Anzeige wegen hehlerei

17. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Alex Peter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen hehlerei

Sie
Hallo, ich habe folgendes Problem. Und zwar habe ich von einem Freund 2 Reifensatze gekauft, die er von jemanden gekauft hat der sie selber geklaut hat.naturlich wusste ich nicht das diese geklaut sind, was mir auch der Freund bestätigen kann und noch 3 weitere Zeugen, die dabei waren als ich die Sätze gekauft habe. Nun habe ich einen Brief gekriegt, das ich zu 140 Tagen a 40 Euro Tagessatz ohne Verhandlung verurteilt worden bin Und 2 Wochen lang einen Einspruch einlegen darf. Nun wäre meine Frage ob ich die Strafe zahlen soll oder einen einsprcu legen soll mit eines Haltung eines Anwälte. Mir wurde vom landesgericht telefonisch mitgeteilt das ich die vllt 1/3 der Strafe zahlen müsse wenn ich nur Einspruch af den Tagessatz einlege da ich aktuell Stundent bin und kein Einkommen habe. Jedoch bin ich mir keiner Schuld bewusst und wusste natürlich auch nichtt das die Felgen geklaut sind.
Einen Satz habe ich für mich selber gekauft und eine für den Weiterverkauf.

-- Editiert von Alex Peter am 17.03.2020 15:37

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Mir wurde vom landesgericht telefonisch mitgeteilt das ich die vllt 1/3 der Strafe zahlen müsse wenn ich nur Einspruch af den Tagessatz einlege da ich aktuell Stundent bin und kein Einkommen habe. Kurzum - Einspruch müssen Sie ohnehin einlegen - da können Sie auch gleich vollinhaltlichen Einspruch einlegen.
mit eines Haltung eines Anwälte. Das wäre sicher gut, kostet aber halt auch so 800 Euro - haben Sie die? Denn sonst können Sie das ja ohnehin vergessen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Alex Peter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Mir wurde vom landesgericht telefonisch mitgeteilt das ich die vllt 1/3 der Strafe zahlen müsse wenn ich nur Einspruch af den Tagessatz einlege da ich aktuell Stundent bin und kein Einkommen habe. Kurzum - Einspruch müssen Sie ohnehin einlegen - da können Sie auch gleich vollinhaltlichen Einspruch einlegen.
mit eines Haltung eines Anwälte. Das wäre sicher gut, kostet aber halt auch so 800 Euro - haben Sie die? Denn sonst können Sie das ja ohnehin vergessen...

Meinen Sie ich sollte komplett vor Gericht, oder soll ich einfach versuchen den Tagessatz so wenig wie möglich zu kriegen, also sozusagen das mindeste was ich zahlen kann, da ich den Einspruch auch theoretisch für den Tagessatz auch selber einlegen könnte oder soll ich es riskieren mit dem Verfahren die Verhandlung zu gewinnen was natürlich das Risiko hat das ich auch evtl schuldig gesprochen werden könnte?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das kannst du nur selbst entscheiden. 140 TS zu 15,00 Euro sind immer noch 2.100 Euro, die Du zahlen müsstest. 140 TS sind übrigens auch ne happige Strafe, falls Du nicht vorbestraft bist.

Bei Freispruch müsstest Du gar nichts zahlen, auch den Anwalt nicht.

PS: Zuständig ist übrigens das Amtsgericht, nicht das Landgericht.

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#4
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Sehe ich das richtig das der Strafbefehl gekommen ist ohne vorherigen Anhörungsbogen oder so? Halte ich für etwas suspekt, da dir ja quasi die Chance genommen wurde dich zu entlasten. Kann natürlich sein das dies möglich ist, aber es wundert mich schon ein wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alex Peter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von palino):
Sehe ich das richtig das der Strafbefehl gekommen ist ohne vorherigen Anhörungsbogen oder so? Halte ich für etwas suspekt, da dir ja quasi die Chance genommen wurde dich zu entlasten. Kann natürlich sein das dies möglich ist, aber es wundert mich schon ein wenig.
also es war so das ich dann meine Aussage gleich bei der Polizei machen musste, da die Felgen dann bei mir sichergestellt wurden, seit dem habe ich nichts mehr gehört, habe heute dann nur noch den breif gekriegt, kommt mir auch komisch vor. Und das gleich ein so großes Strafmaß dazu kommt, da ich bieher keine einzige Anzeige sowie auch nie wegen Iwas verurteilt wurde

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Alex Peter ):
Zitat (von palino):
Sehe ich das richtig das der Strafbefehl gekommen ist ohne vorherigen Anhörungsbogen oder so? Halte ich für etwas suspekt, da dir ja quasi die Chance genommen wurde dich zu entlasten. Kann natürlich sein das dies möglich ist, aber es wundert mich schon ein wenig.
also es war so das ich dann meine Aussage gleich bei der Polizei machen musste, da die Felgen dann bei mir sichergestellt wurden, seit dem habe ich nichts mehr gehört, habe heute dann nur noch den breif gekriegt, kommt mir auch komisch vor. Und das gleich ein so großes Strafmaß dazu kommt, da ich bieher keine einzige Anzeige sowie auch nie wegen Iwas verurteilt wurde


Okay, also wurdest du vernommen. Gemusst hättest du übrigens gar Nichts, aber ich kann verstehen das man in diesem Moment erstmal denkt das durch einfaches hingehen die Sache schon irgendwie bereinigt wird.

Ob sich hier ein Anwalt lohnt musst du selber wissen. Aber mal unabhängig vom Geld meine ich das man bei 140 Tagessätzen auch als vorbestraft gilt. Das sollte man halt neben dem Geld auch auf dem Schirm haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Alex Peter ):
da ich bieher keine einzige Anzeige sowie auch nie wegen Iwas verurteilt wurde


Dann würde ich persönlich vollumfänglichen Einspruch einlegen und dann zu einem Anwalt gehen. Wenn der einen Freispruch nach Aktenlage für unmöglich hält, kann man den Einspruch immer noch zurücknehmen, bzw. nachträglich beschränken (entweder auf die komplette Rechtsfolge oder halt nur auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes)

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