Anzeige wegen Verleumdung Oder falscher Verdächtigung?

17. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Fragender123123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Verleumdung Oder falscher Verdächtigung?

Guten Tag zusammen,
Unter Alkoholeinfluss hatte ich bei der Polizei eine Aussage zu einer Körperverletzung machen müssen.
Der angezeigte war ein Freund von mir und ich hatte an dem Abend als es passierte aussagen müssen, da ich dabei war.
Ich sagte der Polizei das wir zusammen wären sowie das ich bei der Körperverletzung auch erwischt wurde an meiner Lippe.
Ich machte jedoch keine Anzeige gegen den Geschädigten.
Mein Alkoholtest zeigte 0,7 Promille an und mir stellt sich dabei die Frage mit welche Strafe ich rechnen könnte.

Mit dem Freund bin ich nicht zusammen und geschädigt wurde ich an dem Abend auch nicht, jedoch dachte ich das es passiert wäre. Bei der Polizei wollte ich am nächsten Tag meine aussauge zurück nehmen bzw nicht noch einmal nüchtern eine machen und der Polizist sagte mir das ich jetzt sowieso auch Beschuldigte wäre da ich eine Falschaussage getätigt habe und ob ich mich trotzdem nicht dazu äußern möchte. Ich äußerte mich trotzdem nicht dazu und er meinte ich würde vom Staatsanwalt hören.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(869 Beiträge, 339x hilfreich)

also du hast eine Aussage bei der Polizei gemacht, das du bei einer Köperverletzung dabei warst. und entsprechende Details geschildert?
aber in der Realität warst du gar nicht dabei, sondern ein Freund von dir ist der Beschuldigte?

ja dann hast du bei der Polizei gelogen und eine Falschaussage getätigt.

Zitat (von Fragender123123mitglied):
er meinte ich würde vom Staatsanwalt hören.


das ist richtig, Herrin eines Strafverfahrens ist die Staatsanwaltschaft. diese entscheidet wie es weiter geht

wenn du glück hast passiert nicht viel und deine Falschaussage wird im Sande verlaufen und eingestellt
ob und wann das passiert kann hier keiner vorhersagen

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34457 Beiträge, 17812x hilfreich)

ja dann hast du bei der Polizei gelogen und eine Falschaussage getätigt. Nein - Falschaussage ist nur eine Straftat, wenn sie vor Gericht begangen wird. Das heißt allerdings nicht, dass es keine Straftat war - m. E. liegt hier in der Tat eine falsche Verdächtigung vor (§ 164 StGB).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1554 Beiträge, 342x hilfreich)

Also jemand hat den Freund angezeigt und die Polizei befragte nun den TE (vor Ort oder auf der Wache), wobei dieser angab, ebenfalls "an der Lippe erwischt" worden zu sein? Wie muss man sich denn die Situation vorstellen und womit wurde ein Alkoholtest begründet?

Wer ist denn der Freund, mit dem man angeblich zusammen wäre (aber es doch nicht ist)? Der Beschuldigte, Anzeigenerstatter oder Geschädigte?

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