Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung - Anwalt tut nichts?

3. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Erice
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung - Anwalt tut nichts?

Guten Morgen zusammen,
im Januar diesen Jahres wurde Vater und Sohn wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt und zur polizeilichen Vernehmung als Beschuldigte vorgeladen.
So wie es ja immer zu lesen ist, soll man als Beschuldigter einen Rechtsanwalt einschalten und keine Aussage machen. So wurde es gemacht. Anwalt eingeschaltet der hat den Termin bei der Polizei abgesagt und mitgeteilt, sobald die Polizeiakte da ist, informiert er die Beiden. Vor einer Woche nun kommt ein Schreiben vom Jugendamt/Jugendgerichtshilfe und informiert den Sohn, dass der Staatsanwalt Klage erhoben hat. Ups?? Wollte sich der Anwalt nicht melden?? Also versucht den Anwalt tel. zu erreichen und siehe da, er sagt, ja die Akte hab ich bekommen aber ich dachte, der Fall wird eingestellt. Er wolle sich mit der Frau vom Amt in Verbindung setzen, hat er mittlerweile 2 x am Telefon zugesagt aber bis heute nicht getan. Mittlerweile ist das Schreiben vom Amtsgericht gekommen und endlich wissen die Beiden wen und was sie gemacht haben sollen. Bei einem Anruf beim Amtsgericht wegen dieser Angelegenheit kam erstmal der Vorwurf warum sind sie nicht zur Polizei gegangen und haben die Aussage gemacht. Die Beiden wollten sich ja über den Rechtsanwalt äußern aber der hat ja nicht gehandelt. Nun meine Frage, was sollen die Beiden nun machen, zu diesem recht unzuverlässigen Rechtsanwalt erneut versuchen Kontakt aufzunehmen? Oder wie die Dame vom Gericht meinte selber eine Darstellung über den Hergang mit Zeugen einreichen und dann auf neue Rechtsanwaltsuche gehen?? Wäre schön, wenn jemand der ähnliche Erfahrungen gemacht hat, mir Möglichkeiten aufzeigen kann, weil ich ja nur 1 Woche Zeit habe.

Im voraus vielen Dank.
Erice

-- Editiert von Erice am 03.10.2007 10:07:46

-- Editiert von Erice am 03.10.2007 10:09:17

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35 Antworten
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#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Also aus meiner Erfahrung ist es so, dass die Staatsanwaltschaft in die Verfügung, die die Akteneinsicht gewährt auch gleich reinschreibt "Einer Stellungnahme wird bis zum xx.xx.xxxx entgegengesehen, danach wird nach Aktenlage entschieden".

Wenn der RA also darauf nicht reagiert hat, stellt sieht das für den Sta so aus: Er hat die Aussagen von dem Opfer und eventuellen Zeugen, aber keine Reaktion der Beschuldigten. Wenn die Aussagen der anderen soweit stimmig sind ist es bei dem Tatvorwurf schon fast zwingend Anklage zu erheben.

Für den Fall, dass der Anwalt tatsächlich die Frist versäumt hat sollten Sie sich tatsächlich über einen neuen Anwalt gedanken machen, der sich allerdings auch wieder erst einmal einarbeiten muss. Abgesehen davon könnten unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Ihren derzeitigen Anwalt bestehen.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Da ich nicht weiß, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, ist es schwierig, was dazu zu sagen. Stimmen die Vorwürfe denn? Schildern Sie mal den Sachverhalt...

Ansonsten macht es vielleicht Sinn, dem Anwalt das Mandat zu entziehen. Bei eindeutigen Fällen macht ein Anwalt ohnehin nur mehr Kosten als er Nutzen bringt.

Wenn der Anwalt keine Einlassung für Sie abgegeben hat, so entscheidet die Staatsanwaltschaft nur aufgrund der Akten. Und wenn dort belastende Zeugenaussagen drin sind, dann kommt es eben zur Anklage. Eine Aussage von Ihnen hätte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft möglicherweise beeinflussen können.

Es muß in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Aussage Sinn macht oder ob eine Aussageverweigerung Sinn macht. Beides kann je nach Situation unterschiedlich sinnvoll sein.

