Anzeige wegen übler Nachrede, was tun?

27. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
Kleingroß
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen übler Nachrede, was tun?

Hallo,

folgender Fall.

Eine Dame hat jemdanden beleidigt, an dem ich sehr hänge, öffentlich!

Nun habe ich auf einer Plattform, auf welcher die Dame auch ist eine Suchanfrage aufgegeben wegen einer Dienstleistung. Diese Dame wurde mir empfohlen. Ich meinte dann, da sie Bekannte beleidigt, werde ich keinen Cent für sie ausgeben, das war öffentlich in meinem Feed.

Nun hat die Dame ein Screenshot gemacht und möchte Morgen die Polizei informieren. Ich habe das gleich entfernt innerhalb von fünf Minuten. Natürlich hat die Dame vorsorglich die öffentlichen Beleidigungen gelöscht, bevor ich sie ebenfalls als Gegenbeweis sichern konnte.

Mit was muss ich rechnen, falls sie wirklich zur Polizei geht? Muss ich das Verhalten so hinnehmen? Ich habe über ihre Machenschaftgen immer geschwiegen und jetzt, nur weil ich ihr keinen Auftrag geben möchte, kommt sie mir so.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Danke schon jetzt für jeden Tipp, bin nervlich am Ende. Kommen Mobber immer davon und wenn man sich einmal wehrt, dann bekommt man es ab.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von Kleingroß):
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Wie immer: Abwarten, ob was kommt.
Erst dann überlegen, ob und was zu tun wäre.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Nun hat die Dame ein Screenshot gemacht und möchte Morgen die Polizei informieren. Was sie wohl nicht tun wird - niemand, der wirklich jemand anzeigen möchte, kündigt das vorher an. Solche Ankündigungen dienen nur dem Aufbau von Druck.
Mit was muss ich rechnen, falls sie wirklich zur Polizei geht? Mit einer Verfahrenseinstellung wg. Geringfügigkeit - Polizei und Staatsanwaltschaft haben wahrhaftig anderes zu tun, als sich mit solchen Kindergartengeschichten zu befassen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Kleingroß
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das beruhigt mich sehr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3454 Beiträge, 1337x hilfreich)

Vielleicht ist die gelöschte Beleidigung noch online verfügbar. Bing-Cache oder Google-Cache (etwas kompliziert, man kann aber an die Daten kommen, einfach danach suchen, wie man aktuelle noch die Daten im Google-Cache finden kann), ggf. auch Waybackmachine.

Ansonsten ist üble Nachrede eben eine unangenehme Behauptung, die der Behauptende nicht beweisen kann, was ungünstig wäre. Aber ich bin der Meinung von muemmel, das dürfte eingestellt werden.

-- Editiert von User am 27. November 2025 23:59

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
Kleingroß
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deinen Tipp. Es wahr ja nur die Wahrheit, die ich eben nicht mehr beweisen kann. Mal sehen, was kommt. Bei meinem Glück bekomme ich wirklich bald Post.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2071x hilfreich)

Zitat (von Kleingroß):
Eine Dame hat jemdanden beleidigt, an dem ich sehr hänge, öffentlich!


Ok.

Zitat (von Kleingroß):
Ich meinte dann, da sie Bekannte beleidigt, werde ich keinen Cent für sie ausgeben, das war öffentlich in meinem Feed.


Und Du begibst dich aufs gleiche Nievau

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Kleingroß
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also soll ich bei der was kaufen? Ich habe mir das lange genug angesehen, aber immer schön drauf, mir geht es schon schlecht genug. Aber egal, bin es gewohnt, dass nur gemobbt und beleidigt wird und wenn man sich EINMAL wehr, indem man sagt, man kauft da nichts aus eben jenem Grund, bin ich wieder die Böse.

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#8
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Kleingroß):
Natürlich hat die Dame vorsorglich die öffentlichen Beleidigungen gelöscht, bevor ich sie ebenfalls als Gegenbeweis sichern konnte.
sehr pfiffig...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2071x hilfreich)

Zitat (von Kleingroß):
Also soll ich bei der was kaufen?


Was hat das "etwas kaufen" mit der Beleidigung zu tun? Nichts. Sinnvoller wäre es, mit der Bekannten über mögliche Schritte gesprochen zu haben. Dass Deine Bekannte evtl. Anzeige erstattet und Du Zeuge bist .....

Zitat (von Kleingroß):
bin ich wieder die Böse


Nö bist Du nicht. Sorry dass hier die Forenuser keine Wunschantworten geschrieben haben. Hier sagt jeder seine Meinung zu Rechtsfragen

Ich sehe hier in dem Forum kein Mobbing Dir gegenüber

-- Editiert von User am 28. November 2025 10:49

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(779 Beiträge, 500x hilfreich)

Nach dem lächerlichen Vorwurf, Sie würden hier gemobbt, muss ich den Thread leider schließen, um die User vor weiterem Unsinn dieser Art zu schützen.

0x Hilfreiche Antwort

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