Anzeige wegen sexueller Belästigung nur wegen Zeichnung möglich?

30. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Robin03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen sexueller Belästigung nur wegen Zeichnung möglich?

Ich hab mal eine Frage (die Sache ist mir sehr peinlich deswegen will ich nicht zu viele Details schreiben)

Ich bin 15 und hab in der Schule so aus Spass ne Zeichnung von nem Mädchen aus meiner Klasse gemacht in dem ich sie naja als Schl.. dargestellt hab und so in der Klasse rumgereicht.. war aber echt nur Spass und die anderen fandens auch witzig..

Die Eltern von ihr haben mich jetzt wegen "sexueller Belästigung" angezeigt... geht das nur wegen ner Zeichnung überhaupt?
Meine Eltern haben schon versucht mit ihren zu reden und ich hab mich auch entschuldigt.. die wollen an der Anzeige aber trotzdem festhalten..

Was kommt da auf mich zu? Muss wegen der Sache wohl auch die Klasse bzw. vielleicht sogar Schule wechseln :(

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag erstmal,

wie alt ist denn das Mädchen, von dem diese Zeichnung angefertigt wurde? Ich persönlich würde hier die Straftatbestände der Beleidigung http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html (§ 185 StGB ) und des versuchten Verbreitens von jugendpornografischen Schriften https://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html (§ 184c StGB ) als gegeben ansehen. Dies hängt natürlich auch noch von der Explizität der Zeichnung ab.

Gruß
Luke

PS: Ich vergaß zu erwähnen, dass hier vielleicht auch die Kunstfreiheit eine Rolle spielen könnte.

-- Editiert von LukeLionLP am 30.05.2019 16:21

-- Editiert von LukeLionLP am 30.05.2019 16:26

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#2
 Von 
Robin03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

14. Ich war mal ne Woche mit ihr zusammen falls das wichtig ist?

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#3
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Dann bist Du auf jeden Fall strafmündig. Ich denke, Deine ehemalige Beziehung zu ihr, ist hier nicht von Belang. Ich frage mich allerdings, welches Motiv Du durch die Anfertigung dieser Zeichnung verfolgt hast? Oder einfacher ausgedrückt: Warum hast Du diese Zeichnung überhaupt angefertigt?

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Der Tatbestand der "sexuellen Belästigung" kann nicht erfüllt sein. Ob Beleidigung etc. erfüllt ist, kommt drauf an, was die Zeichnung genau darstellte.

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#5
 Von 
Robin03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von LukeLionLP):
Ich frage mich allerdings, welches Motiv Du durch die Anfertigung dieser Zeichnung verfolgt hast? Oder einfacher ausgedrückt: Warum hast Du diese Zeichnung überhaupt angefertigt?


Weil sie gefühlt alle 2 Wochen nen anderen Freund hat und ich für sie nur einer von vielen war..

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Der Tatbestand der "sexuellen Belästigung" kann nicht erfüllt sein. Ob Beleidigung etc. erfüllt ist, kommt drauf an, was die Zeichnung genau darstellte.


Echt? Ok nice.. das andere hört sich deutlich weniger schlimm an.. Was kann da auf mich zukommen?
Naja in der Zeichnung hatte sie was mit mehreren... und drunter stand "schoolslut" ..

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Echt? Echt - sexuelle Belästigung ist zwar einstehenden Begriff, aber im Strafgesetzbuch steht er erst seit der berüchtigten Kölner Silvesternacht. Er umfaßt das, was man volkstümlich "Betatschen" nennt: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184i.html Und das hast Du nicht getan.
Was kann da auf mich zukommen? Irgendwas zwischen nichts (= Verfahrenseinstellung wg. Geringfügigkeit) und ein paar Sozialstunden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Auch wieder so ein "Volkssport". Anzeige wäre möglich. Ausgang offen. Muß man schon so sagen. Mitunter werden die abstrusesten Urteile gefällt. Ob die Eltern damit dem Kind einen guten Dienst erweisen, ist zumindest fraglich.

Denn mit Sicherheit wird das an der Schule, in den sozialen Medien etc. thematisiert. Das könnte für das Mädchen u.U. nach hinten losgehen. Schuld sind die Eltern wegen bewußter Überreaktion.

Möglicherweise lösen die Eltern dadurch Mobbingverhalten durch Schulkameraden aus. Das ist so ein bisserl meine Befürchtung, wenn ich soetwas lese.

-- Editiert von Spejbl am 30.05.2019 21:59

-- Editiert von Spejbl am 30.05.2019 22:02

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#8
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Robin03):
Zitat (von LukeLionLP):
Weil sie gefühlt alle 2 Wochen nen anderen Freund hat und ich für sie nur einer von vielen war..


Und deshalb fertigst Du so eine erniedrigende Zeichnung an? Du musst lernen, bei Frauen gelassener zu reagieren. Die Richtige kommt schon noch. Erspart Dir Ärger!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Robin03):

Weil sie gefühlt alle 2 Wochen nen anderen Freund hat und ich für sie nur einer von vielen war..


In so einam Fall zieht Man(n) sich besser zurück. Aber gut, ihr seid jung und macht eure Erfahrungen. Da gilt ein altes Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Wie gut entspricht denn die Zeichnung dem realen Aussehen des Mädchen und was war genau auf dem Bild zu sehen?

https://www.bing.com/images/search?q=gezeichnetes+Mädchen&FORM=HDRSC2

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