Anzeige wegen Warenkreditbetrugs - leeres Paket erhalten

25. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Kamran12646
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Warenkreditbetrugs - leeres Paket erhalten

Liebes Forum,
ich habe eine Frage, die mir seit Tagen keine Ruhe lässt.

Ich hatte im Juni ein iPhone 13 per Kleinanzeigen gekauft und per PayPal bezahlt. Der Versand ging recht schnell. Bei entgegennehmen des Paketes hab ich aber schon gemerkt, dass das Paket für ein iPhone 13 mit Hülle, OVP und Ladekabel schon merklich leicht ist.
Ich habe das Paket trotzdem akzeptiert und beim öffnen musste ich feststellen, dass nichts außer ein wenig zerknülltem Papier im Paket war. Kein Handy, nichtmal das Ladekabel oder eine Hülle war im Paket.

Ich habe die Verkäuferin dann kontaktiert, diese hat ziemlich komisch reagiert indem sie einfach gesagt hat, dass ich mich an die Versicherung der DHL wenden soll. Da das Paket aber äußerlich keine Beschädigungen aufwies habe ich zwar trotzdem das Paket bei der DHL reklamiert aber gleichzeitig einen PayPal Fall eröffnet um das Geld zurück zu erhalten.
Einen Tag später sollte ich auf Anraten von PayPal Anzeige gegen den Verkäufer erstatten.
Gesagt getan, Geld hatte ich wieder.

Vor 2 Wochen kam dann ein Brief der Polizei mit einer Vorladung, offensichtlich hat sie mich auch angezeigt (wegen Warenkreditbetrugs, Vortäuschen einer Straftat und Falscher Verdächtigung).
Den Termin zur Vorladung habe ich leider verpasst, da ich im Urlaub war als der Brief kam. Ich könnte allerdings bestimmt einen Ersatztermin bekommen.

Was meint ihr, sollte ich hin gehen oder einfach die Aussage verweigern und warten ob das Verfahren eingestellt wird? Betrug ist nunmal kein kleines Delikt, ich weiß nicht ob das Verfahren dann überhaupt ohne eine Stellungnahme meinerseits eingestellt werden kann.
Hat jemand Erfahrungsberichte mit einer Einstellung des Verfahrens bei Warenkreditbetrug?
Ich habe auf jeden Fall keinen Betrug begangen und bin unschuldig. Das Paket kam leer bei mir an.
Vielen Dank im Voraus

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34010 Beiträge, 17652x hilfreich)

Was meint ihr, sollte ich hin gehen Wenn Sie nicht wollen, dass nur die Version der Gegenseite in den Akten steht - ja.
ich weiß nicht ob das Verfahren dann überhaupt ohne eine Stellungnahme meinerseits eingestellt werden kann. Kann es natürlich - die Frage ist, ob es eingestellt WIRD.
Ich habe auf jeden Fall keinen Betrug begangen und bin unschuldig. Das Paket kam leer bei mir an. Aber Sie überlegen ernsthaft, dies für sich zu behalten und der Polizei nicht mitzuteilen? Das ist schon irgendwie ungewöhnlich für jemand, der unschuldig ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Kamran12646
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was meint ihr, sollte ich hin gehen Wenn Sie nicht wollen, dass nur die Version der Gegenseite in den Akten steht - ja.
ich weiß nicht ob das Verfahren dann überhaupt ohne eine Stellungnahme meinerseits eingestellt werden kann. Kann es natürlich - die Frage ist, ob es eingestellt WIRD.
Ich habe auf jeden Fall keinen Betrug begangen und bin unschuldig. Das Paket kam leer bei mir an. Aber Sie überlegen ernsthaft, dies für sich zu behalten und der Polizei nicht mitzuteilen? Das ist schon irgendwie ungewöhnlich für jemand, der unschuldig ist...


Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe im Internet sehr oft den Rat gelesen, dass man sich auf keinen Fall bei der Polizei melden sollte und den Termin für die Vorladung einfach höflich absagen sollte. Ich bin aber nach Lesen ihres Posts schon verunsichert ob dieser Rat denn tatsächlich auf alle Anzeigen anwendbar ist.
Sehen sie also kein Problem darin, zu einer Vorladung zu erscheinen, wenn man auf jeden Fall weiß, dass man unschuldig ist?
Ich hatte die andere Seite nunmal bereits angezeigt, dass sie mir ein leeres Paket geschickt hat. In diesem Fall wäre es ja höchstens Aussage gegen Aussage.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34010 Beiträge, 17652x hilfreich)

