Anzeige wegen „ich hasse dich"

14. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
GG.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen „ich hasse dich"

Anzeige wegen „ich hasse dich"?

Liebe Gemeinschaft
ich habe nach einer schwierigen Zeit mit einer Lehrerin welche mich bis aufs Äußerste schikaniert hat, beschlossen sie an meiner Abschluss rede zu erwähnen. Dabei habe ich an meiner Abschluss rede gesagt dass Ich sie hasse. Nicht mehr nicht weniger. Zum Kontext neben einem Verweis für das besuchen der Toilette wurde ich sehr oft von ihr für meine Krankheit schikaniert. Nach meiner Rede kam sie zu mir und hat sich bei mir über mein Nichtbestehen lustig gemacht.
Nun habe ich ein Brief zu einer Vorladung von der Polizei bekommen. Sie hat Anzeige wegen Beleidigung erstattet.


Was soll ich tun?

-- Editiert von Moderator topic am 14. August 2023 15:21

-- Thema wurde verschoben am 14. August 2023 15:21

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12 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32398 Beiträge, 17074x hilfreich)

Was soll ich tun? Hingehen und die Hintergründe erläutern - das dürfte die Wahrscheinlichkeit einer Verfahrenseinstellung wg. Geringfügigkeit erhöhen. Im Übrigen ist fraglich, ob das überhaupt eine Beleidigung darstellt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16403 Beiträge, 5803x hilfreich)

In der Aussage "ich hasse dich" sehr ich durchaus eine Herabwürdigung und dadurch Beleidigung durch die Verwendung der "du" Form.
Allerdings denke ich auch, dass diese Anzeige wegen Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt werden wird.
Ich würde hingehen und die Vorgeschichte erzählen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von GG. ):
Anzeige wegen „ich hasse dich"?
Wenn man eine Lehrerin in dem Kontext duzt, kann das schon als Beleidigung empfunden werden.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30435 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von GG. ):
Was soll ich tun?
Hingehen wäre mE nicht ganz schlecht.
Bist du minderjährig? Dann nimm ein Elternteil mit.
Zitat (von GG. ):
neben einem Verweis für das besuchen der Toilette wurde ich sehr oft von ihr für meine Krankheit schikaniert. Nach meiner Rede kam sie zu mir und hat sich bei mir über mein Nichtbestehen lustig gemacht.
Vielleicht kannst du das der Polizei erzählen?
-Wenn Schüler bestimmte Krankheiten haben und diese der Lehrerin bekannt sind, dürfte Schikane kein pädagogisches Mittel sein.
-Sich über einen Schüler lustig machen, weil der *durchfällt*, ist auch nichts, was einer Lehrerin zusteht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1206 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von GG. ):
Anzeige wegen „ich hasse dich"?
Ja, kann man machen.

Wir befinden uns hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Jugendstrafrecht, was erklärt, dass ein "Ich hasse dich!" nicht eingestellt und ggf. verwiesen wird, sondern man den Beschuldigten einmal die Luft der Strafverfolgung atmen lassen möchte, um ggf. auf ihn einzuwirken.

Den Vorrednern gebe ich durchweg recht, man könnte durchaus der Einladung folgen und seine Geschichte erzählen oder aber - sofern man sich in der Schriftsprache sicherer fühlt, den Termin höflich absagen und die zeitnahe Einlassung per Brief ankündigen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#6
 Von 
Unik
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist Schikane eigentlich legal? Denn wenn nicht, hat doch der schikanierende Täter seiner in dieser Hinsicht betreffende Ehre verwirkt, er hat ehrenlos, unehrenhaft gehandelt. Wo aber keine Ehre mehr ist, da schuldhaft verwirkt, kann auch nicht beleidigt werden, denn die Strafnorm der Beleidigung schützt ja nur die persönliche (vorhandene) Ehre, was denn auch sonst noch? https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)

Zitat (von DeusExMachina):
höflich absagen


Warum denn auch noch höflich?
Unhöflichkeit ist keine Beleidigung.
Genauso wie einfach richtig frech sein!

-- Editiert von User am 16. August 2023 06:33

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39219x hilfreich)

Zitat (von Unik):
Ist Schikane eigentlich legal?

Durchaus, ja



Zitat (von Unik):
Warum denn auch noch höflich?

Ernüchternd, das man solche Selbstverständlichkeiten auch noch erklären muss...

Weil es einfach Mindeststandards in der Gesellschaft gibt, die nicht unterschritten werden sollten.
Warum also unhöflich gegenüber Leuten sein, die es absolut nicht verdient haben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6416 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von Unik):
Warum denn auch noch höflich?
Unhöflichkeit ist keine Beleidigung.
Genauso wie einfach richtig frech sein!


Selbstjutiz und der Grundsatz "Auge um Auge"... haben in einer modernen Gesellschaft nichts verloren.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2001 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
In der Aussage "ich hasse dich" sehr ich durchaus eine Herabwürdigung und dadurch Beleidigung durch die Verwendung der "du" Form.


Zitat (von bostonxl):
Wenn man eine Lehrerin in dem Kontext duzt, kann das schon als Beleidigung empfunden werden.