Sie haben aber immernoch die Möglichkeit, Ihre Version der Geschichte vor Gericht zu erzählen !!
Aber wie schon gesagt, um Ihren Fall einschätzen zu können, müßte man den Sachverhalt kennen.

Gruß Justice

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#3
 Von 
Erice
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank schon mal für die ersten Ausführungen. Es ist so, dass nach einem Fußballspiel ein Spieler mit einer Gruppe Jugendlicher auf den Sohn gewartet hatte, wie er nach Abpfiff angekündigt hatte, um ihn platt zu machen, weil der Sohn ihm angeblich einen Kopfstoß während des Spiels gegeben hat. Der Spieler stand bereits ca. 5 Minuten nach Abpfiff,ungeduscht am Ausgang. Jedoch hatten die wohl nicht damit gerechnet, dass der Vater und ein weiterer Erwachsener den Sohn begleiten, es hielt den Spieler jedoch nicht davon ab zu versuchen auf den Sohn einzuschlagen, wurde jedoch von dem Vater festgehalten und die anderen Jugendlichen fühlten sich auf den Plan gerufen ihren Anführer zu befreien. Der Vater fiel mit dem Anführer hin und die Jugendlichen traten auf den Vater ein. Der Sohn und der andere Erwachsene versuchten die Gruppe von den auf den Boden liegenden fernzuhalten, damit die wieder aufstehen konnten.
Als dies gelang rannte der Anstifter(Spieler) in die Kabine und die anderen hörten sofort auf und Vater und Sohn konnten ins Auto einsteigen und wegfahren.
Soweit zum Ereignis.
Gut 1 Woche später kam dann für den Sohn ein Schreiben der Polizei zur Vernehmung wegen gefährlicher Körperverletzung als Beschuldigter. Ich habe mir dann einen Strafverteidiger gesucht und ihn angerufen. Er meinte, nicht hingehen, ihm das Schreiben übermitteln, er würde den Termin absagen und sobald die Polizeiakte da ist, wird er den Sohn informieren. Nochmal eine Woche später kam dann das Schreiben für den Vater in gleicher Sache, Vernehmung wegen gefährlicher Körperverletzung. Also wieder RA und das gleiche nochmal. Das wars, wir haben bis vor einer Woche nichts mehr von dieser Angelegenheit gehört (Vielleicht einfach zu naiv?? Aber ich dachte der RA macht das schon) Er hat sich also nicht mit den beiden persönlich unterhalten, sondern nur diese beiden Briefe geschrieben, dass er die Interessen der Beiden vertritt und das sie eben nicht zur mündlichen Vernehmung kommen.
Vor gut 10 Tagen kam dann das Schreiben vom Jugendamt und wir merkten dann doch ganz schnell das da jemand recht unzuverlässig ist. Der Ra wurde sofort angerufen und er meinte, ja eine Akte habe er, aber er dachte das Verfahren wird eingestellt. Die beiden haben erst gestern durch die Klageschrift der Staatsanwaltschaft erfahren, dass der Sohn dem Spieler einen Kopfstoss gegeben haben soll und nach dem Spiel der Vater ohne Grund dem Spieler an den Hals gegangen sein soll und ihm auf die Nase geschlagen haben soll, ihn zu Boden gerissen hat und der Sohn noch fleißig reingetreten haben soll. Nach einem Attest soll es zu Schädel-und Thoraxprellungen gekommen sein. Als Zeugen sind 2 Jugendliche, 2 Polizisten und eine Attest angegeben.
Fakt ist, dass Sohn und Vater nicht geschlagen haben, kann ja auch der andere Erwachsen betätigen.
Eine Gegendarstellung hätte also rechtzeitig beim Staatsanwalt seien können, wenn, ja wenn der Ra die Beiden über den Sachverhalt informiert und entsprechend geschrieben hätte. Nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen und ich weiß nicht so ganz genau, wie ich ein Schreiben mit Gegendarstellung und Zeugenaufführung ans Amtsgericht verfassen soll. Und wie find ich einen gescheiten Rechtsanwalt.

Ich hoffe die Informationen sind ausführlich genug um sich ein Bild zumachen.

Für Infos wär ich sehr dankbar
Grüße
Erice

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zunächst kann ich mich nur den Ausführungen von C.Konert und Justice anschliessen, hinsichtlich des Ablaufs (wie es bisher gelaufen ist).

