Hallo,
Ich bin neu hier und weiß nicht, ob ich in der richtigen Kategorie bin.
Ich habe gestern auf YoutuXX ein blödes Kommentar zu einem Video gemacht. Im Video hatte ein Zugfahrer per Lautsprecher "Sieg HeXX" gesagt und ich habe als Scherz den Spruch als Kommentar geschrieben.
Ich bin selbst ein ehm. Ausländer, ergo ich kann kein Rassist sein.
Der Uploader des Videos hat mir heute diese Nachricht geschickt:
Hallo !
Ich wollte dich nur darüber Informieren das ich Heute bei der Staatsanwaltrschaft Strafanzeige gestellt habe. Für den Fall das du mir das nicht glaubst kannst gerne in Wien bei der Staatsanwaltschaft nachfragen denn es LÄUFT ein Ermittlungsverfahren gegen dich wegen 1. "Volksverhetzung" 2. "Wiederbetätigung des Nationalsozialismus" und 3. Wegen dem "verbotsgesetz vom 8.Mai 1945"
Ich möchte dir auch noch sagen das du dann (wenn das alles so klappt wie ich es mir vorstelle) der 19. wärst der vor Gericht landet weil er in meinen Videos gegen juden schimpft !
Achja die Daten die du BESTIMMT haben möchstest
Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtsstraße 11
1080 Josefstadt, Wien
DEIN Aktenzeichen (AZ) (unter dem du nachfragen kannst wenn du willst...)
127 Bs 19/101
Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll.
1. Ich lebe in Deutschland, kann mich ein österreichisches Gericht anklagen?
2. Der Mensch müsste doch auch alle Menschen im Video anzeigen, da diese sogar gejubelt haben!
3. Wird die Staatsanwaltschaft nicht merken, dass ich nicht rassistisch Motiviert sein kann? Ich BIN ein Ausländer!
4. Der Mensch provoziert doch solche Kommentare mit dem Upload!
5. Ich habe doch nur ein Spruch aus dem Video zitiert, so wie das bei Youtube üblich ist!
Was droht mir für eine Strafe? Ab wann sollte ich mir ein Anwalt holen?
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Anzeige wegen Volksverhetzung!?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da frag ich mich doch wie er dich angeschrieben hat und woher er die Daten hatte, wenn es in deinem privaten e-mail postfach gelandet ist??
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"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"
Er hatte mir über Youtube eine private Nachricht geschickt.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann wart mal ab, ob da was kommt - ich bezweifle das stark!
Für mich sieht es aus, als ob da jemand versucht dich einzuschüchtern!!
Hätte diese Person irgendwelche Anhaltspunkte zu deiner Person, hättest du anders Nachricht erhalten!
Und wenn doch was kommt, geh mit dem Brief zum Anwalt und erklär die Sache!
Ich hoffe du hast aus dieser Sache was gelernt und schreibst keinen solchen Kram mehr.
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"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"
quote:
Wird die Staatsanwaltschaft nicht merken, dass ich nicht rassistisch Motiviert sein kann? Ich BIN ein Ausländer!
Die Motivation ist bei einer Straftat regelmäßig irrelevant. Ob du den Spruch aus Ironie, aus Jux, aus reinem Echoreflex oder aus zutiefst nationalsozialistischer Gesinnung abläßt, spielt für die Strafbarkeit keine Rolle. Oder steht im Gesetz irgendwo "Die Tat ist nur strafbar, wenn derjenige es auch wirklich so meint."?
quote:
Wiederbetätigung des Nationalsozialismus
Selbst wenn es das Gesetz in AT geben sollte, wäre das wohl kaum einschlägig.
quote:
Der Mensch provoziert doch solche Kommentare mit dem Upload!
Wieso, er wollte doch offenbar die Tat des Zugführers dokumentieren und nicht jeden Seppel zum Nachblöken bewegen.
quote:
Ich habe doch nur ein Spruch aus dem Video zitiert, so wie das bei Youtube üblich ist!
Plapperst du immer alles nach, egal was es für Inhalte sind und ohne das kritisch zu reflektieren?
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quote:
Ich bin selbst ein ehm. Ausländer, ergo ich kann kein Rassist sein.