In diesem Fall wäre es ja höchstens Aussage gegen Aussage. Ja und? Sollten Sie daraus den Schluss ziehen, das Verfahren würde sowieso eingestellt, befinden Sie sich schwer im Irrtum - eine solche "Regel" existiert zwar als modernes Märchen, aber in der Praxis kann man auch in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation verurteilt werden.
Sehen sie also kein Problem darin, zu einer Vorladung zu erscheinen, wenn man auf jeden Fall weiß, dass man unschuldig ist? So ist es.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18293 Beiträge, 9929x hilfreich)

Zitat (von Kamran12646):
Ich habe im Internet sehr oft den Rat gelesen, dass man sich auf keinen Fall bei der Polizei melden sollte und den Termin für die Vorladung einfach höflich absagen sollte.

Das ist richtig, wenn man was zu verbergen hat. Denn man könnte der Polizei (ungewollt) Beweise durch die eigene Aussage liefert.

Zitat (von Kamran12646):
Ich bin aber nach Lesen ihres Posts schon verunsichert ob dieser Rat denn tatsächlich auf alle Anzeigen anwendbar ist.

Sie müssen bedenken: Die Anzeigeerstatterin (= die Verkäuferin) hat eine Aussage gemacht. Wenn Sie keine machen, ist die Aussage der Anzeigeerstatterin unwidersprochen. Das ist nicht geschickt, wenn man unschuldig ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14730 Beiträge, 4526x hilfreich)

Hallo,

das nicht zur Vorladung gehen gilt eigentlich eher für Täter. Die Reden sich da manchmal um Kopf und Kragen (vorgeladen wegen Diebstahl, und plötzlich hat man einen Raub zugegeben z.B.). Außerdem für Personen, die zwar Täter sind, dies aber nicht zugeben wollen ("ich bestreite einfach alles" - und dann fällt man auf Fangfragen herein, offenbart Täterwissen u.s.w.).
Du sagst aber (und das glaube ich dir), dass das Paket leer war. Wie sollst du dir da widersprechen?
Hast du den Karton noch? Das wäre von Vorteil, denn solche Beweismittel entsorgt man ja eigentlich nicht.

Die Strafverfahren werden imho ziemlich sicher eingestellt*, denn da muss die Tat nicht nur möglich oder wahrscheinlich sein, sondern bewiesen werden (im gewissen Umfang zumindest). Das ist bei solchen Aussage-gegen-Aussage-Fällen kaum möglich (sie sagt, Handy war in dem Paket, du sagst das Gegenteil - wie soll man das beweisen, außer einer verplappert sich?).
Ein Problem könnte es aber geben wenn sich auf einer Seite die Fälle häufen. Das ist hier aber ziemlich ausgeschlossen, denn diese Personen erstatten gerade keine Anzeigen denke ich.

*bei der Verkäuferin ist das vermutlich bereits geschehen

Zivilrechtlich sieht es hingegen schon anders aus. Du solltest dich darauf gefasst machen, dass dich die Verkäuferin noch verklagt, Ausgang ungewiss.

Stefan

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#6
 Von 
Kamran12646
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

das nicht zur Vorladung gehen gilt eigentlich eher für Täter. Die Reden sich da manchmal um Kopf und Kragen (vorgeladen wegen Diebstahl, und plötzlich hat man einen Raub zugegeben z.B.). Außerdem für Personen, die zwar Täter sind, dies aber nicht zugeben wollen ("ich bestreite einfach alles" - und dann fällt man auf Fangfragen herein, offenbart Täterwissen u.s.w.).
Du sagst aber (und das glaube ich dir), dass das Paket leer war. Wie sollst du dir da widersprechen?
Hast du den Karton noch? Das wäre von Vorteil, denn solche Beweismittel entsorgt man ja eigentlich nicht.

Die Strafverfahren werden imho ziemlich sicher eingestellt*, denn da muss die Tat nicht nur möglich oder wahrscheinlich sein, sondern bewiesen werden (im gewissen Umfang zumindest). Das ist bei solchen Aussage-gegen-Aussage-Fällen kaum möglich (sie sagt, Handy war in dem Paket, du sagst das Gegenteil - wie soll man das beweisen, außer einer verplappert sich?).
Ein Problem könnte es aber geben wenn sich auf einer Seite die Fälle häufen. Das ist hier aber ziemlich ausgeschlossen, denn diese Personen erstatten gerade keine Anzeigen denke ich.

*bei der Verkäuferin ist das vermutlich bereits geschehen

Zivilrechtlich sieht es hingegen schon anders aus. Du solltest dich darauf gefasst machen, dass dich die Verkäuferin noch verklagt, Ausgang ungewiss.

