Anzeige wegen sex-mails

17. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
punt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen sex-mails

Keine Ahnung ob ich hier richtig liege....Versuch es einfach.

Ich bin momentan verwickelt in eine schlimme Sache.
Ich (M) bin 29 Jahre alt und habe vor Ungefähr 3 Monaten einmal sexuelle kontakten gehabt mit eine gute bekannte von mir (14(W)). in übrigens kein Vertrauensperson, Lehrer, Trainer o.Ä.
Es ist einmal passiert, und alles war auch auf freiwillige Basis. Nun haben wir auch viele Emails zu einander geschrieben mit sexuelle Inhalt. Jetzt ist ihre Mutter auf diese Emails gestoßen durch hacken von der Email Account der 14 Jährigen durch ihre andere Tochter und hat Anzeige gegen mich erstattet.
Heute hab ich raus bekommen das die Anzeige auf diese Emails bezogen ist. Und es ist erwähnt worden das ihre Tochter auf freiwillige Basis sexuelle kontakte mit mir hätte. Ihre Mutter hat gesagt das wenn diese Emails nicht gewesen wäre sie keine Anzeige gemacht hätte. Aber sie meinte das der art und weise wie die Emails aufgebaut wäre als nicht Geistig Gesund sein kann.

Habe die Emails die von der 14 Jährigen kamen immer gleich gelöscht so das ich nichts vorweisen kann. Die waren nämlich in der gleiche art und weise geschrieben. Ich bereue natürlich jetzt alles un kann davon seit Tagen lang kaum schlafen und essen...

In wiefern und welche Konsequenzen werde das für mich haben? Knast denke ich eher nicht, psychologische Hilfe vielleicht? Oder was meint ihr?

Ich hoffe, ihr könnt mich ein wenig beruhigen...


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Das hier kommt in Frage:

quote:
§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt
oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


und das hier;

quote:
§ 184
Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
punt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So,

Da war ich mal wieder....
Die Sache ist folgende:
Sie war bei der Polizei und hat ihre Aussage gemacht. Polizei hat vermutlich ihre ganze Email Account angefordert weil da Mails waren die schon über 1,5 Jahre alt waren.
Sie hat ja alles erzählt und gesagt das alles auf freiwillige Basis passiert ist. Und die Polizei hat ihr auch gesagt das ich die sexuelle Selbstbestimmung nicht ausgenutzt hab, weil aus diese Emails deutlich zu sehen ist das es von 2 seiten kam.
Kann mich so vorstellen das ich trotzdem noch Aussagen muss und das noch was auf mich zukommt.

Aber weil das jetzt raus ist das alles freiwillig war und ich ihr nicht ausgenutzt hab, kann ich denn trotzdem noch eine strafe erwarten? Obwohl ich natürlich was gemacht hab was eigentlich nie passieren hätten dürfen. Kann es denn sogar sein das es rein rechtlich gesehen alles halb so schlimm ist? Oder irre ich mich jetzt total?

Hab bis jetzt (es ist 2 Wochen her das Anzeige erstattet worden ist) noch nichts bekommen von der Polizei. Denke mal das es die nächste Tagen den in Briefkasten liegt wenn was kommt.

Ich hoffe natürlich das es alles halb so schlimm ist und ich mit ein Blaues Auge davon komme. Hab daraus gelernt und wurde mich nie wieder auf so ein tiefen Niveau begeben. Die letzte paar Wochen waren wirklich die schlimmste meines Lebens!

Ich hoffe ihr könnt mich vielleicht ein wenig beruhigen....
Ich bedanke mich schon für jedes Antwort!

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#3
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Kerl, du bist 29 (so alt wie ich im Übrigen) muss man da nicht mal an der eigenen geistigen Reife zweifeln, wenn man SEX-MAILS mit ner 14 Jährigen austauscht?

Manchmal sollte man auch mal das Hirn einschalten- aber das hast du ja jetzt bereits gelernt, hoffe ich.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
punt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das hab ich bereits...
Aber es hat aber eine ganz lange Vorgeschichte... Muss dich aber Recht geben was mein Hirn betrifft. Hab daraus gelernt und bereue es auch das es soweit überhaupt gekommen ist. Ist egal, weil damit muss ich jetzt erst klar kommen.

Aber hab immer noch keine Antwort auf meine Frage....



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Dass der sexuelle Kontakt freiwillig geschehen ist, schliesst § 182 StGB nicht aus. Starke Initiative von der 14jährigen aus kann allenfalls ein Indiz gegen die fehlende sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit der Jugendlichen sein. Was die Polizei dazu sagt, ist nicht weiter relevant - wie die Staatsanwaltschaft und allenfalls ein Gericht dies beurteilen wird, lässt sich ohne nähere Kenntnisse nicht vorhersagen.

Ohnehin einschlägig ist durch die Mails aber § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB .

Mindestens mit einem Strafbefehl über eine Geldstrafe musst du rechnen. Auch eine Hauptverhandlung, insbesondere wenn § 182 StGB bejaht werden sollte, und eine Freiheitsstrafe sind denkbar. Falls du keine Vorstrafen hast, würde diese sicherlich zur Bewährung ausgesetzt.

Theoretisch gibt es bei beiden Delikten auch noch die Möglichkeiten, das Verfahren gegen eine Geldauflage nach § 153a StPO einzustellen. Das halte ich hier aber für ausgesprochen unwahrscheinlich.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cavillatio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ohnehin einschlägig ist durch die Mails aber § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB . <hr size=1 noshade>

Wenn es in den Sex-Mails um sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen ging, kommt ggf. auch § 184c Abs. 2 StGB in Betracht, der als Qualifikation § 184 StGB verdrängt.

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