Anzeige wegen falscher Verdächtigung

6. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenschein007123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen falscher Verdächtigung

Folgender Fall:

Frau hat vor dem Amtsgericht einen Streit mit einer ehemaligen Affäre, da er sie immer wieder unberechtigt anzeigt, z.b. schon mehrmals wegen Stalking. Grund: Die Frau hat seine Affäre auffliegen lassen und seiner Freundin alles erzählt.
Alle Anzeigen wurden bis jetzt eingestellt, da die Frau keine Straftaten begangen hat.
Nun hat die Frau eine Unterlassungsklage eingereicht bezüglich dieser ständigen unberechtigten Anzeigen.

Im Schriftverkehr hat sie dem Richter nun mittgeteilt, dass der Bekannte sie einmal sexuell belästigt hat, sie ihm dies auch verziehen hat und ihn deswegen auch nie angezeigt hat. Damit wollte die Frau nur zeigen, was er schon alles mit ihr gemacht hat, sie ihm alles verzeiht, er sie aber jetzt ständig wegen nix anzeigt.

Als der Bekannte diesen Brief gelesen hat, hat er die Frau direkt wegen falscher Verdächtiger angezeigt, denn er meinte, dafür gebe es keine Beweise und dies sei nur ein Racheakt der Frau.
Dabei weiß er, dass das was die Frau im Brief geschildert hat, auch wahr ist. Er dabei nur nicht daran gedacht, dass die Frau noch die Nachrichten mit der Entschuldigung von ihm hat sowie weitere Nachrichten, in denen über die Nacht und den damaligen vorfällen geschrieben wird.

Frage: Soll die Frau nun eine gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung einreichen und die Nachrichten als Beweise vorlegen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129155 Beiträge, 41200x hilfreich)

Zitat (von Sonnenschein007123):
Soll die Frau nun eine gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung einreichen und die Nachrichten als Beweise vorlegen?

Das wäre überaus ratsam, wenn sie mit entsprechenden Gegenbeweisen reagieren würde.

Hat sie schon Post von der Polizei erhalten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sonnenschein007123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Post nicht, aber einen Anruf, da man sich ja schon kennt von den vorherigen Anzeigen.

Würde eine Gegenanzeige denn Sinn machen? Es gibt ja die Nachrichten, die beweisen, dass die Frau nicht lügt. Vielleicht würde der Mann ja endlich mal Ruhe geben, wenn er bestraft wird.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9552x hilfreich)

Wenn die Frau die Nachrichten in ihrem eigenen Verfahren (also in dem sie Beschuldigte ist) als Entlastungsbeweis vorlegt, sollte die Staatsanwaltschaft eigentlich (gerade bei der Vorgeschichte) von Amts wegen eine Verfahren gegen den Mann einleiten. Die Frau kann natürlich auch selbst Anzeige erstatten.

"Was bringen" ...

Kommt drauf an was Frau sich unter "was bringen" vorstellt. Es wird halt ein Ermittlungsverfahren gegen den Typen eingeleitet an dessen Ende er mglw. verurteilt wird. Ob er dann mit seinen "Belästigungen" aufhört kann niemand wissen (außer ihm selbst)

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