Was ist das denn für eine Theorie ?
Das Ausland ist voll mit Rassisten, die gibt es überall.
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Hallo zusammen,
nur so als Anmerkung zu:
quote:
quote:Wiederbetätigung des Nationalsozialismus
Selbst wenn es das Gesetz in AT geben sollte, wäre das wohl kaum einschlägig.
Dieses Gesetz gibt es wirklich: Verbotsgesetz 1947
Gruß
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" "
quote:<hr size=1 noshade>Die Motivation ist bei einer Straftat regelmäßig irrelevant. Ob du den Spruch aus Ironie, aus Jux, aus reinem Echoreflex oder aus zutiefst nationalsozialistischer Gesinnung abläßt, spielt für die Strafbarkeit keine Rolle. Oder steht im Gesetz irgendwo "Die Tat ist nur strafbar, wenn derjenige es auch wirklich so meint."? <hr size=1 noshade>
Das ist ja so nicht richtig. Im deutschen Recht wäre hier §86a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - einschlägig. Und grade da kommt es ganz entscheidend auf die Intention an, siehe Abs. 3. Wenn die Ironie hier eindeutig erkennbar gewesen wäre, dürfte eine Strafbarkeit entfallen, siehe auch die bekannten gerichtlichen Auseinandersetzungen um Buttons mit durchgestrichenem Hakenkreuz. Allerdings ist es sicher fraglich, ob das hier vorliegt, so dass ich mir eine Strafbarkeit gut nach §86a StGB gut vorstellen kann.
@Schwukele: Du kannst nach deutschem Strafrecht verfolgt werden, mindestens wenn du den Eintrag von Deutschland aus verfasst hast. Ansonsten vermutlich auch, weil du mit einem Youtube-Eintrag den Erfolg in Deutschland mindestens billigend in Kauf nimmst. Das ist auch die wahrscheinlichere Vorgehensweise.
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Also nur weil du hier Ausländer bist, heisst das noch lange nicht dass du demzufolge kein Rassist bist.
Die gibt es überall. Rassismus heist lediglich dass man eine Rasse (wobei der Begriff Rasse ja auch nicht ganz politisch korrekt ist) der anderen vorzieht bzw überordnet etc. Demzufolge kann auch ein Schwarzer rassistisch sein..... das ist vollkommen gleich.
LG
Vader
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hallo,
ich habe eine Anzeige bekommen wegen Volksverhetzung. Ich bin erst 15 Jahre alt.
Ich habe mit einem Kumpel steine in einen Fluss geworfen dabei prallte ein stein hab un schlug in den gegenüber liegenden Wohnwagen von Landfahrern ein. Aus Angst hauten wir hab. Als wir an den Landfahrern vorbei fuhren brüllte uns einer hinter her er würde uns auf schlitzen. Ich erwiderte daraufhin " ****** zigeuner". Ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht das dies zu einem Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung führen konnte. Ich bereue meine Tat sehr. Obwohl die Geschädigten keine Anzeige erhoben ermittelt nun die Kriminalpolizei gegen mich.
Ich wollte nun gerne wissen was für ein Strafmaß mich erwartet?
Es sollte keine rassitische oder Menschen unwürdigende Beleidigung sein. Ich hatte einfach nur Angst und hab unüberlegt gehandelt.
Für jede Anwort ein DANKE!
-- Editiert am 06.08.2010 19:57
@hanck95: Ich nehme stark an die Sternchen maskieren eine Beleidigung? Und sonst wirklich nichts gerufen? Und der Stein ist an einer Meerjungfrau abgeprallt? Klingt alles bisschen märchenhaft...
@TE: Ich denke mal die meisten hier sind in Österreich Ausländer...
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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"
-- Editiert am 06.08.2010 20:54
Eine Volksverhetzung wäre darin ja noch nicht mal ansatzweise zu sehen. Allenfalls eine Beleidigung.
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Wie soll denn der Stein vom Wasser abgeprallt sein, und dann auch noch mit solcher Wucht, dass er ein Fahrzeug beschädigen kann?
Die Geschichte wird Dir doch kein Anwalt und kein Richter je glauben...
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