Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung aus dem Jahre 2010

14. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)
Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung aus dem Jahre 2010

Hey Leute,

Und zwar wurde ich im Jahre 2010 von 3 Leuten attackiert und geschlagen. Ich habe damals keine Anzeige gemacht, weil ich soziale Phobien habe und nicht mit der Polizei sprechen konnte.

Auf jeden Fall habe ich letztes Jahr im September 2019 eine Anzeige gemacht.
Ich hatte danach auch schreibverkehr mit dem Staatsanwalt wo ich nochmal genau alles darlegen sollte. Ich habe auch angegeben dass ich den Tag genau nicht mehr weiß und nur weiß dass es 2010 war.

Nun habe ich seit 3 Monaten keine Antwort mehr bekommen. Könnt ihr mir sagen ob der Fall weiter bearbeitet wird oder wurde das Verfahren eingestellt?

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27 Antworten
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#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zitat:
Nun habe ich seit 3 Monaten keine Antwort mehr bekommen. Könnt ihr mir sagen ob der Fall weiter bearbeitet wird oder wurde das Verfahren eingestellt?


Im Falle einer Einstellung müssen Sie einen Einstellungsbescheid erhalten. Es kommt darauf an, wann im Jahr 2010 das passiert ist. Gefährliche Körperverletzungen verjähren nach 10 Jahren. Eine Tat vor dem 14. Januar 2010 wäre also jetzt verjährt. Die StA kann die Verjährung aber unterbrechen, indem sie die Vernehmung des Beschuldigten anordnet. "Unterbrechen" heißt, dass die Verjährungszeit wieder von vorn beginnt, also nochmal 10 Jahre.
Vermutlich ist irgendwas in der Art gemacht worden.

Dass Sie nichts weiter gehört haben ist nicht verwunderlich. Wenn Anklage erhoben wird, können Sie ein Opferbelehrungsschreiben erhalten. Muss aber auch nicht passieren. Oder erst eine Ladung als Zeuge zur Hauptverhandlung. Sie können aber bei der Staatsanwaltschaft einfach mal nach dem Sachstand fragen. Am besten schriftlich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe im Oktober ein Schreiben bekommen, dass ich den Sachverhalt nochmal darlegen soll und ein Opferbelehrungsschreiben.

Im Brief wurde gesagt, dass von Verjährung ausgegangen wird bei Körperverletzung 5 Jahre, aber es Ausnahmen gibt bei denen die Verjährung noch länger dauern kann. Wie z. B. Bei gemeinschaftlichrm Angriff.

Seit Anfang Oktober warte ich auf eine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Cmetin):
Ich habe auch angegeben dass ich den Tag genau nicht mehr weiß und nur weiß dass es 2010 war.


Ich würde mir da nicht allzu viel erhoffen. Nach 9 Jahren noch jemandem beweisen, wann er wo gewesen sein soll, wenn man selber den Tag nicht mehr weiß, wird wohl unmöglich sein, wenn nur das Opfer Zeuge war.
Umgekehrt wird man den mutmaßlichen Tätern zugute halten, daß sie nach so langer Zeit natürlich keine womöglich vorhandenen Alibis mehr beibringen können, was ihnen bei einer zeitnahen Anzeige möglich gewesen wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von Cmetin):
Ich habe auch angegeben dass ich den Tag genau nicht mehr weiß und nur weiß dass es 2010 war.


Ich würde mir da nicht allzu viel erhoffen. Nach 9 Jahren noch jemandem beweisen, wann er wo gewesen sein soll, wenn man selber den Tag nicht mehr weiß, wird wohl unmöglich sein, wenn nur das Opfer Zeuge war.
Umgekehrt wird man den mutmaßlichen Tätern zugute halten, daß sie nach so langer Zeit natürlich keine womöglich vorhandenen Alibis mehr beibringen können, was ihnen bei einer zeitnahen Anzeige möglich gewesen wäre.


Ich habe bei der Anzeige 2 Augenzeugen angegeben.
Aber der Staatsanwaltschaft hat geschrieben, dass die Augenzeugen sich wahrscheinlich nach so einer Zeit wahrscheinlich nicht mehr erinnern können.

Und gilt eigentlich nicht auch Aussage gegen Aussage, je nachdem wer glaubwürdiger ist. Man hat ja nicht in allen Fällen Augenzeugen da.
Und vielleicht haben die Angeklagten ja auch schon Vorstrafen wegen Körperverletzung und so ist es auch glaubwürdig dass sie attackiert haben.