Da nun Anklage bereits erhoben ist, gibt es in aller Regel praktisch keine Möglichkeit mehr, eine Hauptverhandlung zu umgehen, da auch wenn Sie jetzt sofort eine Einlassung machen, die Staatsanwaltschaft die Klage nicht mehr zurücknehmen wird.

Es gibt daher praktisch 3 Möglichkeiten:

Sie gehen mit dem bisherigen Anwalt in die Verhandlung

Sie gehen alleine -ohne Anwalt- in die Verhandlung

Sie suchen sich einen neuen Anwalt, der dann um späte Terminierung der Hauptverhandlung bitten wird, um sich einarbeiten zu können.


Wäre ich an Ihrer Stelle und würde mich für Möglichkeit 2 oder 3 entscheiden, würde ich persönlich dem bisherigen Anwalt kein Honorar zahlen, und ggf. die Rechtsanwaltskammer einschalten, wenn er eines fordert.

Man könnte vermuten, daß es dem Anwalt darum ging, die Sache nicht bereits im Vorverfahren mit einer Einstellung zu beenden, sondern sie in die Hauptverhandlung zu bringen, da das deutlich mehr Honorar bringt.

Bei manchen Anwälten ist es so, wie bei manchen Autowerkstätten. Dem Laien werden gerne unnütze Dinge angedreht.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Erice
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo !streetworker,

na so krass wollt ich das bis jetzt eigentlich nicht sehen, könnte aber was dran sein.

Die Hauptverhandlung wurde noch nicht terminiert. Hab nur eine Woche um evtl. Zeugen anzugeben und warum die verhört werden sollen.

Die Sachbearbeiterin beim Amtsgericht meinte ich solle die komplette Darstellung von Vater und Sohn vor Festsetzung der Hauptverhandelung einreichen, und die Sachbearbeiterin beim Jugendamt meinte auch wenn ihr Bericht vor der Verhandlung beim Gericht wäre, könnte es evtl. etwas helfen. Deswegen geht der Sohn morgen ohne Ratschlag vom RA dorthin. Beide konnten es nicht nachvollziehen, dass der RA noch nicht mal ein persönliches Gespräch betreffs Darstellung des Falles geführt hat. Nur mit mir (die Mutter) telefonisch den Auftrag entgegengenommen hat. Auch der Sachbearbeiter bei der Staatsanwalt, den ich letzte Woche noch kurz angerufen habe, meinte, wie ich hab ihm die Akte im April geschickt und er hat sich nie bei Ihnen gemeldet? Ich fühl mich irgendwie im falschen Film, muss ich ganz ehrlich sagen.

Ich stell mir so vor, dass ich jeweils eine Darstellung/Aussage von Vater und Sohn aufschreibe und im Anschreiben Zeugen und Hintergrundinformationen, die wir später erfahren haben, erläutere, wobei wir heute mit einem damaligen Zeugen telefoniert habe und er rausgehalten will, was mach ich mit dem?? Erwähnen oder nicht??

Ist dies eine Möglichkeit??

Viele Grüße
Erice

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich stell mir so vor, dass ich jeweils eine Darstellung/Aussage von Vater und Sohn aufschreibe und im Anschreiben Zeugen und Hintergrundinformationen, die wir später erfahren haben, erläutere,

Das können Sie tun, wird aber auch die Hauptverhandlung nicht mehr verhindern. Die Aussagen der Gegenpartei waren ja offenbar so stimmig, dass daraufhin Anklage erhoben wurde. Wenn Sie jetzt das Gegenteil behaupten gibt es die klassische Situation sich widersprechender Aussagen, die dann in der Hauptverhandlung aufgeklärt werden wird. Dort werden Sie also alles nochmals erzählen müssen.

und er rausgehalten will, was mach ich mit dem?? Erwähnen oder nicht??

