Anzeige wegen Verleumdung - Hausverbot

18. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
miari
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Verleumdung - Hausverbot

Hallo,

ein Kunde wurde vor längerer Zeit beim Diebstahl beobachtet.
Bzw. er steckte die Ware in die Jacke, legte diese dann aber vor Verlassen des Ladens wieder weg, weil er merkte, das er "erwischt" werden würde.
Dennoch wurde Hausverbot ausgesprochen

Der Kunde kam vergangene Woche wieder in den Laden und ihm wurde mitgeteilt, daß das Hausverbot noch bestünde. Darauf erwiderte der Kunde, er hätte schließlich nie gestohlen und somit wäre dies aus nicht bindend.
Außerdem würde er die Mitarbeiter wegen Verleumdung anklagen.

Meine Fragen hierzu:
1. Darf man Hausverbot aussprechen, auch wenn die Ware letztlich doch nicht
geklaut wurde (wie oben beschrieben)

2. Wer darf überhaupt Hausverbot aussprechen?


3. Was passiert den Mitarbeitern bei dieser Anzeige?

Ich bin auf viele interessante Meinungen gespannt ;-)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Darf man Hausverbot aussprechen, auch wenn die Ware letztlich doch nicht geklaut wurde (wie oben beschrieben)


Ja. Der Ladenbesitzer kann jederzeit ein Hausverbot aussprechen da er das Hausrecht hat und muss dies nicht einmal begründen.

quote:
Wer darf überhaupt Hausverbot aussprechen?


Der Ladenbesitzer und alle von ihm dazu Befugten.

quote:
Was passiert den Mitarbeitern bei dieser Anzeige?


Wenn er es nur dem Kunden gesagt hat, gar nichts.

Für eine Verleumdung müsste er das schon einem anderen erzählt oder es im Laden ausgehangen haben.

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
miari
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, danke für die Antworten, beruhigt uns etwas

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Der Ladenbesitzer kann jederzeit ein Hausverbot aussprechen da er das Hausrecht hat und muss dies nicht einmal begründen.


Das stimmt zwar nicht bei Läden im allgemeinen Publikumsverkehr, hier darf ein Hausverbot nicht willkürlich ausgesprochen werden. Allerdings gibt es hier ja einen sehr guten Grund, nämlich einen Diebstahl.

Was viele nicht wissen: schon mit dem Einstecken ist der Diebstahl vollendet, weil die Ware in die eigene Gewahrsamsenklave verbracht wurde (denn durchsuchen darf einen der Ladenbesitzer ja nicht).
Ein Zurücklegen würde daraus weder einen Rücktritt von der Tat noch einen Versuch machen. Wobei auch der Versuch schon problemlos Grund genug für ein Hausverbot wäre.

quote:
Darauf erwiderte der Kunde, er hätte schließlich nie gestohlen und somit wäre dies aus nicht bindend.


Falsch. Der Kunde hat sich im übrigen nun auch noch des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht.

quote:
Außerdem würde er die Mitarbeiter wegen Verleumdung anklagen.


Dafür gäbe es ja nun keinerlei Grundlage.

-----------------
""

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