-- Editiert von Cmetin am 14.01.2020 13:16

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und gilt eigentlich nicht auch Aussage gegen Aussage, je nachdem wer glaubwürdiger ist.
Naja, erstmal gilt im Strafrecht "In dubio pro reo".
Und insbesondere nach so langer Zeit gibt es da sicher einige Zweifel.

Selbst sich in Widersprüchen verwickelnde Täter - ein häufig auftretender indirekter Beweis (er zeigt die Unglaubwürdigkeit) - beweist jetzt nicht mehr allzu viel, eben weil auch die Täter Erinnerungslücken haben dürfen.

Was imho vielleicht helfen könnte wäre ein Geständnis - von einem der drei.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Und gilt eigentlich nicht auch Aussage gegen Aussage, je nachdem wer glaubwürdiger ist.
Naja, erstmal gilt im Strafrecht "In dubio pro reo".
Und insbesondere nach so langer Zeit gibt es da sicher einige Zweifel.

Selbst sich in Widersprüchen verwickelnde Täter - ein häufig auftretender indirekter Beweis (er zeigt die Unglaubwürdigkeit) - beweist jetzt nicht mehr allzu viel, eben weil auch die Täter Erinnerungslücken haben dürfen.

Was imho vielleicht helfen könnte wäre ein Geständnis - von einem der drei.

Stefan
mir würde es auch schon reichen wenn ich diese Typen vor Gericht bekomme.

Sollen die bisschen Angst bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Cmetin):
Und vielleicht haben die Angeklagten ...
Es gibt doch noch gar keine Angeklagten.

Nach ca 10 Jahren soll die Staatsanwaltschaft nach irgendwelchen Personen suchen, weil die dich attackiert haben? Konntest du die Schläger denn wenigstens beschreiben, wenn du schon das Datum nicht mehr weißt?
Die Täter sind inzwischen auch ca. 9 bis 10 Jahre älter.

Bitte nimm es mir nicht übel---aber das könntest du dir jetzt auch einfach ausgedacht haben.

Zitat (von Cmetin):
mir würde es auch schon reichen wenn ich diese Typen vor Gericht bekomme.
Sollen die bisschen Angst bekommen.
Da hättest du wirklich etwas eher dran denken müssen.
Zitat (von Cmetin):
Seit Anfang Oktober warte ich auf eine Antwort.
Auf welche Antwort wartest du?
---------------------------------------
Ich kann dir aber sagen, dass wegen einer ähnlichen Attacke und einem längeren KH-Aufenthalt des Opfers und trotz einer sofortigen Anzeige und trotz Zeugen --- nichts herauskam. Keine Strafe für keinen Täter.
Weder konnten die (tw. vorbestraften) Täter eindeutig per Foto identifiziert werden noch wurde über das Opfer-EG etwas erreicht. Und alles, obwohl sofort ermittelt wurde und spezielle anwaltliche Vertretung mitarbeitete.

Das verläuft im Sande...warte nicht auf Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Cmetin):
Und vielleicht haben die Angeklagten ...
Es gibt doch noch gar keine Angeklagten.

Nach ca 10 Jahren soll die Staatsanwaltschaft nach irgendwelchen Personen suchen, weil die dich attackiert haben? Konntest du die Schläger denn wenigstens beschreiben, wenn du schon das Datum nicht mehr weißt?
Die Täter sind inzwischen auch ca. 9 bis 10 Jahre älter.

Bitte nimm es mir nicht übel---aber das könntest du dir jetzt auch einfach ausgedacht haben.

Zitat (von Cmetin):
mir würde es auch schon reichen wenn ich diese Typen vor Gericht bekomme.
Sollen die bisschen Angst bekommen.
Da hättest du wirklich etwas eher dran denken müssen.
Zitat (von Cmetin):
Seit Anfang Oktober warte ich auf eine Antwort.
Auf welche Antwort wartest du?
---------------------------------------
Ich kann dir aber sagen, dass wegen einer ähnlichen Attacke und einem längeren KH-Aufenthalt des Opfers und trotz einer sofortigen Anzeige und trotz Zeugen --- nichts herauskam. Keine Strafe für keinen Täter.
Weder konnten die (tw. vorbestraften) Täter eindeutig per Foto identifiziert werden noch wurde über das Opfer-EG etwas erreicht. Und alles, obwohl sofort ermittelt wurde und spezielle anwaltliche Vertretung mitarbeitete.

