Anzeige wegen Verleumdung an der Backe

6. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Spion.KA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Verleumdung an der Backe

Hallo!

Vor einigen Wochen hat eine Bekannte mir gegenüber am Telefon geäußert, sie wolle sich und ihren Sohn umbringen. Natürlich habe ich versucht für sie da zu sein und ihr klar zu machen, dass das keine Lösung für ihre Probleme sei. Da sie zu dieser Zeit wirklich am Ende ihrer Kräfte war und ich mir aufgrund ihrer Vorgeschichte unsicher war, wie ernst es ihr mit dieser Äußerung war, habe ich anonym (unter einer "falschen" Mail-Adresse) an die für sie zuständige Dame beim JA geschrieben, dass sie eben diese Äußerung gemacht hätte, mit der Bitte, sich um sie zu kümmern. Ich hatte in dieser Mail auch geäußert, dass ich den Eindruck habe, sie würde ihren Sohn als Druckmittel einsetzen und wäre mit der momentanen Situation (Streit mit dem Vater des Kindes) überfordert.
Wie ich jetzt mitbekommen habe hat meine Bekannte eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung gestartet, ich habe ihr dann natürlich gestanden, dass ich hinter dieser Mail stecke.
Heute kam nun der Anruf von der Polizei, sie müssten dieser Sache nachgehen und ich müsse zum Verhör. Ist mir auch klar. Scheinbar leugnet meine Bekannte, diese Selbstmordäußerung gemacht zu haben. Meine Frage: muss ich mir einen Anwalt nehmen? Ich habe diese Mail ausschließlich in Sorge um sie und ihren Sohn geschrieben, an die Dame, die sie und ihren Sohn betreut mit der Bitte, sich verstärkt um sie zu kümmern. Erfüllt das damit überhaupt den Tatbestand einer Verleumdung?

Danke für eure Antworten schon mal - und ICH bin KEIN Denuntiant!!!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 187x hilfreich)

Wenn die Sache so ist, wie von ihnen darfestellt, dann wird man ihnen vermutlich nur ein paar Fragen stellen und dann dürfen sie gehen. Die Sache wird dann zu den Akten gelegt.

Wäre ohnehin Aussage gegen Aussage und wenn der von ihnen geschilderte Hintergrund zutrifft und festgestellt werden kann, dass sie von der Bekannten angerufen worden sind, dann wird man vermuten, dass ihre Befürchtungen begründet waren. Sie haben ihre Befürchtungen auch nur dem Jugendamt geschildert.

Bei begründetem Anlaß sind sie sogar verpflichtet
entsprechende Stellen (hier Jugendamt oder Polizei) zu benachrichtigen.

-- Editiert von Leon6 am 06.11.2006 16:36:55

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