Anzeige wegen Verleumdung/falsche Anschuldigung?

7. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Hr. Saalmüller
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)
Anzeige wegen Verleumdung/falsche Anschuldigung?

Hallo !

Folgendes ist mir heute passiert:

Um ca. 8 Uhr läutet es Sturm bei mir und 4 Zivilpolizisten stehen mit einem Hausdurchuchungsbefehl vor meiner Türe.

Es ging um einen besonders schweren Diebstahl bei meinem Ex-Arbeitgeber an den Feiertagen ( Computer, Flachbildschirme etc. ).

Gefunden wurde natürlich nichts weil ich es auch nicht war.

Mein Exchef mit dem ich zuletzt ein sehr angespanntes Verhältnis hatte, hat ausgesagt das er denkt das ich es war, da ich angeblich den Schlüssel der Firma noch im Besitz hätte und in der Firma nebenbei für alles was Elektronik betrifft zuständig war ( PC`s usw. ). Den Schlüssel habe ich aber nachweislich, kurz nach meinem Ausscheiden ( kurz vor Weihnachten ) persönlich seiner Stellvertretung übergeben und habe mir das auch auf einem Zettel bestätigen lassen.

Da ich die Hausdurchsuchung äusserst schockierend und demütigend fand ( sowas wünsche ich keinem der wirklich nichts verbrochen hat ) überlege ich nun den Kerl ebenfalls anzuzeigen.
Gibt es hier irgendeine Möglichkeit zur Anzeige ( Verleumdung, falsche Verdächtigung usw. ) ? Ich würde ja nichts sagen wenn ich tatsächlich den Schlüssel noch gehabt hätte aber ich denke wenn man den extra beim Vizechef abgibt und sich das schriftlich bestätigen lässt ist das doch auch fahrlässig wenn man das in der Firma nicht mehr nachvollziehen kann.

Vielen Dank !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17261x hilfreich)

Hi,

natürlich können Sie Anzeige erstatten - falsche Beschuldigung wäre der passende §. Allerdings muß Ihr Chef definitiv gewußt haben, daß Sie unschuldig sind, ansonsten hat er sich nicht strafbar gemacht.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hr. Saalmüller
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Aha Ok !

Wie ist das eigentlich mit dem Hausdurchsuchungsbefehl? Auf dem richterlichen Beschluss steht kein Durchsuchungsdatum drauf sondern nur das Ausstellungsdatum. Muss ich jetzt jederzeit damit rechnen das ich gerade Besuch habe wenn ich gerade nach Hause komme weil die Beamten z.B. was vergessen haben?

Wenn man so eine Hausdurchsuchung noch nie erlebt hat kann man sich echt kaum vorstellen was das heist wenn jemand in seine Privaträume eindringt und in seinen persönlichen Sachen wühlt. Die Beamten haben sich zwar ansich sehr korrekt verhalten aber trotzdem ist mein Sicherheitsgefühl in den eigenen 4 Wänden erstmal dahin.

2x Hilfreiche Antwort

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