Das verläuft im Sande...warte nicht auf Antwort.

Was ist das denn für eine Schlamperei?
Wenn mehrere Leute eine Person attackieren+Beweise und nichts passiert?
Sorry, aber sie Story glaub ich dir nicht.
Der Rechtsstaat müsste sich ja schämen bei sowas.

Und ich habe die Namen der Täter bei der Anzeige mitangegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Anami):
warte nicht auf Antwort.


Natürlich bekommt er eine Antwort. Und wenn es nur eine Einstellungsmitteilung ist. § 171 StPO.

Zitat (von Cmetin):
Sorry, aber sie Story glaub ich dir nicht.


Jeder Fall ist anders. Wenn Täter nicht eindeutig identifiziert werden können, und vernünftige Zweifel an der Schuld verbleiben, ist freizusprechen.

Auf der anderen Seite sollte man sich aber auch davor hüten zu glauben, nur weil in einem eigenen Fall oder in einem Fall den man kennt, die Sache "so und so" gelaufen ist, dass das auch in allen anderen, ähnlichen Fällen so geschehen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Und wenn es nur eine Einstellungsmitteilung ist. § 171 StPO.
Richtig. Ich meine damit, er soll nicht jetzt täglich auf Antwort warten. Weil:
Zitat (von Cmetin):
Seit Anfang Oktober warte ich auf eine Antwort.

Stimmt, jeder Fall ist anders.

Zitat (von Cmetin):
Was ist das denn für eine Schlamperei?
Das ist keine Schlamperei. Das ist so. WEIL es ein Rechtsstaat ist.
Du musst das auch gar nicht glauben. Glaub halt an deinen Fall aus 2010.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von !!Streetworker!! ):
Und wenn es nur eine Einstellungsmitteilung ist. § 171 StPO.
Richtig. Ich meine damit, er soll nicht jetzt täglich auf Antwort warten. Weil:
Zitat (von Cmetin):
Seit Anfang Oktober warte ich auf eine Antwort.

Stimmt, jeder Fall ist anders.

Zitat (von Cmetin):
Was ist das denn für eine Schlamperei?
Das ist keine Schlamperei. Das ist so. WEIL es ein Rechtsstaat ist.
Du musst das auch gar nicht glauben. Glaub halt an deinen Fall aus 2010.
wurden die Täter bei deinem Fall nicht identifiziert oder wie?
Ist ja bei mir ganz anders. Ich hab sogar die Namen der Täter.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Cmetin):
wurden die Täter bei deinem Fall nicht identifiziert oder wie?
Ist ja bei mir ganz anders. Ich hab sogar die Namen der Täter.


Die "Tatverdächtigen" hatte Anami wohl auch...

Zitat (von Anami):
Weder konnten die (tw. vorbestraften) Täter eindeutig per Foto identifiziert werden...


... aber es hat halt nicht für eine Verurteilung gereicht. Und mehr als Tatverdächtige (rechtlich gesehen) hast auch Du nicht zu bieten. Von daher ist nichts "ganz anders". Ob das dann am Ende die Täter (rechtlich gesehen) sind, entscheidet ein Gericht und bleibt abzuwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Cmetin):
wurden die Täter bei deinem Fall nicht identifiziert oder wie?
Ist ja bei mir ganz anders. Ich hab sogar die Namen der Täter.


Die "Tatverdächtigen" hatte Anami wohl auch...

Zitat (von Anami):
Weder konnten die (tw. vorbestraften) Täter eindeutig per Foto identifiziert werden...


... aber es hat halt nicht für eine Verurteilung gereicht. Und mehr als Tatverdächtige (rechtlich gesehen) hast auch Du nicht zu bieten. Von daher ist nichts "ganz anders". Ob das dann am Ende die Täter (rechtlich gesehen) sind, entscheidet ein Gericht und bleibt abzuwarten.
ich hab halt noch 2 Zeugen genannt.

Der eine ist bisschen geistig behindert (kein Scherz, hat sprachfehler und so auf den ist nicht zu setzen) . Und der andere ist eine normal denkende Person. Der sollte sich halbwegs an alles erinnern können+die Personen identifizieren. Wobei der dumme das eigentlich auch können müsste.

