Anzeige wg. Gefährlicher körperverletzung

5. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go524872-29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wg. Gefährlicher körperverletzung

Hallo Guten Abend.

ICh wurde angezeigt mit 3 mir unbekannten Männern jemanden mit Axt und Messer Gefährlich zu verletzt haben. Polizei hat hausdurchsuchung gemachtund mein Handy beschlagnahmt.. mit dem Opfer habe ich kommuniziert über facebook und er ist sich sicher das ich nicht dabei war.. die kamen nur auf mich wegen Bilder von 2014 die bei der Polizei gespeichert waren.. Soll ich mit dem Opfer zur polizei oder wie soll ich mich jetzt verhalten?

Tut mir leid für rechtschreibfehler mein Ersatz Handy macht mich zu schaffen. Braune unbedingt mein Handy wiEder habe der Polizei mein entsperrcode gegeben weil iCh noch im halbschlaf War als die Polizei reinstürmte. Sie haben mir nicht gesagt das ich es nicht muss und mir fällt nur im Nachhinein ein das ich private Daten drauf habe und sie jetzt jederzeit drauf Zugriff haben. .. was soll ich tun?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
die kamen nur auf mich wegen Bilder von 2014 die bei der Polizei gespeichert waren.


Und wer hat dich auf diesen Bildern erkannt?

Zitat:
Soll ich mit dem Opfer zur polizei oder wie soll ich mich jetzt verhalten?


Wenn du nicht gegebenenfalls wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft landen willst, solltest du jeden Kontakt zum Opfer unterlassen.

Zitat:
und mir fällt nur im Nachhinein ein das ich private Daten drauf habe und sie jetzt jederzeit drauf Zugriff haben. ..


Tja, das ist nun etwas spät. Selbst wenn du das Handy über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurück bekommen solltest, werden sie die Daten natürlich vorher spiegeln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go524872-29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Das Opfer was im Koma gelegen hatte, und jetzt wieder wach ist. Oder der Bruder. Laut schreiben, waren es 2 Opfer.

2. Tut mir leid, wurde noch nie für etwas belangt was ich nicht getan habe... mir blieb nix anderes übrig ausser ihm per facebook zu schreiben.. das Opfer meinte es wäre sicher, das es keiner von den 4 genannten Tätern sei. Weil laut Opfer soll da etwas sehr schlimmes passiert sein...

3. Kann man eine Löschung beantragen? Weil die Daten wären ja nie dort angekommen, wäre ich nicht fälschlicherweise als Verdächtiger in frage gekommen...

P.S. ich habe 2018 eine sehr starke Narbe an meiner linken schläfe erlitten, die man auch auf den ersten blick sieht wiel die über die stirn läuft.. und das war nicht auf dem Bild von 2014 und dem Opfer wäre das normalerweise aufgefallen mit der Narbe.. Und die Polizei hat meine Speichel genommen..wie lange braucht so ein Speicheltest, bis er ausgewertet werden kann? Ich habe Bewerbungsgespräche die telefonisch vereinbart waren nun warte ich darauf das ihc mein Handy zurückerhalte weil meine Kontaktdaten darin eingespeichert waren und ich bei bedarf zurückgerufen werde... nur leider kriegt mich ja jetzt keiner erreicht.. das kann doch nicht sein das ich mir das gefallen lassen muss?? schließlich bin ich ja nicht der täter? und das die polizei einfach meine privaten daten kopieren darf trotz das ich unschuldig bin?

tut mir leid für meine rechtschreibfehler oder grammatikalischen fehlern...

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go524872-29):
2. Tut mir leid, wurde noch nie für etwas belangt was ich nicht getan habe...
Aber für einschlägige, "getane" Dinge?

Zitat (von go524872-29):
3. Kann man eine Löschung beantragen? Weil die Daten wären ja nie dort angekommen, wäre ich nicht fälschlicherweise als Verdächtiger in frage gekommen...
Nein, aber nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten gelöscht.

Zitat (von go524872-29):
Ich habe Bewerbungsgespräche die telefonisch vereinbart waren nun warte ich darauf das ihc mein Handy zurückerhalte weil meine Kontaktdaten darin eingespeichert waren und ich bei bedarf zurückgerufen werde... nur leider kriegt mich ja jetzt keiner erreicht..
Das ist persönliches Pech. Aber man wird sich ja sicherlich noch an die Firmen erinnern können, mit dem man Gespräche hatte. Dann ruft man dort an und teilt denen mit das Handy verloren zu haben und dass sie doch bitte eine neue Nummer in die "Personalakte" hinterlegen sollen.

Zitat (von go524872-29):
das kann doch nicht sein das ich mir das gefallen lassen muss?? schließlich bin ich ja nicht der täter?
Das wird ja versucht zu ermitteln. Unter anderem mit dem Handy. Man kann es auch positiv sehen: wird kein Hinweis für eine Täterschaft gefunden, oder eben ein Beweis, der klar gegen die Täterschaft führt, kommt einem das zu Gute.

Zitat (von go524872-29):
und das die polizei einfach meine privaten daten kopieren darf trotz das ich unschuldig bin?
Dazu sind Ermittlungsverfahren da. In DE ist jeder unschuldig, bis ein Gericht ihn schuldig spricht. Wo kämen wir hin, wenn der faktische Mörder, dessen Schuld noch nicht offiziell festgestellt wurde, nicht ermittelt werden kann, weil er ja faktisch noch unschuldig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie passen denn Nr. 1 und 2. zusammen?

Einmal wird man von den Opfern anhand des Bildes erkannt und dann ist es lt. Opfern plötzlich sicher, dass man nicht dabei war?! Etwas widersprüchlich.

Der Rest wurde von NaibaF123 bereits korrekt beantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

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