Anzeige wegen betrug, ggf anwalt?

30. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Thomas41587
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen betrug, ggf anwalt?

Hallo liebe Community,

dies ist mein 1. beitrage, ich hoffe ich habe den richtigen Bereich in dem forum erwischt.

Zu meinem problem:
ich habe anfang september über "ebay kleinanzeigen" bei einem privatverkäufer ein iPhone 3gs gekauft für 330€, geld überwiesen, verkäufer meinte er schickt die ware ab. dann hat er mir noch einen plasma TV angeboten für 380€, hab ich ebenfalls gesagt okay, nehm ich und geld überwiesen. nun kann er mir das iPhone nicht liefern, er verkauft es angeblich nur für einen freund und der ist verhindert, aber er will mir das geld rückerstatten, bis heute nicht geschehen. den TV habe ich ebenfalls noch nicht erhalten, aus mysteriösen umständen hatte der verkäufer immer neue ausreden wegen der verspätung.
ich besitze eine ausweiskopie von ihm, seine kontodaten, seine handynr und den gesammten e-mailverkehr. gesammtsumme: 710€
kaufdatum iPhone: 2. September; kaufdatum TV: 13. september. verkäufer antwortete bis gestern auf emails bzw icq, seit heute kann ich ihm keine emails schicken, da die emailadresse offensichtlich nicht mehr existiert
hab ihm auch schon gesagt dass ich ihn anzeigen werde wenn ich nicht bald was bekomme, nur ist jetzt die frage, was bringt mir die anzeige? wäre es hilfrich einen anwalt einzuschalten und vor gericht zu gehen? bekomme ich durch die anzeige oder den anwalt oder beides mein geld wieder? sonst noch eine idee wie ich das geld wieder bekomme?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
die frage, was bringt mir die anzeige? wäre es hilfrich einen anwalt einzuschalten und vor gericht zu gehen? bekomme ich durch die anzeige oder den anwalt oder beides mein geld wieder? sonst noch eine idee wie ich das geld wieder bekomme?


Naja, die Anzeige könnte dein "Ego" befriedigen. Wenn du dem Verkäufer einen Betrug nachweisen kannst (Vorsatz) bekommt er dafür eine Strafe aber du nicht zwingend dein Geld wieder. Dann müsstets du ihn zivilrechtlich verklagen. Natürlich zahlst du da den Anwalt erstmal selber. Wenn der allerdings nix hat, bleibst du ohne dein Geld zusätzlich noch auf den Kosten sitzen.

Ich würde ihn anschreiben (Adresse hast du ja) und mit Hinweis einer Strafanzeige wegen Betruges eine Frist zur Zahlung setzen.


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#2
 Von 
Thomas41587
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber moment mal, ich bin im recht, ich habe beweise, also muss der verkäufer ja dann die anwalts und gerichtskosten zahlen oder etwa nicht?
also anzeige bringt nichts bzw nicht viel?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
ja aber moment mal, ich bin im recht, ich habe beweise, also muss der verkäufer ja dann die anwalts und gerichtskosten zahlen oder etwa nicht?
also anzeige bringt nichts bzw nicht viel?


Für einen Betrug braucht es den Vorsatz. D.h., er müßte von vorneherein vorgehabt haben das Geld zu kassieren und die Ware nicht zu liefern. Wenn er vor Gericht bei der Aussage bleibt er wollte ja liefern, der Freund ist allerdings verhindert und er komme nicht an das Handy siehts schlecht aus.

Natürlich kannst du ihn zivilrechtlich auf die Zahlung verklagen. Wenn dieser dazu verurteilt wird aber kein Geld hat (z.B. arbeitslos, EV abgegeben ect) hast du zwar 30 Jahre lang einen vollstreckbaren Titel mehr aber auch nicht. Wo nichts ist, kannst du eben nichts holen.


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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