Hallo, ich hoffe wieder mal auf eine Antwort, die mir weiterhilft.
Wir haben vor einiger Zeit durch unsere Vermieterin die Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten.
Mein Lebensgefährte hat den Mietvertrag im Mai 2001 unterschrieben, ich gab meine Wohnung im darauffolgenden Jahr auf und zog zu ihm.
Der Ehemann der Vermieterin trug mich handschriftlich mit ihrer Zustimmung in den Mietvertrag ein. Zeichnete dies auch mit seinem Kürzel ab, seine Schrift ist eindeutig zu erkennen, da er auch den Mietvertrag ausgefüllt hat.
Er ist zwischenzeitlich verstorben.
Ich meldete mich dann um, das original Anmeldungsformular habe ich noch.
Jetzt behauptet der Anwalt auf Ansage der Vermieterin, ich hätte den Eintrag gefälscht ( ich wäre viel später eingezogen )und hat bei einer Abweisung unserer Widerklage beantragt, dass wegen Urkundenfälschung und Betrugs Strafanzeige gegen mich durch den Richter beim Amtsgericht gestellt werden soll.
Der Richter hat den inzwischen anberaumten Termin für die Mietangelegenheit abgeladen ( super Ausdruck ).
Diese Behauptung des Betruges hat mich mehr als alles getroffen, was in dieser unschönen Sache bisher gelaufen ist.
Kann ich auf Grund des Antrags des Rechtsanwalts die Vermieterin wegen Verleumdung oder Rufmord anzeigen?
Der Anwalt wollte als Beweis ein graphologisches Gutachten vorlegen. Alle Originale liegen bei uns.
Bei Beweis einer Fälschung wäre doch ein Schriftvergleich nötig oder?
Ein graphologisches Gutachten wird in der Psychologie erstellt, habe ich im net gelesen.
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten.
Quandow
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Anzeige wegen Verleumdung gegen Vermieterin möglich?
11. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 11. Mai 2010 | 23:06
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 8x hilfreich)
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#1
Antwort vom 12. Mai 2010 | 02:11
Von
Status: Schüler (160 Beiträge, 15x hilfreich)
Sie können Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB
erstatten.
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