Guten Tag,
ich habe heute eine Vorladung wegen Warenbetrug von der Polizei bekommen. Es geht um eine Sackkarre die ich Mitte April auf eBay Kleinanzeigen verkauft habe. Käufer hat ziemlich zügig bezahlt und ich habe 2 Tage später die Sackkarre per iloxx verschickt. Nach ca 3-4 Tagen rief der Käufer mich an die Sackkarre sei noch nicht da und fragte ob ich eine Trackingnummer habe. Die schicke ich ihm dann per Whatsapp. Allerdings kam immer bei raus die Nummer wäre unbekannt. Habe dann iloxx kontaktiert und es hieß es müsste nachgeforscht werden da die Nummer im System nicht bekannt ist. Da sich das dann noch ein paar Tage hinzog meinte ich zum Käufer ich überweise ihm das Geld zurück da bei iloxx nichts richtig voran ging.
Hat mir dann die Kontodaten gegeben worauf ich das Geld zurück überwies, welches aber am nächsten Werktag wieder gutgeschrieben wurde weil der Käufer mir die IBAN falsch aufgeschrieben hat. Das ganze nochmal und habe dem Käufer gesagt er solle mich kontaktieren falls was ist.
Ich hatte irgendwann da auch nicht mehr drüber nachgedacht weil das Thema für mich geklärt war, hatte allerdings kurz darauf meine Bank gewechselt gehabt und halt irgendwann bin ich auf ein neues Handy umgestiegen. Ca 2 Monate später kontaktiere mich iloxx, das die Sackkarre aufgefunden wurde und hat Sie mir zurück gebracht (ich habe da garnicht mehr drüber nachgedacht).
Jetzt kriege ich eine Anzeige wegen Warenbetrug von dem Käufer, habe dann bei der Polizei angerufen weil ich wissen wollte weshalb er mich den genau anzeigt nur wollten die mir keine Auskunft am Telefon geben. Kann den Käufer auch nicht kontaktieren da ich keinerlei Verläufe oder ähnliches nach dieser langen Zeit mehr habe.
Jetzt habe ich meine alte Bank kontaktiert bzgl der Überweisung. Habe leider keine Belege mehr von iloxx, da das alles schon 8 Monate her ist.
Die Belege von der Überweisung könnte ich noch holen, das wäre aber wohl auch das einzigste was ich kriegen könnte.
Im Prinzip habe ich ihm ja direkt die Erstattung angeboten.
Was genau habe ich jetzt zu erwarten?
Danke für eure Hilfe.
-- Editier von atari am 28.12.2016 11:16
-- Editiert von Moderator am 28.12.2016 11:53
-- Thema wurde verschoben am 28.12.2016 11:53
Anzeige wegen Warenbetrug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatWas genau habe ich jetzt zu erwarten? :
Die Einstellung der Ermittlungen, wenn Du nachweisen kannst, das der Käufer den Kaufpreis von Dir zurückerhalten hat, und, was noch besser wäre, natürlich auch die Korrespondenz mit iloxx.
8 Monate sind kein Zeitraum, der die Aussage "ich habe die Unterlagen vernichtet" rechtfertigt und glaubhaft erscheinen lässt.
Eine vermutlich zur Bewährung ausgesetzte Strafe, wenn Dir der Nachweis nicht gelingt.
Ich finde recht merkwürdig, dass Dich der Käufer anzeigt obwohl Du ihm nach Deiner Aussage der Betrag erstattet hast.
Berry
Beleg von der Überweisung habe ich schon von meiner alten Bank angefordert und ist absolut kein Problem.
Rest habe ich nicht. Ich bewahre sowas irgendwann einfach nicht mehr auf. Wozu auch?
Eine Bewährungsstrafe?
-- Editiert von atari am 28.12.2016 12:00
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ZitatHabe leider keine Belege mehr von iloxx, da das alles schon 8 Monate her ist. :
Sloche Belege sollte man immer mindestens 5 Jahre aufbewahren.
ZitatWas genau habe ich jetzt zu erwarten? :
Wie Sir Berry schon ausführte,zwischen "nichts" und einer Strafe ist alles drin.
Eine vermutlich zur Bewährung ausgesetzte Strafe, wenn Dir der Nachweis nicht gelingt. Also bei mir in der Gegend kosten Sackkarren nicht so viel, daß man es deswegen zu einer Bewährungsstrafe brächte - es sei denn, man wäre x-fach vorbestraft, und das glaube ich hier eher nicht.
zwischen "nichts" und einer Strafe ist alles drin. Nun ja - bestenfalls sehe ich einen 153a-Fall, also eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage, evtl. auch ohne Auflage.
-- Editiert von muemmel am 28.12.2016 15:19
ZitatEine vermutlich zur Bewährung ausgesetzte Strafe, wenn Dir der Nachweis nicht gelingt. Also bei mir in der Gegend kosten Sackkarren nicht so viel, daß man es deswegen zu einer Bewährungsstrafe brächte - es sei denn, man wäre x-fach vorbestraft, und das glaube ich hier eher nicht. :
zwischen "nichts" und einer Strafe ist alles drin. Nun ja - bestenfalls sehe ich einen 153a-Fall, also eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage, evtl. auch ohne Auflage.
-- Editiert von muemmel am 28.12.2016 15:19
Ok danke für diese Aussage.
Meine Bank schickt mir den Überweisungsnachweis postalisch zu, somit habe ich schonmal was in der Hand. Bei iloxx bin ich noch dabei, allerdings können die nicht viel machen ohne eine Auftragsnummer.
Vorbestraft bin ich nicht, genauso wenig in irgendeiner Form jemals auffällig geworden.
Wert der Sackkarre beläuft sich auf 150€ zzgl. 50€ Versand. Ich werde da nächste Woche hinfahren, schauen weshalb mich die Person angezeigt hat und alles mitnehmen was ich bis dahin noch auftreiben kann.
-- Editiert von atari am 29.12.2016 12:16
ZitatBei iloxx bin ich noch dabei, allerdings können die nicht viel machen ohne eine Auftragsnummer. :
Klebte nix an der zurückgesendeten Sackkarre? Hatte man keinen Mailverkehr mit der Spedition (Postausgang schauen)? Wie wurde der Versand bezahlt (Überweisung, Paypal)? Mit etwas Phantasie findet man auch Anhaltspunkte.
Abgesehen davon hatte man ja auch dem Käufer die Iloxx-Trackingnummer mitgeteilt, so dass dieser sie noch haben könnte. Wenn die Sendung dann doch noch irgendwann im Iloxx-System aufgetaucht ist (was ja der Fall sein muss, wenn eine Rücksendung eingeleitet, bzw. durchgeführt wurde) muss das ja anhand der Nummer ermittelbar sein.
Was ich bisher noch nicht verstanden habe ist, was dann bei der 2. Rücküberweisung des Geldes schiefgelaufen ist ?!
Wenn man davon ausgeht, dass StA und Gericht hier den Tatbestand als erfüllt ansehen, ist mit einer Geldstrafe um die 30 Tagessätze zu rechnen, vielleicht auch 5 weniger oder 10 mehr. Mit Glück wäre auch noch eine Einstellung mit Auflage nach § 153a StPO
drin, wobei das bei einem Schaden von 200,00 EUR grenzwertig ist.
Eine Freiheitsstrafe (auch eine solche zur Bewährung) wird es ohne Vorstrafen und bei der -relativ gesehen- geringen Schadenshöhe keinesfalls geben.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 29.12.2016 14:31
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