Anzeige wg. Körperverletzung / Notwehr?

25. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
norianda
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)
Anzeige wg. Körperverletzung / Notwehr?

Hallo,

vor drei Wochen wartete ich in der Stadt auf die Straßenbahn.
Mit an der Straßenbahnhaltestelle war ein Mann, der offensichtlich schon einen über den Durst getrunken hatte und lautstark vom Krieg in seinem Heimatland erzählte. (Man hat ihn nicht gut verstanden)
Natürlich wurde er von allen umstehenden gemieden.
Als dann meine Straßenbahn kam, stieg er leider mit ein.
Die Bahn war so gefüllt, dass schone Leute gestanden haben.
Darunter war eine Gruppe älterer Männer (65+), die wohl zusammen eine Wanderung oder Ähnliches gemacht hatten.
Der angetrunkene Mann stand dicht bei ihnen (ich dahinter) und hatte Probleme dabei, sich in der fahrenden Bahn aufrecht und fest zu halten.
Außerdem erzählte er auch hier lautstark irgendwelche Sachen.

Die 4 älteren Herren haben es mit Humor genommen und (meines Erachtens) gut auf den Mann reagiert, auf keinen Fall etwas Eskalierendes unternommen.

Der betrunkene Mann übergab nun einem der älteren Herren seine Aktentasche, er solle sie kurz halten.
Dieser stellte die Tasche nach einigen Minuten neben sich und den betrunkenen Mann auf den Boden.
Als der betrunkene den alten Mann aufforderte, seine Tasche aufzuheben, sagte dieser er kann sie doch selbst aufheben.

Das fand der Betrunkene gar nicht gut und erhob seine Hand gegen den alten Mann.
(Er streckte seine Hand Richtung Gesicht des Mannes, die Hand war keine 20 cm mehr vom Gesicht entfernt. Er war dabei aber nicht so schnell, dass man von einem sofortigen Schlag ausgehen musste.)

In diesem Moment habe ich in der Situation eine Gefahr für die älteren Herren gesehen und wurde aktiv.
Ich habe den Betrunkenen von hinten gepackt und zu Boden gebracht (ohne Schläge oder Ähnliches, ich habe von hinten um ihn rum gefasst und ihn runter gezogen).
Dabei hat er sich nirgends gestoßen und, meiner Meinung nach, auch nicht anderweitig verletzt.
Dort auf dem Boden habe ich ihn fest gehalten, während der Bahnfahrer auf meine und die Bitte anderer Passanten die Polizei rief.

Die war auch recht schnell zur Stelle und nahm meine Daten, die des betrunkenen Mannes und die der älteren Männer auf.
Der Betrunkene wurde mit auf´s Revier genommen, er hat sich auch gegenüber der Polizei nicht sehr kooperativ verhalten.
Die älteren Männer bestätigten der Polizei, dass sie sich in dem Moment bedroht gefühlt haben, als der Betrunkene seine Hand in Richtung Gesicht erhob.

Ein Polizist meinte, dass die Sache für mich wohl erledigt sein würde und sie auch Aufnahmen aus der Videoaufzeichnung in der Bahn anfordern würden.

Am Freitag hatte ich in der Post eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei, der damals betrunkene Mann hat gegen mich Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt.
Der Vorladung werde ich nicht folgen und den Termin morgen absagen.

Ich hätte jetzt gerne eine Einschätzung oder Meinung anderer über den Vorfall.
War mein Verhalten richtig? Bis zum Empfang der Vorladung bin ich davon ausgegangen.
Wie hoch ist die Chance, dass daraus ein Gerichtsverfahren eröffnet wird?
Sollte ich mich vielleicht doch zu der Sache äußern?

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-- Editiert norianda am 25.01.2015 20:44

-- Editiert norianda am 25.01.2015 20:45

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Dabei hat er sich nirgends gestoßen und, meiner Meinung nach, auch nicht anderweitig verletzt.

Und dennoch handelte es sich bei Ihrer "Festnahme" grundsätzlich um eine unangemessene Behandlung. Damit die von Notwehr gedeckt ist, müsste diese Maßnahme notwendig gewesen sein.
In der Praxis interessiert sich aber kein Mensch für sowas, schon gar nicht die völlig überlastete Staatsanwaltschaft. Natürlich gibt es keinen Freibiref zur Misshandlung von betrunkenen Pöblern. Solange der Zwischenfall aber nur einigermaßen im Rahmen des Akzeptablen bleibt, wird die Justiz da niemandem genauer auf die Finger schauen wollen.

quote:
Der Vorladung werde ich nicht folgen und den Termin morgen absagen.

Erscheint mir sinnvoll. Schon das erste Gespräch mit der Polizei wäre mir um die vergeudete Zeit zu Schade. Auserdem wurden ja sämtliche Aussagen zu Ihren Gunsten bereits gemacht, die Videos sollten zusätzliche objektive Klarheit bringen. Es ist absehbar, dass das eingestellt wird.
Garantieren kann Ihnen das natürlich niemand. Mich würde es aber doch ein wenig wundern, wenn es nicht so wäre.

Die Vorladung haben Sie höchstwahrscheinlich ganz einfach deshalb bekommen, weil der Mann Strafanzeige gegen Sie erstattet und dabei naturgemäß die Geschichte etwas anders erzählt hat als Sie. Die formale Aufnahme einer Ermittlung gegen Sie und die Mitteilung darüber ist nur im Sinne des Rechtstaats zu verstehen.

Sie können den Fall vergessen. Denn auch die Wahrscheinlichkeit, dass dem "Täter" da noch irgendwas blüht und Sie als Zeuge aussagen sollen, ist nicht gegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
norianda
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Eines würde ich aber gerne noch einmal aufnehmen:

quote:
Und dennoch handelte es sich bei Ihrer "Festnahme" grundsätzlich um eine unangemessene Behandlung. Damit die von Notwehr gedeckt ist, müsste diese Maßnahme notwendig gewesen sein.


Was wäre in dieser Situation denn eine angemessene Behandlung, im Sinne des Gesetz, gewesen?


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Was wäre in dieser Situation denn eine angemessene Behandlung, im Sinne des Gesetz, gewesen?


Die Formulierung von "Hafendame" war etwas mißverständlich für Laien.

Du hast in Nothilfe gehandelt und damit war das eigentlich unzulässige Verhalten (jemanden packen, zu Boden werfen und festhalten) ausnahmsweise zulässig.

Wenn deine Beschreibung der Wahrheit entspricht, hast du völlig richtig gehandelt.

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1x Hilfreiche Antwort

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