Wie gesagt, mehr als das kann man einem Gericht nicht bieten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Cmetin):
Der sollte sich halbwegs an alles erinnern können+die Personen identifizieren.


Ja, wobei "halbwegs" halt nicht unbedingt reicht.

Du möchtest doch auch nicht wegen z.B. Mord verurteilt werden, weil sich irgendjemand "halbwegs" daran erinnert, dass du derjenige gewesen sein könntest, der 2009 mit dampfender Pistole vom Tatort weggerannt ist.

So oder so... man kann das ganze noch tagelang hin und her diskutieren. Letztendlich wird abzuwarten sein ob die Staatsanwaltschaft genug Beweise sieht um Anklage zu erheben, und ob das Gericht dann genügend Beweise sieht, um zu verurteilen. Beides lässt sich von hier aus nicht vorhersehen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Cmetin):
Der sollte sich halbwegs an alles erinnern können+die Personen identifizieren.


Ja, wobei "halbwegs" halt nicht unbedingt reicht.

Du möchtest doch auch nicht wegen z.B. Mord verurteilt werden, weil sich irgendjemand "halbwegs" daran erinnert, dass du derjenige gewesen sein könntest, der 2009 mit dampfender Pistole vom Tatort weggerannt ist.

So oder so... man kann das ganze noch tagelang hin und her diskutieren. Letztendlich wird abzuwarten sein ob die Staatsanwaltschaft genug Beweise sieht um Anklage zu erheben, und ob das Gericht dann genügend Beweise sieht, um zu verurteilen. Beides lässt sich von hier aus nicht vorhersehen.
der sollte sich zu 100% an die Faustschlaege und an die Personen erinnern können eigentlich. Der andere eigentlich auch. Der andere hatte damals auch versucht mich aus der Situation zu retten.
Was sie wahrscheinlich nicht mehr wissen ist, wer zuerst zugeschlagen hat von den Tätern oder wie der Tathrrgang nochmal 1 zu 1 war.
Aber weiß halt nicht. Ich erinnere mich noch an Sachen aus der Kindheit, also sollte der das auch können bei Sachen von vor 9 Jahren. War ja jetzt auch keine Kleinigkeit die man vergisst.

Aber keine Ahnung. Einfach abwarten. Wollte halt nur wissen ob ich da noch was höre von Seiten der Staatsanwaltschaft.

-- Editiert von Cmetin am 14.01.2020 21:40

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Cmetin):
der sollte sich zu 100% an die Faustschlaege und an die Personen erinnern können eigentlich.


Im Moment kann sich doch offenbar niemand auch nur annähernd an den *Tattag* erinnern.

In der Regel steht die Beweisführung beim Strafverfahren immer unter zwei gleichrangigen Voraussetzungen: der Staatsanwalt kann belastende Beweise vorbringen und der Angeklagte diese durch entlastende entkräften.

Wenn z.B. Zeugen aussagen "der A hat den B geschlagen", andererseits der A aber nachweislich zur selben Zeit vor 500 Leuten einen Vortrag gehalten hat, dann sind die belastenden Zeugenaussagen damit entkräftet, egal wie glaubwürdig sie für sich alleine genommen erscheinen (die Aussagen müssen ja nicht bewußt falsch sein, sondern die Zeugen können sich einfach geirrt haben, aber trotzdem subjektiv ihrer Sache ganz sicher sein).

Genau diese Möglichkeit fehlt aber, wenn die Tat erst 9 Jahre später angezeigt wird. Dann wissen die Belastungszeugen vielleicht noch alles, weil sie damals alles ins Tagebuch geschrieben haben oder weil es so ein einschneidendes Erlebnis war, aber der Angeklagte findet niemanden mehr, der sagen kann, wo er am 15.1.2011 zwischen 13 und 15 Uhr war, weil sich niemand merkt, mit wem er vor 9 Jahren zu Mittag gegessen hat.
Das wird entsprechend vom Gericht berücksichtigt werden, auch wenn die Zeugen noch so glaubwürdig erscheinen.