Passenderweise hatte ich gestern den Beschluss eines OLGs in der Hand, der die Verurteilung durch das Berufungsgericht aufgehoben und - in diesem Fall - den Angeklagten freigesprochen hat.

Der Angeklagte hatte in einer laufenden Gerichtsverhandlung zu einem Anwalt "Halt dein Maul." gesagt. Das OLG begründete, vor dem Hintergrund eines Wandels der gesellschaftlichen Umgangsformen und dazu in einer emotional aufgeladenen Stimmung ein "Duzen" keine Beleidigung darstellen würde.

Ein Hoch auf Einzelfallentscheidungen. :-)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1206 Beiträge, 225x hilfreich)

Ein sehr schöner, philosophischer Beitrag @Unik, der sicherlich auch in jedem Esoterik-Forum seine Befürworter findet. Nun befinden wir uns hier allerdings im Strafrecht, also an einer Stelle, an der es für den durchschnittlichen TE um existentielle Fragen und Entscheidungen geht.

Zitat (von Unik):
Ist Schikane eigentlich legal? Denn wenn nicht, hat doch der schikanierende Täter seiner in dieser Hinsicht betreffende Ehre verwirkt, er hat ehrenlos, unehrenhaft gehandelt. Wo aber keine Ehre mehr ist, da schuldhaft verwirkt, kann auch nicht beleidigt werden, denn die Strafnorm der Beleidigung schützt ja nur die persönliche (vorhandene) Ehre, was denn auch sonst noch?
"Schikane" ist legal, sie ist (wenn auch moralisch verwerfliches) Werkzeug im Leben vieler Menschen, die sich zu profilieren versuchen. Solange kein Tatbestand verwirklicht wird, lässt sich strafrechtlich nichts machen. Hier wurde ja bereits vom fragwürdigen Verhalten der Lehrerin berichtet, was wohl ebenso in einem anderen Unterforum beleuchtet werden könnte.

Aber ein Punkt in dem Kommentar interessiert mich besonders. Es wird postuliert, jemand könne durch sein Handeln "seine Ehre verlieren" und könne somit auch nicht mehr beleidigt werden, sei also vogelfrei. Das finde ich bemerkenswert! Die Scharia kennt diesen Zusammenhang.. im deutschen Strafrecht sind wir von so einem Unfug allerdings Lichtjahre entfernt - Gott sei Dank!

Nur zum allgemeinen Verständnis: Ich darf auch niemandem ins Gesicht schlagen, nur weil ich ihn als "ehrlos" empfinde.

-- Editiert von User am 17. August 2023 02:07

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Unik
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für diese Sichtweise, so hatte ich es noch nicht gesehen, wobei ich als Rechtslaie auch davon nach meinem Beitrag ausgegangen bin und ausgehe, dass man im dt. Strafrecht und wohl dann auch rechtsphilosophisch gesehen die eigene Ehre ggf. notwendigerweise nicht verlieren kann.

Ich finde aber, das "Ehre" ein abstrakter Begriff ist. Viel realitätsnaheliegender ist es doch, von einem gekränkten Selbstwertgefühl zu sprechen, wenn man sich durch eine Beleidigung be-leid-igt fühlt. Andererseits kann man ja seinen eigenen Wert kennen, und dann der Meinung sein, man müsse sich darum nicht beleidigen lassen. Mit einem stabilen Selbstwertgefühl kommen Beleidigungen gegen die eigene Person dann aber schon eher befremdlich vor.

Und zum Thema der Aussage gegen eine Person: "Ich hasse dich". Wenn man schikaniert wird, ist das wie eine (ständige) Beleidigung - nämlich verletzend, und kann psychologisch bedingt zum Hass führen, mit dem man ja auch irgendwie umgehen muss, damit es nicht krank macht. Zu sagen, man hasse eine Person, ist eigentlich ein Alarmzeichen, der entlasten kann, und dafür sorgen kann und sollte, dass was geklärt werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1206 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von Unik):
Viel realitätsnaheliegender ist es doch, von einem gekränkten Selbstwertgefühl zu sprechen, wenn man sich durch eine Beleidigung be-leid-igt fühlt.
Und das ist es strafrechtlich eben nicht. Wenn der Täter (zumindest bedingt) vorsätzlich seine ehrverletzende Äußerung tätigt und der Verletzte eben jene Beleidigung versteht, so ist hier (spätestens) der Tatbestand erfüllt. Es genügt mitunter sogar, dass die Beleidigung nicht einmal durch den Verletzten selbst, aber objektiv feststellbar wäre.

Ein alternatives Rechtsverständnis würde in den Wahnsinn führen: so könnten z.B. geistig Behinderte 24/7 auf übelstes beleidigt werden und der Täter bliebe straffrei, weil die Verletzten sich augenscheinlich nicht "gekränkt" fühlten. Das wäre dem Rechtsfrieden nicht dienlich. Der nächste Schritt wäre dann, dass man nach einem Totschlag feststellen könnte, dass die getötete Person an ein wahrhaftiges Leben nach dem Tod glaubte, womit der Täter straffrei bleiben müsste. Nein, so funktioniert das nicht.

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Wahrheit ist Verhandlungssache.

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