einweihung von dessen (offenbar sorgeberechtigten) Vater. Das Sorgerecht dürfte danach wirklich mehr als streitig sein. Und auch strafrechtlich hängt die Mutter da genauso mit drin wie der fremde Mann, wenn man ihr nicht die Wehrlosigkeit abkauft.

Allerdings meine ich mich erinnern zu können, dass für Strafbarkeit(/-verschärfung) wegen der Anwesenheit von Minderjährigen deren Anwesenheit auch beabsichtigt gewesen sein muss. Wenn der Mann aber betrunken war, hat er dessen Anwesenheit im Gegensatz zur Mutter womöglich gar nicht bemerkt, wozu der Sachverhalt leider nichts hergibt.

Zitat:
Ich fühlte mich verletzt und ausgenutzt und sagte ihm , dass ich schwanger bin ( war aber eine lüge) und dass ich werde herausfinden wo er lebt und alles an seinem Frau erzählen, was ich gemacht habe.

Das wäre schon ein wirklich sehr ungewöhnliches Verhalten nach einer angeblich erfolgten Vergewaltigung. Das klingt mehr so, als hätten Sie den Mann noch weiter an sich binden wollen.

Und bei diesem Verlauf der Geschehnisse wird man den Vorwurf der Vergewaltigung wohl nicht glaubhaft machen können. Selbst wenn Ihnen bis hier die ganze Geschichte geglaubt wird und sie weitgehend unbestritten bleibt, ist der Vorwurf der Nötigung/Vergewaltigung weiterhin fraglich.

Sie werden schon Schwierigkeiten haben, die so schwierige finanzielle Lage und deren Ausnutzen glaubhaft machen zu können. Laut Ihrem älteren Thread haben hat Ihr unterhaltspflichtiger (Ex-)Mann ein recht stattliches Einkommen und Sie selber sind Studentin mit zusätzlichem Minijob.

Wenn Sie hier weiter gegen den Mann vorgehen werden, könnte sich das wirklich schnell zum Eigentor entwickeln.
Und damit meine ich nicht nur die strafrechtliche Seite, sondern eben auch die Frage nach dem Sorgerecht oder den zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen.
Es ist nämlich keineswegs einwandfrei, wenn Sie sich an seine Ehefrau wenden oder seinen Arbeitsplatz aufsuchen.

-- Editiert Hafendame am 07.10.2014 17:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya369986-93
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen dank für eure Antwort.

Es ist klar, ich hätte ja den mann nach der erste nach anzeigen müssen. Aber er hatte mich bedroht, dass ich es nicht machen sollte da er wusste das wäre eine schlechte Karte für mich wegen das Sorgerecht und ich fühlte mich auch schuld, weil ich zugesagt hatte ,dass er bei mir kommt und niemand hätte mir glauben.

Die Idee das ausnutzen kam nicht als alles zu Ende war. Er wusste dass ich finanzielle Problem hatte, aber ich hatte ihm schon erklärt das ich mit dieser Situation nicht einverstanden bin. Ich habe ihn nicht ausgenutzt, ich spreche jetzt von Anzeige weil er mich geschlagen hat und verascht

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das Sorgerecht bzw. die Erziehungsfähigkeit würde nach meiner Einschätzung in Frage gestellt werden, weil Du ihn nicht angezeigt hast, sondern fröhlich weiter gemacht. Die Anzeige hätte mit dem Sorgerecht gar nichts zu tun gehabt, die Nichtanzeige könnte etwas damit zu tun haben.

Und letztlich ist die Frau doch sauer, weil er die Beziehung beendet hat. Jetzt fällt ihr alles ein. Und fängt dann auch noch an, zu stalken.

Die Frau sollte einen Schlussstrich ziehen und daraus lernen. Und nochmals: es gibt genug öffentliche Hilfe, um einen geringen Verdienst aufzustocken. Dafür muss man sich nicht prostituieren.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya369986-93
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Wirddwerden für deine Antwort.
Aber wer hat sich hier Prostituiert? Ich weiss es gibt genug offentliche Hilfe, aber denkst du wirklich dass wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte diese Hilfe zu bekommen oder Unterhalt von mein ex-mann gehabt hätte, hätte ich Geld an dieser mann geliehen? Und mich dann Prostituiert?
Wir alle wissen dass es für uns Ausländer hier in Deutschland schwierig staatliche Hilfe zu bekommen, und wir alle wissen dass es gibt solche Männer die denken dass sie können alles machen weil sie Geld haben und das war mein Fall.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nee, es ist nicht schwieriger als für Deutsche auch. Wenn denn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Oder, wenn man länger als ein Jahr in Deutschland lebt als EU Bürger. Nur, man muss natürlich Anträge stellen. Wie soll das sonst funktionieren? Mit der Zauberfee?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Wir alle wissen dass es für uns Ausländer hier in Deutschland schwierig staatliche Hilfe zu bekommen


Och nein, bitte nicht diese Schiene...

Diese Aussage ist einfach nur falsch!

quote:

und wir alle wissen dass es gibt solche Männer die denken dass sie können alles machen weil sie Geld haben und das war mein Fall.


Dazu gehören immer zwei.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Zu dem Thema dürfte alles wesentliche gesagt sein.

Daher: thread closed!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.228 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.