Es gibt sicherlich Taten, wo eine späte Anzeige noch nachvollziehbar ist (etwa bei Kindesmißbrauch), aber eine Nichtanzeige mit "sozialer Phobie" (gerichtsfest diagnostiziert über den gesamten Zeitraum?) zu erklären, die nun magischerweise verflogen ist, das erlaubt IMO eine solche Ausnahme nicht.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 15.01.2020 13:29

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von Cmetin):
der sollte sich zu 100% an die Faustschlaege und an die Personen erinnern können eigentlich.


Im Moment kann sich doch offenbar niemand auch nur annähernd an den *Tattag* erinnern.

In der Regel steht die Beweisführung beim Strafverfahren immer unter zwei gleichrangigen Voraussetzungen: der Staatsanwalt kann belastende Beweise vorbringen und der Angeklagte diese durch entlastende entkräften.

Wenn z.B. Zeugen aussagen "der A hat den B geschlagen", andererseits der A aber nachweislich zur selben Zeit vor 500 Leuten einen Vortrag gehalten hat, dann sind die belastenden Zeugenaussagen damit entkräftet, egal wie glaubwürdig sie für sich alleine genommen erscheinen (die Aussagen müssen ja nicht bewußt falsch sein, sondern die Zeugen können sich einfach geirrt haben, aber trotzdem subjektiv ihrer Sache ganz sicher sein).

Genau diese Möglichkeit fehlt aber, wenn die Tat erst 9 Jahre später angezeigt wird. Dann wissen die Belastungszeugen vielleicht noch alles, weil sie damals alles ins Tagebuch geschrieben haben oder weil es so ein einschneidendes Erlebnis war, aber der Angeklagte findet niemanden mehr, der sagen kann, wo er am 15.1.2011 zwischen 13 und 15 Uhr war, weil sich niemand merkt, mit wem er vor 9 Jahren zu Mittag gegessen hat.
Das wird entsprechend vom Gericht berücksichtigt werden, auch wenn die Zeugen noch so glaubwürdig erscheinen.

Es gibt sicherlich Taten, wo eine späte Anzeige noch nachvollziehbar ist (etwa bei Kindesmißbrauch), aber eine Nichtanzeige mit "sozialer Phobie" (gerichtsfest diagnostiziert über den gesamten Zeitraum?) zu erklären, die nun magischerweise verflogen ist, das erlaubt IMO eine solche Ausnahme nicht.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 15.01.2020 13:29
ich verstehe die Wichtigkeit des Tagtags ehrlich gesagt überhaupt nicht.

Es geht doch primär um die Tat selber und nicht um dem Tag. Wenn ich und 2 Augenzeugen sagen "ja wir haben gesehen wie X auf Y eingeschlagen hat" ist die Tat doch schon bestätigt.

Wieso ist der tatzeitpunkt so wichtig?

Wenn ich die Tat 6 Monate später angezeigt hätte, dann hätte ich den genauen Tag wahrscheinlich auch vergessen.

-- Editiert von Cmetin am 15.01.2020 18:02

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Cmetin):
Wieso ist der tatzeitpunkt so wichtig?


Weil es in Deutschland im Normalfall keine unter Juristen sogenannte "Biene-Maja Anklagen" gibt:

"In einem unbekannten Land, vor gar nicht allzu langer Zeit..."

Abweichend vom Normalfall kann es aber -je nach Fall- so was ähnliches geben.

Da heißt es dann:

"Zu einem nicht mehr exakt zu bestimmenden Zeitpunkt zwischen dem Datum X und dem Datum Y geschah dies und das"

Wie wichtig der exakte Tag, oder eine möglichst kurze potentielle Zeitspanne ist, ist immer eine Frage des konkreten Einzelfalles.

Daher kann ich nur das wiederholen, was ich gestern schon geschrieben habe. Es macht absolut keinen Sinn hier jetzt noch tagelang Argumente auszutauschen, die einerseits für eine Verurteilung der Tatverdächtigen sprechen, oder die andererseits dagegen sprechen.

Man wird "es" (das Ermittlungsverfahren und die darauf folgend ergehende Entscheidung der Staatsanwaltschaft) einfach abwarten müssen. Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, wird man dann weiterhin die Entscheidung des Gerichts abwarten müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ich verstehe die Wichtigkeit des Tagtags ehrlich gesagt überhaupt nicht.
Das wurde doch von BigiBigiBigi schon gut erklärt.
Wie sollen die Beschuldigten denn Entlastungszeugen oder sonstige Alibi beibringen wenn sie nicht einmal den Tag kennen?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Cmetin):
Wenn ich die Tat 6 Monate später angezeigt hätte, dann hätte ich den genauen Tag wahrscheinlich auch vergessen.


