Hallo,
Habe zwischen 2012-2014 mehrmals waren auf Rechnung bestellt und nicht gezahlt. Eidesstattliche versicherung habe ich im Januar 2012 abgegen. Meine Frage: wie wahrscheinlich ist eine Anzeige wegen betrug. Insgesamt belaufen sich die rechnungen auf 1500-2000 €. Welche strafe hätte ich zu erwarten?
Muss dazu sagen das ich den Überblick über die Rechnungen wegen meiner Drogensucht verloren habe. Würde sich das strafmildernd auswirken?
Anzeige wegen eingehungsbetrug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:wie wahrscheinlich ist eine Anzeige wegen betrug
Kommt drauf an, wen du im einzelnen wie oft in welcher Höhe geschädigt hast.
Ein großes Warenhaus wird bei einem Fall von 50 EUR sicherlich keine Anzeige erstatten, bei drei Fällen à 500 EUR schon.
Zitat:Würde sich das strafmildernd auswirken?
Kann, muß aber nicht.
Die Schulden habe ich bei 4 großen Warenhäusern gemacht. Jede Bestellung zwischen 100 und 200€.
Bei manchen mehrfach bestellt.
Aber die Bestellungen sind teilweise schon 3 jahre her. Wenn bis jetzt keine anzeige kam wird wohl auch in Zukunft nichts mehr passieren. Oder?
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Wenn bis jetzt keine anzeige kam wird wohl auch in Zukunft nichts mehr passieren. Oder? Wieso? Da ist noch keine Verjährung eingetreten...
-- Editiert von muemmel am 11.08.2015 15:42
Könnte mir jemand sagen welche strafe ich zu erwarten hätte? Bin nicht vorbestraft.
Danke im voraus
Eine höhere Geldstrafe.
Sind sie sicher? Hätte gedacht ich bekomme dafür eine Haftstrafe ohne Bewährung. War ja immerhin mehrfacher betrug.
Sind sie sicher? Natürlich bin ich mir sicher.
War ja immerhin mehrfacher betrug. Und wo genau steht, dafür gäbe es bloß Haftstrafen ohne Bewährung?
-- Editiert von muemmel am 11.08.2015 16:01
Das steht natürlich nirgends. Wollte damit auch nicht ihre Kompetenzen anzweifeln. Entschuldigung. Es ist nur so das ich zur zeit ziemlich große angst habe ins Gefängnis zu müssen.
Deswegen das nachfragen
Es ist nur so das ich zur zeit ziemlich große angst habe ins Gefängnis zu müssen. Das ist aber kein juristisches Problem, sondern ein psychologisches Problem. Und übrigens verhängen dt. Gerichte zu 90 % Prozent Geld- und Bewährungsstrafen. Sie sind nicht vorbestraft und haben auch nur um mäßige Summen betrogen - da werden Sie nicht zu den übrigen 10 % gehören.
Ok. Danke für ihre hilfe
Und jetzt?
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