Anzeige wg. KV...

6. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
celine07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige wg. KV...

Hallo,
momentan haben wir ein "kleines" Problem und da ich neu hier bin,weiß ich auch nicht, ob meine Frage hier richtig ist! Ich hoffe, Ihr könnt mir ein wenig weiter helfen! Nach wochenlanger Provokation durch einen Nachbarn hat sich mein Mann Montagnacht dazu hinreissen lassen, den Provokateur(er ist allerdings erst 17 Jahre alt) zur Rede zu stellen. Da Mein Mann etwas getrunken hatte, hat er das nicht auf nette Art und Weise getan.Mein Mann ist vor s Haus und hat sich den 17 jährigen am Kragen geschnappt. Eine andere Nachbarin ist dazwischen gegangen,woraufhin mein Mann das Gleichgewicht verloren hat und zu Boden stürzte.Das hat der 17 jährige Provokateur ausgenutzt und hat meinen Mann mit voller Wucht ins Gesicht getreten. Das Ergebnis ist ein Nasenbeibruch und diverse Schwellungen im Gesicht ( Verletzungen sind ärztlich dokumentiert). Die Mutter des 17 jährigen rief die Polizei und zeigte meinen Mann wg. Körperverletzung an. Der Polizist, der unsere Personalien aufnahm sagte, dass es unsererseits nicht möglich wäre eine Anzeige zu erstatten, sondern wir abwarten sollen bis wir zur Vernehmung geladen werden um Strafantrag zu stellen. Es wurden keinerlei Notizen gemacht, sondern tatsächlich nur die Personalien von uns aufgenommen. Die Mutter des Jungen gab an, dass mein Mann auf ihren Sohn eingeschlagen habe, was aber gar nicht stimmt,wie auch mehrere neutrale Personen bestätigen können. Nun meine eigentliche Frage:Wieso können wir denn keine Anzeige erstatten und ist es in diesem Falle ratsam, einen Anwalt aufzusuchen, oder sollen wir erstmal abwarten, was da auf uns zu kommt? Vielleicht hat hier schon mal jemand ähnliche erfahrungen gemacht und könnte mir einen Tip geben. Vielen Dank schonmal im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Natürlich ist es möglich Strafanzeige gegen den Jungen zu stellen, der Beamte schien einfach keine Lust zu haben sich noch mehr Mühe machen zu wollen.
Die Dokumentationen der Verletzung bzw. die Attestierungen gut aufheben, da diese u.a. untermauern können, was Dir passiert ist. Wenn Dein Mann angeblich zugeschlagen hat, dann werden sich ja an besagter Stelle Hematome oder dergleichen finden lassen.

Die neutralen Zeugen werden u.a. helfen, dass die Strafanzeige gegen deinen mann vermutlich im Vorfeld eingestellt werden.

-- Editiert Albarion am 06.10.2011 10:36

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Strafanzeige erstatten kann man immer...
Tatsächlich kann es aber in bestimmten Fällen ratsam sein zuerst das Ergebnisse eines anderen Ermittlungsverfahrens abzuwarten.

Sollte die Tat ein Antragsdelikt sein muss man halt binnen 90 Tagen nach der Tat die man verfolgt haben möchte Strafantrag stellen, also diese Frist nicht versäumen.


Wie bereits von Albarion gesagt alle möglichen Dokumentationen gut aufbewahren.

Namen von Zeugen, die deinen Mann entlasten können ebenfalls aufschreiben, bzw. das müsste auch gleich die Polizei gemacht haben.

Wenn das Verfahren gegen deinen Mann dann eingestellt wurde (wenn Zeugenbefragungen ergeben dass es wirklich anders war, als das "Opfer" angibt) kann dein Mann Strafanzeige wegen der Körperverletzung und auch noch wegen der falschen Verdächtigung erstatten.

Körperverletzung nach §223 StGB ist grundsätzlich ein Antragsdelikt wenn der Staatsanwalt kein öffentliches Interesse bejaht. Hier würde wohl kein öffentliches Interesse bejaht werden. Daher muss dein Mann binnen 90 Tagen ab der Tat den Strafantrag formgerecht stellen.

Die falsche Verdächtigung (die Aussage, dein Mann habe jemanden geschlagen was gar nicht zutrifft [wider besseres Wissen]) würde auch ohne Strafantrag verfolgt. Die Staatsanwaltschaft mags nämlich nicht, wenn jemand zu unrecht beschuldigt wird, daher ist § 164 StGB auch ein Offizialdelikt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
celine07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen Dank für Euere Antworten. Gestern Abend war mein Mann bei der Wache und wollte Anzeige erstatten, allerding ist er ja in dieser Angelegenheit als Beschuldigter geführt und konnte keine Anzeige aufnehemen lassen.Heute Morgen habe ich dann mit dem Sachbearbeiter telefoniert, und da der Vorgang bereits auf dem Weg an die Staatsanwaltschaft ist, hat er mir geraten ,dass mein Mann eine schriftliche Strafanzeige fertigt, mit Tathergang, Attesten und Fotos. Dies wird dann an die Staatsanwaltschft hinterher geschickt.
Nun müssen wir abwarten, was daraus wird! trotzdem vielen Dank an Euch

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Der Tritt mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf dürfte gefährliche KV (§ 224 StGB ) sein, wenn der Täter nicht gerade Badelatschen trug.

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