Anzeige wegen eingehungsbetrug

11. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.08.2015 16:13:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen eingehungsbetrug

Hallo,
Habe zwischen 2012-2014 mehrmals waren auf Rechnung bestellt und nicht gezahlt. Eidesstattliche versicherung habe ich im Januar 2012 abgegen. Meine Frage: wie wahrscheinlich ist eine Anzeige wegen betrug. Insgesamt belaufen sich die rechnungen auf 1500-2000 €. Welche strafe hätte ich zu erwarten?
Muss dazu sagen das ich den Überblick über die Rechnungen wegen meiner Drogensucht verloren habe. Würde sich das strafmildernd auswirken?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
wie wahrscheinlich ist eine Anzeige wegen betrug


Kommt drauf an, wen du im einzelnen wie oft in welcher Höhe geschädigt hast.
Ein großes Warenhaus wird bei einem Fall von 50 EUR sicherlich keine Anzeige erstatten, bei drei Fällen à 500 EUR schon.

Zitat:
Würde sich das strafmildernd auswirken?


Kann, muß aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.08.2015 16:13:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Schulden habe ich bei 4 großen Warenhäusern gemacht. Jede Bestellung zwischen 100 und 200€.
Bei manchen mehrfach bestellt.
Aber die Bestellungen sind teilweise schon 3 jahre her. Wenn bis jetzt keine anzeige kam wird wohl auch in Zukunft nichts mehr passieren. Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32847 Beiträge, 17253x hilfreich)

Wenn bis jetzt keine anzeige kam wird wohl auch in Zukunft nichts mehr passieren. Oder? Wieso? Da ist noch keine Verjährung eingetreten...

-- Editiert von muemmel am 11.08.2015 15:42

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.08.2015 16:13:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnte mir jemand sagen welche strafe ich zu erwarten hätte? Bin nicht vorbestraft.
Danke im voraus

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32847 Beiträge, 17253x hilfreich)

Eine höhere Geldstrafe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.08.2015 16:13:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sind sie sicher? Hätte gedacht ich bekomme dafür eine Haftstrafe ohne Bewährung. War ja immerhin mehrfacher betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32847 Beiträge, 17253x hilfreich)

Sind sie sicher? Natürlich bin ich mir sicher.
War ja immerhin mehrfacher betrug. Und wo genau steht, dafür gäbe es bloß Haftstrafen ohne Bewährung?

-- Editiert von muemmel am 11.08.2015 16:01

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.08.2015 16:13:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das steht natürlich nirgends. Wollte damit auch nicht ihre Kompetenzen anzweifeln. Entschuldigung. Es ist nur so das ich zur zeit ziemlich große angst habe ins Gefängnis zu müssen.
Deswegen das nachfragen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32847 Beiträge, 17253x hilfreich)

Es ist nur so das ich zur zeit ziemlich große angst habe ins Gefängnis zu müssen. Das ist aber kein juristisches Problem, sondern ein psychologisches Problem. Und übrigens verhängen dt. Gerichte zu 90 % Prozent Geld- und Bewährungsstrafen. Sie sind nicht vorbestraft und haben auch nur um mäßige Summen betrogen - da werden Sie nicht zu den übrigen 10 % gehören.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.08.2015 16:13:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Danke für ihre hilfe

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.966 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.