Anzeige wegen veruntreuender Unterschlagung?

1. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb436138-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen veruntreuender Unterschlagung?

Hallo zusammen,

ich habe im Oktober 2013 einer damaligen guten Freundin 600€ für ein Auto geliehen. Diese wollte sie mir etappenweise zurückzahlen. Bis auf 45€ ist das allerdings bis zum heutigen Tage nicht passiert. Wir haben damals blöderweise keine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt (jung und dumm... ich weiß..), allerdings gibt es einige Beteiligte, die damals anwesend waren, als darüber gesprochen wurde und ihr damaliger Lebensgefährte hatte mich zur Bank begleitet, um das Geld vom Konto abzuheben. Ich habe sie immer wieder auf das Geld angesprochen und sie hat sich immer wieder in Ausreden wie "Ich zahle dir bei der nächsten Lohnzahlung wieder Geld zurück" verstrickt. Irgendwann hat sie sich dann gar nicht mehr gemeldet und mittlerweile ist sie für mich überhaupt nicht mehr greifbar, weil sie scheinbar umgezogen ist und ihre Nummer gewechselt hat.

Die Frage: Kann ich irgendetwas machen, um mein Geld wiederzubekommen? Ist eine Anzeige sinnvoll bzw. gerechtfertigt?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Julia

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Schwierige Situation.

Wenn Du einen Kontoauszug hättest, wo die Abhebung ersichtlich wäre, würde das zusammen mit den Aussagen der Zeugen möglicherweise ausreichen um zivilrechtlich gegen die Person vorzugehen.
Die alternative sähe aus, dass Du ihr mittels Einschreiben mitteilst, dass Du den Kredit mit einer Frist von 2 Wochen kündigst und dann gerichtlich (MB) weiter voranschreitest.
In jedem Fall, erstmal Wohnsitz herausfinden (Einwohnermeldeamt, mittels alter Adresse kann man da was erreichen), alles andere ergibt sich dann.

Strafrechtlich wird es schwierig: Es wäre höchstens ein Betrug denkbar, wenn die Bekannte, vorher wusste dass sie nicht in der Lage war Dir das Geld (langfristig) nicht zurückzahlen wollte oder konnte.
Das Problem ist hier, das zu beweisen, also den Vorsatz zu belegen. Hätte sie zum Beispiel damals eine EV abgegeben und dich dann um Geld gebeten, wäre das durchaus ein Indiz für einen Betrug, sofern sie dir diese Tatsache verschwiegen hätte.

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#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Ist eine Anzeige sinnvoll


Man weiß es nicht.
Manchmal hilft sowas bei der Bereitschaft, schnell zurückzuzahlen.
Manchmal hilft es nicht, und wenn dann wirklich eine Straftat bejaht wird, gibt das eine Geldstrafe, womit man dann noch länger auf die Rückzahlung warten muß, wenn die Gegenseite eh nicht so flüssig ist, denn die Geldstrafe will zuerst bedient werden.

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#3
 Von 
fb436138-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke zunächst für die schnellen Antworten!

@Albarion: Den Kontoauszug von damals hab ich sicher noch irgendwo abgeheftet! Der Vorschlag mit der Kündigung hört sich gut an. Werde versuchen, das in die Wege zu leiten und an ihre aktuelle Adresse zu kommen.

Sie war eigentlich seit ich sie kenne immer recht knapp bei Kasse. Wir haben auch mal zusammen gearbeitet und uns deswegen auch hin und wieder über Finanzielles ausgetauscht. Ob es allerdings so geplant war, weiß ich nicht. Was ist denn eine EV?

@TheSilence: Dass sie dann zuerst die Geldstrafe zahlen müsste, ist plausibel. Allerdings besteht dann vllt wenigstens die Chance, dass ich mein Geld jemals wieder sehe und selbst wenn nicht, hat sie wenigstens mit der Geldstrafe ihre gerechte Bestrafung ;)

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47603 Beiträge, 16828x hilfreich)

Eine Straftat liegt hier nicht vor, da Du der Freundin das Geld freiwillig geliehen hast und eine von vorneherein bestehende Absicht, das Geld nicht zurückzuzahlen nicht vorliegt, bzw. nicht bewiesen werden kann. Das Maximum, was Du mit der Strafanzeige erreichst ist, dass die Freundin einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhält und das Verfahren anschließend eingestellt wird. Eine Geldstrafe wird die Freundin nicht erhalten.

Hier ist daher die Kündigung des Darlehens und die anschließende Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides der richtige Weg.

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