Das wäre dann natürlich nach so kurzer Zeit noch unglaubwürdiger. Das will man sich nicht mal ins Tagebuch notiert haben?

Zitat (von Cmetin):
Es geht doch primär um die Tat selber und nicht um dem Tag.


"Es war vielleicht am 15. oder am 16.1." - "Für den 16.1. kann ich beweisen, daß ich da im Ausland war." - "Dann war es halt am 15., schuldig!" So funktioniert es nicht.

Zitat (von Cmetin):
Wenn ich und 2 Augenzeugen sagen "ja wir haben gesehen wie X auf Y eingeschlagen hat" ist die Tat doch schon bestätigt.


Nein. Du darfst nicht vergessen, daß das ein Außenstehender (der Richter) beurteilen muß. Und der weiß aus Erfahrung, daß Leute lügen oder sich irren. Wenn das aber a priori nicht festgestellt werden kann, dann werden dem Angeklagten wichtige Rechte genommen. Dann sind wir schnell im kafkaesken Bereich ("wir müssen Ihnen nicht sagen, wann und was Sie gemacht haben, das wissen Sie ja selber, Sie sind ja der Täter"). Es gilt die Unschuldsvermutung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von Cmetin):
Wenn ich die Tat 6 Monate später angezeigt hätte, dann hätte ich den genauen Tag wahrscheinlich auch vergessen.


Das wäre dann natürlich nach so kurzer Zeit noch unglaubwürdiger. Das will man sich nicht mal ins Tagebuch notiert haben?

Zitat (von Cmetin):
Es geht doch primär um die Tat selber und nicht um dem Tag.


"Es war vielleicht am 15. oder am 16.1." - "Für den 16.1. kann ich beweisen, daß ich da im Ausland war." - "Dann war es halt am 15., schuldig!" So funktioniert es nicht.

Zitat (von Cmetin):
Wenn ich und 2 Augenzeugen sagen "ja wir haben gesehen wie X auf Y eingeschlagen hat" ist die Tat doch schon bestätigt.


Nein. Du darfst nicht vergessen, daß das ein Außenstehender (der Richter) beurteilen muß. Und der weiß aus Erfahrung, daß Leute lügen oder sich irren. Wenn das aber a priori nicht festgestellt werden kann, dann werden dem Angeklagten wichtige Rechte genommen. Dann sind wir schnell im kafkaesken Bereich ("wir müssen Ihnen nicht sagen, wann und was Sie gemacht haben, das wissen Sie ja selber, Sie sind ja der Täter"). Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ich hab das schonmal gesagt.

Die Tat zu bestätigen ist eine Sache. Den Tattag zu nennen nochmal ganz was anderes.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Und ich habe schon mal gesagt, ohne Tattag wird das ziemlich Essig, wenn nicht besondere Umstände vorliegen (etwa wenn man entführt und für 30 Tage in einen Keller gesperrt wird, daß man dann nicht mehr weiß, ob man am 17. oder 18. Tag vergewaltigt wurde, ist logisch).

Sind die Täter dem Opfer und den Zeugen persönlich bekannt? Wenn nicht, wie soll dann ein Außenstehender glauben, daß man nach 9 Jahren noch genau weiß, wer es war, aber nicht, wann es war? Das hat man sich nicht mal aufgeschrieben? Was wird man den Zeugen vorhalten? 9 Jahre lang ein Gesicht gemerkt, aber keine Ahnung mehr, ob es Anfang Januar oder Mitte Dezember war?

Bedenke, das ist kein persönlicher Zweifel von mir an deiner Aussage, aber genau diese Überlegungen wird ein Richter anstellen, für den in erster Linie die Unschuldsvermutung Richtlinie und nicht "ich glaube dem mutmaßlichen Opfer erst mal alles". Und nach 9 Jahren geht jede auch noch so kleine Inkonsistenz besonders schwer zu Lasten desjenigen, der eine Straftat behauptet.
Versetz dich mal in die umgekehrte Lage - morgen stellen sich 3 Leute vor dich hin und sagen "du hast irgendwann vor 9 Jahren einem von uns die Luxus-Uhr geklaut, hier sind meine beiden Zeugen, ich will jetzt die Uhr wieder". Da würdest du dich auch bedanken, wenn ein Richter sagt "alles klar, ich verurteile Sie zur Zahlung von 5000 EUR, schönen Tag noch".

