Anzeige wg. Körperverletztung

14. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kazzak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wg. Körperverletztung

Hallo,
bin neu hier und wollte mal hier um Rat bitten:

Also folgendes:

Ich hatte im Januar eine Schlägerei, und am nächsten Tag musste ich dann zur Polizei. Da wurde mir dann gesagt, dass der andere Typ mich angezeigt hat.
Also hier mal das, was er behauptet:
Ich soll ihn ohne Grund verletzt haben, indem ich ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Dann ist er zu Boden und ich soll ihn mehrmals mit der Faust ins Gesicht und mit dem Fuß in den Bauch geschlagen haben.
Er soll dann Verletzungen der HWS und LWS sowie Gehirnerschütterung erhalten haben.

Und hier das, was meiner Meinung nach passiert ist:
Also wir haben uns gestritten, dann hat er mir eine reingehauen und ich hab zurückgeschlagen. Dann gings hin und her und er is zu Boden gefallen. Dann bin ich gegangen und hab mich umgedreht und er ist dann aufgestanden. Dann hat sich das Ganze aufgelöst.
Zeigen gab es keine und er hat ein Attest von den Verletzungen.

Jetzt hab ich einen Brief vom Gericht bekommen und soll darin schreiben, ob ich Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens habe.

Soll ich mich jetzt schriftlich äußern bzw. weiter vorgehen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nein, darauf brauchen Sie nicht zu reagieren. Diese jetzt gesetzte Frsit wäre dazu da, z.B. einzuwenden, dass die Tat bereits verjährt ist (wenn dem so wäre), oder zum damaligen Zeitpunkt nicht strafbar (kommt bei "neueren" §- wie z.B. stalking vor), oder dass man zum damligen Zeitpunkt nicht strafmündig (weil noch nicht 14 Jahre alt war) oder sowas halt. Das alles kommt bei Ihnen ja nicht in Frage. Zeugen gibt es auch keine zu benennen, also können Sie nur den Termin zur Hauptverhandlung abwarten.

Ist einfache KV (§ 223) angeklagt oder gefährliche KV (§ 224)? Bei Tritten mit nich völlig unerheblich leichten Schuhen in den Körper kommt auch durchaus der § 224 in Frage...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kazzak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist KV angeklagt.
Und noch ein Frage:
Es ist so, dass er als erstes zugeschlagen hat, allerdings hat er bei der folgenden Handgreiflitchkeit die oben genannten Verletztungen erlitten, ich aber keine, obwohl beide zugeschlagen haben.
Behaupten tut er allerdings etwas anderes (siehe oben).
Außerdem gibt es keine Zeugen und es gibt ein Attest von ihm.
Steht dann Aussage gegen Aussage? Und wie könnte eine Strafe sein bei einem 18-21 jährigen?

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