Das müssen Sie wissen. Er kann nicht entscheiden, ob er will oder nicht. Er muß aussagen. Es sei denn er hätte ein Auskunftsverweigerungsrecht, weil er mit Vater/Sohn verwandt ist oder sich durch eine Aussage selbst belasten müßte.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Erice
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Das die Hauptverhandlung wohl nicht mehr abwendbar ist, ist klar. Nur wie die nächsten Schritte aussehen sollten war mir nicht klar. Ich werde also diese Darstellungen anfertigen und zum Gericht schicken mit zu mindest dem einem Erwachsenen als Zeugen, der direkt dabei war, denn der sagt aus. Der andere hat nur die Gruppenansammlung gesehen und kam in die Kabine, warum der dies nicht aussagen will, keine Ahnung. Wer da noch war, wissen die 3 nicht, weil die auf die Gruppe konzentriert waren, jedoch lief da noch ein Platzwart rum, den wir erwähnen werden und das der Spieler agressiv und ausgepflippt ist können eigentlich alle restl. Spieler und der Schiedrichter bestätigen, aber wer kennt all die Namen. Ja dann werd ich mich wohl auf die Suche nach einen neuen Anwalt machen müssen.
Schönen Dank auf jeden Fall bis jetzt, sollte vielleicht doch noch jemand einen Einfall haben, ich bin offen nach allen Seiten.

Gruß Erice

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#8
 Von 
guest123-1178
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#9
 Von 
Erice
Status:
Frischling
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Hallo Fred.Cutter,
vielen Dank für die Ausführung.
Ja die Angelegenheit wir vorm Jugendschöffengericht ausgetragen, so stehts zumindest im Briefkopf. Von 2 Verteidigern war bis jetzt noch nicht die Rede, aber da ich ja auf der Suche bin, werd ich mich direkt entsprechend orientieren.
Es ist eben nur schade, dass wir von dem Ra so im Stich gelassen wurden und obwohl er nun weiss, dass es in die Endrunde kommt noch Zusagen macht und diese nicht einhält und sich auch weiter nicht meldet.
Zumindest weiß ich nun, dass es noch nicht das Ende ist und es noch Möglichkeiten auszuschöpfen gibt.

Vielen Dank an alle.
Viele Grüße
Erice

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#10
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
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#11
 Von 
guest123-1178
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Schüler
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#12
 Von 
Erice
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Fred.Cutter,
nun es ist gemäß Betreff eine Jugendstrafsache und das Anschreiben mit der Anklageschrift wurde unterzeichnet mit Vorsitzende des Jugendschöffengerichts.
Mehr als oben beschrieben wird nicht vorgeworfen und mehr betreff Vergangenheit von Vater und Sohn gibt es auch nicht, zufälligeweise musste der Sohn vor 2 Wochen ein polz.Führungszeugnis für einen Arbeitsplatz einreichen und da steht nichts drin und beim Vater schon mal garnicht. Also sozusagen blütenweiße Weste.
Also nicht einschlägig bekannt oder Wiederholungstäter.
Und wie schon gesagt, der Verteidiger hat sich noch garnicht zu der Angelegenheit weiter geäußert. Hab dem eine Woche hinterher telefoniert, er rief dann 2 x zurück und meinte er kümmert sich um die Jugendgerichtshilfe aber nichts war.
Um genau zu sein, weiß er garnicht, was Vater und Sohn zu der Sache zu sagen haben, weil er mit Ihnen noch nicht persönlich über diese Angelegenheit gesprochen hat.
Und schon garnicht wen er vor Gericht verteidigt, wie gesagt, war mir neu mit 2 Verteidiger. Wir wissen auch nicht was die Zeugen ausgesagt haben, nur was vorgeworfen wird sowie was in dem Attest steht.
Viele Grüße
Erice

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#13
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
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#14
 Von 
Erice
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm, was stimmt da nicht, hier stimmt einiges nicht.

Also noch mal chronologisch:

1) Sohn hat die Anzeige bekommen, der Rechtsanwalt hat der Polizei gegenüber angezeigt, das er mit der Interessenvertretung beauftragt wurde und uns die Vollmacht zur Unterschrift per Post zugeschickt.
2) Vater hat die Anzeige bekommen, der Rechtsanwalt hat genau das Gleiche zur Polizei geschrieben und die Vollmacht per Post an uns.

Er hat also für beide die Vertretung übernommen. Ich habe 2 Schreiben mit den hier und in denen steht auch dass er sich sobald er die Polizeiakte hat sich meldet.