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Meinst du wenn ich eine Uhr im Wert von 5000 Euro geklaut habe und 9 Jahre damit durchgekommen bin, gehört die Uhr jetzt mir und ich bin fein raus?
Was ist das denn für ein Schwachsinn. Natürlich muss man mich dafür immer noch zur Rechenschaft ziehen.

Die Zeugen kennen die Personen, da einer von denen hier in der Nähe zur Schule ging.
Wir kannten die Typen mehr oder weniger persönlich. Gleiches Alter, Schulen nah beianander etc.

Und wer merkt sich nach 9 Jahren einen Tag, bei einer Sache die einen selbst garnicht betrifft. Deine ganzen Annahmen sind einfach stumpfsinnig.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)


Zitat (von Cmetin):
Und zwar wurde ich im Jahre 2010 von 3 Leuten attackiert und geschlagen.


Zitat (von Cmetin):
Und wer merkt sich nach 9 Jahren einen Tag, bei einer Sache die einen selbst garnicht betrifft.


Was nun?

Wenn man den Tag nicht mehr weiß, kann man sich vermutlich auch nicht mehr an den genauen Ablauf erinnern.

Bei Zeugen kann die Erinnerung schon nach einigen Monaten eine andere sein. Man befasst sich ja nicht ständig damit und plötzlich nach 9 Jahren will man alles noch genau in Erinnerung haben....



-- Editiert von Loni12 am 17.01.2020 12:11

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von Cmetin):
Und zwar wurde ich im Jahre 2010 von 3 Leuten attackiert und geschlagen.


Zitat (von Cmetin):
Und wer merkt sich nach 9 Jahren einen Tag, bei einer Sache die einen selbst garnicht betrifft.


Was nun?

Wenn man den Tag nicht mehr weiß, kann man sich vermutlich auch nicht mehr an den genauen Ablauf erinnern.

Bei Zeugen kann die Erinnerung schon nach einigen Monaten eine andere sein. Man befasst sich ja nicht ständig damit und plötzlich nach 9 Jahren will man alles noch genau in Erinnerung haben....



-- Editiert von Loni12 am 17.01.2020 12:11
Hab das schonmal gesagt.
Genauen Tathergang wissen die Zeugen wahrscheinlich nicht mehr. Es wird ja wahrscheinlich auch Zeugen geben die nur die Hälfte der Tat gesehen haben.

Aber dass ich attackiert wurde und von wem sollte jeder der Zeugen noch wissen.
Ich könnte auch noch locker 5 weitere Zeugen finden.
So viele Leute haben mich nach der Tat darauf angesprochen und auch direkt nach der Tat kamen viele zu mir.
Das ganze war am hellichten Tag auf einer Kirmes.
Das haben locker 100 Leute gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das haben locker 100 Leute gesehen.
Und niemand hat die Polizei gerufen?

Das spricht jetzt nicht gerade für eine gefährliche Körperverletzung.
Kannst du denn wenigstens deine Verletzungen belegen?

Zitat:
So viele Leute haben mich nach der Tat darauf angesprochen
Also kennen sie die Story nur von dir, richtig?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Das haben locker 100 Leute gesehen.
Und niemand hat die Polizei gerufen?

Das spricht jetzt nicht gerade für eine gefährliche Körperverletzung.
Kannst du denn wenigstens deine Verletzungen belegen?

Zitat:
So viele Leute haben mich nach der Tat darauf angesprochen
Also kennen sie die Story nur von dir, richtig?

Stefan


Ne, wie gesagt war auf einer Kirmes und niemand hat die Polizei gerufen. Weiß nicht wieso. Mir wurde nur geraten nach Hause zu gehen.

Nein, die Leute haben die Tat gesehen und haben mich in der Schule etc. darauf angesprochen. "kriegt der auf einmal voll die Bomben" und solche Aussagen sind gefallen.

Warum sollte ich auch rumerzaehlen dass ich auf die Fresse bekommen habe. Sowas ist mir eher peinlich.
(Editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!)

-- Editiert von Cmetin am 17.01.2020 13:07

-- Editiert von Moderator am 17.01.2020 16:00

0x Hilfreiche Antwort

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