Stefan


Auch ihnen einen riesen Dank für die ausführliche Antwort. Das hat definitiv ein paar Fehlglauben korrigiert.
Ich habe den Karton leider nicht mehr, da dieser nach der Schadensanzeige bei der DHL wieder an den Verkäufer zugestellt wurde. Ich habe aber vor Übergabe des Pakets an die DHL ein ausführliches Video von dem Paket gemacht, in dem ich alle Seiten und auch den Inhalt zeige.
Ich habe vorhin bei der Polizeibehörde angerufen, die mich vorgeladen hat und gleich einen Termin für morgen bekommen.
Danke an die zahlreichen einstimmigen Antworten, das hat mich auf jeden Fall beruhigt zur Polizei zu gehen und meine Sichtweise zu präsentieren. Ich hoffe, dass das Verfahren anschließend eingestellt wird. Für eine mögliche Privatklage der Verkäuferin habe ich eine Rechtsschutzversicherung :)
Diese hat eine Deckung in diesem Fall allerdings wegen fehlendem Strafrechtsschutz abgelehnt.

Ich werde morgen nach der Vernehmung berichten wie es war vernommen zu werden und ob man da wie ein Krimineller behandelt wird oder auch nicht.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34010 Beiträge, 17652x hilfreich)

Für eine mögliche Privatklage der Verkäuferin habe ich eine Rechtsschutzversicherung "Zivilklage" heißt das, was Sie meinen. Eine Privatklage gibt es in D auch, aber auch die hat trotz des Namens mit Strafrecht zu tun - um Verwirrung zu vermeiden, sollte der korrekte Begriff benutzt werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14730 Beiträge, 4526x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich werde morgen nach der Vernehmung berichten wie es war vernommen zu werden und ob man da wie ein Krimineller behandelt wird oder auch nicht.
Ja, berichte bitte, das interessiert ist immer sehr.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41041x hilfreich)

Zitat (von Kamran12646):
beim öffnen musste ich feststellen, dass nichts außer ein wenig zerknülltem Papier im Paket war. Kein Handy, nichtmal das Ladekabel oder eine Hülle war im Paket.

Beweisen könnte man das jetzt wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5826 Beiträge, 2565x hilfreich)

Die falsche Verdächtigung wird man aber so einfach nicht vom Tisch bekommen.

Du hättest Anzeige gegen Unbekannt stellen sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kamran12646
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Die falsche Verdächtigung wird man aber so einfach nicht vom Tisch bekommen.


Bist du dir da sicher? Laut Gesetz soll man bereits präventiv Anzeige erstatten wenn man den Verdacht hat, dass jemand eine Straftat begangen hat.
Ich habe die Anzeige nicht erstattet, damit die Verkäuferin Probleme bekommt, warum auch. Ich habe sie erstattet, da die Tatsachen dafür sprachen, dass sie tatsächlich ein leeres Paket verschickt hat und möglicherweise einen Versicherungsbetrug bei der DHL versucht hat.
Um ehrlich zu sein weiß ich bis heute nicht ob das Paket leer verschickt wurde oder ob es auf dem Weg entwendet wurde.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass jemand das Handy mitsamt Originalverpackung, 2 Hüllen und Ladekabel nimmt. Soweit ich weiß hätte sogar noch ein Panzerglas im Paket sein müssen, wovon aber auch jede Spur fehlt.
Wenn das Paket irgendwo bei der DHL gewogen worden wäre hätte ich zumindest Klarheit darüber ob der Verkäufer da überhaupt etwas reingepackt hat. Stand jetzt kann ich es aber leider nicht wissen.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41041x hilfreich)

Zitat (von Kamran12646):
Stand jetzt kann ich es aber leider nicht wissen.

Dann sollte man den Verkäufer tunlichst nicht als "Dieb / Betrüger" bezeichnen, weder in Foren noch in einen Anzeige.

Man stellt die Anzeige idealerweise gegen Unbekannt und benennt dann Verkäufer, Zusteller, Mitarbeiter der Verteilcenter, ... als mögliche Verdächtige.



Zitat (von Kamran12646):
Um ehrlich zu sein weiß ich bis heute nicht ob das Paket leer verschickt wurde oder ob es auf dem Weg entwendet wurde.

Zitat (von Kamran12646):
Stand jetzt kann ich es aber leider nicht wissen.