Das war im Februar bzw. Anfang März.

Soll ich da böses vermuten??Ich bin nunmal nicht routiniert im Umgang mit Strafsachen.

Wie schon bereits erwähnt kam die Sache jetzt vor 10 Tagen ins Rollen.

Ich hab mir gerade mal die beiden Schreiben vom Amtsgericht durchgelesen, das steht bei dem Sohn drin, die Zustellung erfolgte an Ihren Rechtsanwalt. Beim Vater steht nichts vom Rechtsanwalt, nun habe ich die ganz ganz böse Vermutung, dass er garnicht die Vertretung angezeigt hat und der Vater irgendwie als grundloses Fernbleiben der polizeilichen Vernehmung gemarkert ist.

Ich könnte :bang: für meine Blauäugigkeit.

Jetzt komm ich noch mehr ins schwimmen, jetzt versuch ich mal auf der Schnelle zu klären was das mit dem Jugendschöffengericht auf sich hat.

Gurß
Erice

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#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
zufälligeweise musste der Sohn vor 2 Wochen ein polz.Führungszeugnis für einen Arbeitsplatz einreichen und da steht nichts drin


Das muß nichts heißen. Es ist ja denkbar, dass etwas im Erziehungsregister des Sohnes steht. War denn früher schon mal etwas ?? Gibt es Vorstrafen?

quote:
Es muß doch in der Anklageschrift das Zielgericht stehen.


Das ist richtig. Prüfen Sie doch mal die Anklage. Ganz unten am Ende der Anklageschrift muß ein Abschlußsatz des Staatsanwalts stehen, der ungefähr lautet: 'Es wird beantragt, das hauptverfahren vor dem Amtsgericht - Jugendrichter - zu eröffnen.' Oder eben: 'Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht - Jugendschöffengericht - zu eröffnen.'

quote:
Ja aber Sie müssen doch eine Vollmacht unterzeichnet haben, da muß doch draufstehen für wen die war, sonst kriegt doch auch der RA die Akten nicht. Der Verteidiger muß doch auch an die StA schreiben, wen er verteidigt, weil die StA dem Anwalt doch die Akten nicht von alleine schicken.


Auch dies ist richtig. Allerdings wird nicht unbedingt sofort eine Vollmacht verlangt, wenn der Anwalt in seinem Akteneinsichtsgesuch eine Floskel schreibt wie z.B. 'Eine entsprechende Vollmacht wird anwaltlich versichert'. Dann kann bei bedarf die Vollmacht auch nachgereicht werden.
Trotzdem ist es natürlich richtig, dass der Anwalt angeben muß in seiner Korrespondenz, wen er eigentlich verteidigt.



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#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich sehe grade, die Beiträge haben sich überschnitten. Offensichtlich hat der vater die Vollmacht erteilt, sodaß dieser auch nur vertreten wird. Wenn Ihnen das der Anwalt nicht gesagt hat, ist das in der Tat ein Hammer. Fragen Sie mal nach !

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#17
 Von 
Erice
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Also die Staatsanwältin hat tatsächlich beantragt das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht - Jugenschöffengericht- zu eröffnen.
Also alles noch schlimmer als es schon ist, anscheinen.

Erzieherische Maßnahme für den Sohn gab es auch nicht. Die Sachbearbeiterin sagte ja schon, dass sie bis jetzt noch nichts negatives erfahren hat.

Wen soll ich nachfragen wegen der Vollmacht für den Vater??

Wie gesagt keinerlei Informationsfluß vom Ra

-- Editiert von Erice am 04.10.2007 12:42:18

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#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn vor dem Jugendschöffengericht angeklagt wurde, dann hält die Staatsanwaltschaft offensichtlich eine Jugendstrafe für möglich. Möglicherweise steht dem Sohn dann auch ein Pflichtverteidiger zu.

Wie sieht es aus mit Vorstrafen??


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#19
 Von 
Erice
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun haben wir uns beide überschnitten.

Also keine Vorstrafen, ganz ehrlich nicht, das einzigste Vergehen dieses Jahr war, dass er beim Autofahren das vordere Nummerschild aufgrund eines Unfalls nicht an der Stoßstange hatte sondern hinter der Windschutzscheibe liegen hatte, weil es ihm der aufnehmende Polizist sagte. Dafür sind wir dann wohl wegen den Punkten Einspruch eingelegt und das ging vor Gericht, aber das war auch das einzigste.

