Anzeige wegen leistungsbetrug-prostitution

6. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
leolinger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige wegen leistungsbetrug-prostitution

Hallo, angenommen jemand treibt sich auf einer Seite rum wo sexanzeigen aufgegeben werden, und derjenige bietet dort seine Freundin gegen tg(Taschengeld) an, alles wird im vorfeld geklärt dann nimmt er das Geld, geht und schickt den käufer an eine stelle wo die Freundin dann nicht steht, später dann meldet sich ein anderer user und macht ein treffen aus, nachdem kein Foto von der Freundin geschickt wurde wo sie eine von ihm genannte nummer hoch hält meldet er sich dann nochmal als ein polizeiinspektor der mehrere anzeigen wegen leistungsbetrug vor sich liegen hat und er droht einen Brief zu einer anhörung. Wenn diese drohung ernst gemeint war, was hat den betrüger zu erwarten? Es steht doch aussage gegen aussage, wenn er einfach sagt das die Freundin da war und die Leistung erbracht wurde(bei den fällen die angezeigt wurden), und reicht es, das das foto aus dem Internet war um zu beweisen das betrug vorliegt?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat:
bietet dort seine Freundin gegen tg(Taschengeld) an, alles wird im vorfeld geklärt dann nimmt er das Geld, geht und schickt den käufer an eine stelle wo die Freundin dann nicht steht,


= Betrug.

Zitat:
polizeiinspektor


Österreich?

Zitat:
droht einen Brief zu einer anhörung


Brauch er bestimmt auch nicht in Österreich zu drohen, er schickt ihn einfach raus.

Zitat:
und die Leistung erbracht wurde


Wann, wo, wie, wieviel Uhr, was genau wurde gemacht? Wären ein paar Fragen.

Zitat:
reicht es, das das foto aus dem Internet war um zu beweisen das betrug vorliegt?


Ein Indiz wäre doch das Geld, das irgendwie gesendet worden ist an einen bestimmbaren Empfänger.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Es steht doch aussage gegen aussage,

Dieses "Aussage gegen Aussage" ist ein wohl unausrottbares Märchen ...



Zitat:
wenn er einfach sagt das die Freundin da war und die Leistung erbracht wurde

Ja, sehr glaubwürdig wenn der Täter sagt "ich wars nicht" und mehrere einander vollkommen Unbekannte übereinstimmend das Gegenteil schildern ....



Zitat:
was hat den betrüger zu erwarten?

strafrechtlich:
§ 263 StGB - Betrug
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe


zivilrechtlich:
Rückzahlung der Beträge sowie die ganzen Gerichts und Anwaltskosten etc. falls das nicht freiwillig erfolgt.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
leolinger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Nicht in Österreich, der nutzer (bin mir nicht mal sicher ob dieser mir nur Angst machen will, würde die Nachricht hier rein kopieren aber bin mir nicht sicher ob dies erlaubt ist) hatte nur geschrieben polizeiinspektion, die berufsbezeichnung ist mir nicht bekannt. Das Geld wurde bar übergeben

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#4
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Die Höchststrafe von 5 Jahren gilt freilich nur für einen Betrugsfall. Wer mehrfach betrügt, der kann darüber auch hinaus gehen. Darüber hinaus liegt hier kein Betrug, sondern gewerbsmäßiger Betrug vor. Das sind dann schon 10 Jahre pro Einzelfall. Kann also durchaus happig werden.

Verraten Sie doch mal, ob Sie älter als 21 sind, welche Vorstrafen Sie haben, wie viele Einzelfälle das waren und wie viel Geld da jeweils einkassiert wurde. Dann könnte man Ihnen hier vielleicht sagen, wohin die Reise ungefähr geht. Jedenfalls ist eine Verurteilung hier völlig absehbar, wenn wirklich Anzeigen erstattet werden (was ich erstmal nicht bezweifeln würde). Daher der allgemeine Hinweis, dass Geständnisse eine Strafmilderung bringen können. "Aussage gegen Aussage und ich war es nicht" hingegen bringt einen Bonus. Auch eine unverzügliche Rückzahlung könnte sich gut machen.

Den Text müssen und sollten Sie hier nicht reinkopieren.

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#5
 Von 
leolinger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

17 jahre alt, es wurden *nur* ca 150€ von 2 Personen einkassiert, ich bin nicht vorbestraft, aber da es nur 2 fälle waren, könnte man sicher darauf hin arbeiten das die Anzeige fallen gelassen wird. Trotzdem wären angaben zur Strafe sehr hilfreich und schon mal danke für die bisherigen antworten

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#6
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
könnte man sicher darauf hin arbeiten das die Anzeige fallen gelassen wird
Sicher nicht.

Zitat:
Trotzdem wären angaben zur Strafe sehr hilfreich
Sozialstunden. Kein Eintrag im Führungszeugnis, auch wenn Polizei was anderes sagt.

Übrigens würden dann natürlich die Eltern davon erfahren. Ich würde erwägen, einfach das Geld zurückzuzahlen. Zum einen will ich mit Menschen aus diesem "Milieu" keinen Ärger, zum anderen würde ich keinen Brief an meine Elter wollen, in dem irgendwas von "Prostitution" steht. Insbesondere nicht, wenn es tatsächlich eine Freundin gibt.

Nebenbei kann man natürlich durchaus im Hinterkopf behalten, dass es sich hier um eine Amtsanmaßung handeln könnte. Sollte das Alter der vermeinlichen Prostituierten vage geblieben sein, wird es natürlich ganz interessant. Jedenfalls handelt es sich bei den Rückzahlungsforderungen auch bei Drohung mit Strafverfolgung nicht um eine Erpressung, was ic nur erwähne, weil das hier im Forum schon erschreckend oft behauptet wurde. Ich würde einfach mal abarten, ob da auch wirklich Post kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Sollte das Alter der vermeinlichen Prostituierten vage geblieben sein


Habe ich mir auch schon gedacht. Wäre eine Jugendliche im Spiel, könnte möglicherweise noch eine Straftat im Versuch im Raum stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
wenn er einfach sagt das die Freundin da war und die Leistung erbracht wurde


Dann wird man ihm das kaum glauben, weil das reines Hörensagen ist. Es müßte also die Freundin aussagen. Das wird dann vor Gericht lustig (öffentliche Verhandlung, das freut Freunde, Kollegen und Nachbarn), wenn sie vermutlich keinerlei Angaben machen kann, wie das "Treffen" konkret abgelaufen ist oder zu Wiedererkennungsmerkmalen des angeblichen Freiers ("eine Narbe neben dem Bauchnabel").

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#9
 Von 
leolinger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Das angegebene alter der Freundin war 20, ich würde das Geld ja fix zurück zahlen wenn ich könnte, kann aber den kontakt zu den 2 opfern nicht wieder herstellen, derjenige der sich bei mir gemeldet hat und meinte in ein paar Wochen erreicht mich eine vorladung,hat sich als Polizei ausgegeben also er fordert kein Geld..

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

öffentliche Verhandlung, das freut Freunde, Kollegen und Nachbarn Nix ist: Gegen Minderjährige wird nicht öffentlich verhandelt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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