Anzeige wegen Warenbetrugs um 41€ gemäß § 263

5. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb512516-42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Warenbetrugs um 41€ gemäß § 263

Hallo,

ich habe im September etwas über ebay kleinanzeigen im wert von 41€ verkauft. Die Zahlung vom Käufer ist auf meinem Paypal Konto eingegangen jedoch habe ich den artikel nie versendet da ich in der Zeit schulisch und gesundheitlich viel um die Ohren hatte.(ja ich weiß dass das keine Ausrede ist) Meine Benachrichtigung von der ebay kleinanzeigen app hatte ich leider nicht aktiv somit habe ich die Nachrichten vom Käufer in denen er mit einer Strafanzeige gedroht hatte nie gelesen. Nun kam der Brief von der Staatsanwaltschaft in dem ich als Tatbeschuldigter angeklagt werde.
Welche Strafe erwartet mich?
Ich bin 18 Jahre alt, nicht vorbestraft und ich war auch sonst nie auffällig. Da ich noch bei meinen Eltern wohne und momentan nur 500-600€ monatlich verdiene wollte ich ungefähr wissen was da auf mich zu kommt.
Bin etwas ratlos und bitte um Hilfe, muss ich mir einen Anwalt nehmen? was für kosten können da noch entstehen ? bin echt aufgeschmissen...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ware hat man noch? Anschrift des Käufers auch?



Zitat (von fb512516-42):
muss ich mir einen Anwalt nehmen?

Nö, absolut nicht.



Zitat (von fb512516-42):
was für kosten können da noch entstehen ?

600-1200 EUR


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Nun kam der Brief von der Staatsanwaltschaft in dem ich als Tatbeschuldigter angeklagt werde


Wie heißt dieser Brief denn genau? Anklageschrift? Der Absender ist da aber im Normalfall das Gericht, und nicht die Staatsanwaltschaft.

Und vorher hätte eine Ladung von der Polizei kommen müssen, oder ein Anhörungsbogen.

Oder handelt es sich bei dem jetzigen Brief erst um eine Ladung zur Polizei oder um einen Anhörungsbogen? Und (noch) nicht um die Anklageschrift

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb512516-42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist eine Anklageschrift, Vorladung von der Polizei hatte ich ignoriert da mir gesagt wurde dass die alles gegen mich verwenden was ich sage, habe nur geringes wissen in diesem bereich

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Nun kam der Brief von der Staatsanwaltschaft in dem ich als Tatbeschuldigter angeklagt werde


Wie heißt dieser Brief denn genau? Anklageschrift? Der Absender ist da aber im Normalfall das Gericht, und nicht die Staatsanwaltschaft.

Und vorher hätte eine Ladung von der Polizei kommen müssen, oder ein Anhörungsbogen.

Oder handelt es sich bei dem jetzigen Brief erst um eine Ladung zur Polizei oder um einen Anhörungsbogen? Und (noch) nicht um die Anklageschrift

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb512516-42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

autsch, erwartet mich höchstwahrscheinlich also "nur" eine geldstrafe?

Zitat (von Harry van Sell):
Ware hat man noch? Anschrift des Käufers auch?



Zitat (von fb512516-42):
muss ich mir einen Anwalt nehmen?

Nö, absolut nicht.



Zitat (von fb512516-42):
was für kosten können da noch entstehen ?

600-1200 EUR

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von fb512516-42):
autsch, erwartet mich höchstwahrscheinlich also "nur" eine Geldstrafe?


Na ja ins Gefängnis kommt man wegen 41 € als Ersttäter nun nicht gerade.

Wenn du die Vorladung nicht ignoriert hättest sondern stattdessen flugs dem Geschädigten sein Geld zurück überwiesen hättest, die Quittung dafür mit zur Polizei genommen hättest, wäre die Sache wahrscheinlich sogar von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, es hätte also gar keine Gerichtsverhandlung gegeben und es hätte auch nichts gekostet.

Bei Gericht wird es wahrscheinlich eine Geldauflage geben, da du ja offensichtlich schon eigenes Geld verdienst, und weiterhin die Auflage die 41 € an den Geschädigten zu erstatten.

Anwalt brauchst du nicht

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