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#20
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
das einzigste Vergehen dieses Jahr war, dass er beim Autofahren das vordere Nummerschild aufgrund eines Unfalls nicht an der Stoßstange hatte sondern hinter der Windschutzscheibe liegen hatte


ok, das ist wirklich Kleinkram, der irrelavant ist. Außerdem betrifft dies ja nicht den Sohn.

Wie gesagt: Anwalt zuerst ansprechen auf die Doppelverteidigung, danach ggf einen zweiten Anwalt für den Sohn hinzuziehen und diesen abklären lassen, ob die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung besteht.

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#21
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 28x hilfreich)

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#22
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

hmm.. ob der Jugendricht bzw. der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts die selbe Person ist, kann ich nicht herauslesen aus dem Thread.

Auch wenn der Jugendrichter eine Jugendstrafe verhängen kann, wird beim Jugendschöffengericht angeklagt, wenn eben mit einer Jugendstrafe von vorne herein gerechnet wird.

Ist bei den Erwachsenen ähnlich.
Der Strafrichter kann auch bis zu 4 Jahren verhängen. Trotzdem wird bei einer derartigen Straferwartung beim Schöffengericht angeklagt.

Aber ehrlich gesagt wundere ich mich über die Anklage ebenfalls ein wenig....

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#23
 Von 
Erice
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Öhm, ich kann den doch nicht erreichen :???:
Wenn ich da anrufe, ist da eine Sammelzentrale, was ich vorher ja auch nicht wusste und die vermerkt dann im Computer wer sich so gemeldet hat. Als ich das letzte Mal anrief mit Dringlichkeit und 3 Ausrufezeichen hat er 2 Tage gebraucht um sich zu melden und auch nur um wieder nur zu sagen ich kümmere mich drum und nichts war. Wie lange soll ich jetzt auf Reaktion warten, morgen ist schon Freitag und am Dienstag muss spätestens etwas beim Gericht sein.
Ich werd dem wohl heute noch schriftlich das Mandat entziehen, in beiden Fälle, und dann eine Gemeinschaftskanzlei suchen.
Vorweg dann die Schilderung des Geschehens an das Amtsgericht senden mit einführendem Verweis auf die anwaltliche Situtation und hoffen, dass sie die Eröffnung der Hauptverhandlung verschieben bis sich ein Anwalt bereit erklärt die Angelegenheit in die Hand zu nehmen.

Gruß Erice

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Klingt vernünftig....


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#25
 Von 
Erice
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry Fred.Cutter,

also Gerichtsort ist Duisburg, also mitten im NRW.

Angeklagt wird die Handlung beim Sohn
a) eine andere Person körperlich und an der Gesundheit geschädigt zu haben

b) eine andere Person beleidigt zu haben

und gemeinschaftlich

eine andere Person körperlich mißhandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei die Körperverletzung teilweise mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs begingen.

Wobei hier wohl die beschuhten Füßen des Sohnes gemeint sind.

Dies gilt es nun zu entkräften.

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#26
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32888 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

nun ja, für den Vorwurf der gef. KV reicht es aus, zu zweit zu handeln, auch ohne 'gefährliches Werkzeug'.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Erice
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo mümmel,

ja das hab ich mir mittlerweile auch erlesen, dass gef. KV alleine schon durch mehr als eine Person als beteiligte angesehen wird.

Nur hier wird noch auf das gefährliche Werkzeug hingewiesen.

Hab gerade über den Deutschen Anwaltsverein eine Kanzlei gefunden, die doch tatsächlich 2 Strafverteidiger hat, soll ich mich gleich melden. :dance:
Mal schauen was die sagen.

Gruße Erice

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#29
 Von 
Erice
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

So, war nun in der Anwaltkanzlei und den beiden wurde die Vertretung übertragen und dem anderen Anwalt wird das Mandat entzogen.

Mal schauen wie es nun weiter geht.

Jedenfalls vielen Dank an alle für die Anregungen.

Gruß Erice

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Gern geschehen. Halten Sie uns mal auf dem Laufenden.

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