Das ist ungünstig, denn es muss zwar das "wider besseres Wissen" bewiesen werden, was oft nicht möglich ist.
Aber je nach Wortwahl in der Anzeige kann es passieren, das man selbst den Beweis geliefert hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12180 Beiträge, 4472x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man den Verkäufer tunlichst nicht als "Dieb / Betrüger" bezeichnen, weder in Foren noch in einen Anzeige.


Was die Verkäuferin mit der Fülle an vorgeworfenen Straftaten in ihrer Gegenanzeige dann übrigens ebenfalls getan hat. ;)
Zitat (von Kamran12646):
offensichtlich hat sie mich auch angezeigt (wegen Warenkreditbetrugs, Vortäuschen einer Straftat und Falscher Verdächtigung).

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41041x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Was die Verkäuferin mit der Fülle an vorgeworfenen Straftaten in ihrer Gegenanzeige dann übrigens ebenfalls getan hat.

Das ist die große Frage, ob das die Verkäuferin war oder ob das die Ermittler waren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Kamran12646
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dank der zahlreichen Antworten konnte ich ganz gelassen zur Vorladung gehen. Tatsächlich handelte es sich genau um die Beamtin, bei der ich die Anzeige gegen den Verkäufer erstattet hatte. Sie wusste daher bereits alle Details und was vorgefallen ist.

Ich durfte mich erstmal selbst dazu äußern was vorgefallen ist. Ich bin unter anderem darauf eingegangen, dass 2 Bekannte beim öffnen des Paketes dabei waren. Anschließend wurden mir darauf aufbauend Fragen gestellt wie z.B. ob ich immer per Käuferschutz bezahle (ja, bei Fremden nutze ich ausschließlich den Käuferschutz), ob ich schon andere PayPal Fälle hatte und ob ich das Geld durch den Käuferschutz bereits erstattet bekommen habe (ja habe ich bereits zurückerhalten).

Ich habe dann auch höflich gefragt ob ich mal in den Text der Strafanzeige vom Verkäufer schauen kann.
Sie hat lediglich geschrieben, dass das Paket bei der Post gewogen wurde und angeblich 736g wog (ja so genau hat sie es angegeben) aber aus mir unbekannten Gründen nicht bei der Post vermerkt ist. Der erste Sendungsstatus des Pakets war übrigens "Das Paket wurde elektronisch angekündigt". Vermutlich wurde deswegen auch kein Gewicht von der DHL erfasst, da sie das Paket im vorhinein bis 2kg frankiert hat. Daher ist dies wieder nur eine nicht nachprüfbare Aussage des Verkäufers. Interessant wäre es, wenn die Verkäuferin von der DHL möglicherweise die Info bekommt, was das Paket im Versandzentrum gewogen hat. Wisst ihr ob Pakete auch im Sortierzentrum gewogen werden? Das würde dann ja etwas Klarheit schaffen, denn das Paket was angekommen ist wog nur knapp 100g.

Was ich gerne anmerken würde ist, dass auf dem Protokoll oben stand "Vernehmung - als Heranwachsender". Ich weiß nicht ob man als Heranwachsender (ich bin Student) anders behandelt wird als Erwachsene. Ich fand die Vorladung insgesamt aber nicht so kritisch und ich wurde da auf jeden Fall nicht so behandelt als wäre ich ein Krimineller. Es war ein ganz normales Gespräch in dem ich aber im Endeffekt entscheiden durfte, ob der Text so an die Staatsanwaltschaft geschickt werden soll oder ob noch Änderungen vorgenommen werden sollen.

Das ganze dauerte 45 Minuten. Ich hätte es auch früher beenden können aber wollte gerne der Staatsanwaltschaft klar und deutlich darlegen, dass ich kein Betrüger bin. Schlussendlich geht dies nunmal in meine Akte ein.
Am Ende hat die Beamtin gesagt, dass es in diesem Fall natürlich Aussage gegen Aussage steht. Sie hat zwar keine direkten Angaben zum erwarteten Verfahrensgang gemacht, allerdings sollte dies wahrscheinlich aus ihrer Erfahrung heraus bedeuten, dass weder den Verkäufer noch mich weitere Ermittlungen durch die Polizei aufgrund von Beweismangel erwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37618 Beiträge, 6283x hilfreich)

Zitat (von Kamran12646):
Ich weiß nicht ob man als Heranwachsender (ich bin Student) anders behandelt wird als Erwachsene.
Ab 18 bist du volljährig. Zwischen 18 und 21 Jahren gilt man als Heranwachsender und wird uU *milder* bestraft.
Zitat (von Kamran12646):
wurde da auf jeden Fall nicht so behandelt als wäre ich ein Krimineller.
Wieso auch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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