Anzeige wegen leichter Körperverletzung - Gerichtshilfe will meine Lebenssituation kennen lernen

5. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
matthias1963
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen leichter Körperverletzung - Gerichtshilfe will meine Lebenssituation kennen lernen

Guten Tag
habe eine Frage,vielleicht hat schon jemand Erfahrung . Bin der leichten Körperverletzung an meine EXfreundin angezeigt, noch bevor mein Anwalt Akteneinsicht erhielt, hat sich die Gerichtshilfe bei mir gemeldet, und möchte meine Persönliche Lebenssituation kennen lernen. Dieses Gespräch, so die Dame der Gerichtshilfe, könnte für den weiteren Verlauf des Verfahrens von Bedeutung sein...Wie soll ich mich verhalten? Überhaupt, und wie in einem Gespräch mit der Gerichtshilfe.

Danke für eine Nachricht

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ist normal. Die Jugendgerichtshilfe muss während der Verhandlung einen Bericht abliefern und dem Gericht schildern, was sie für einen Eindruck von Dir hat. Zum Beispiel ob du ein hohes Gewaltpotential hast oder ob du im Grunde vernünftig bist, oder ob du eine Zukunftsperspektive hast usw.... Halt einen umfassenden Überblick...

Es kann nichts schaden, sich kooperativ zu verhalten und einen guten Eindruck zu hinterlassen. Ein positiver Bericht der Jugendgerichtshilfe gegenüber dem Gericht ist manchmal mehr wert als ein guter Anwalt.



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"justice"

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#2
 Von 
matthias1963
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine antwort....aber a. komme ich nicht mehr für das Jugendschutzgesetz In Frage, und b. was mache ich, rät mir mein Anwalt ab....?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

In Ihrem - wohl eher seltenen Fall - wurde wohl die Gerichtshilfe eingeschaltet, die sich ebenfalls um die sozialen Belange in einem Strafverfahren kümmert oder auch für einen Täter-Opfer-Ausgleich zuständig ist. Ich würde Ihnen raten, mit denen zusammen zu arbeiten, da für mich erst einmal kein Grund ersichtlich wäre, weshalb sich Ihre Situation dadurch in irgendeiner Form verschlechtern könnte.
Ich vermute, daß hier die Möglichkeit eines TOA geprüft werden soll, was nach erfolgreicher Durchführung eine Verfahrenseinstellung mit sich bringen würde.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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