Anzeige wg. Sachbeschädigung

1. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
daxheinrich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wg. Sachbeschädigung

Ein neu hinzugezogener Nachbar im einzigen Mietshaus weit und breit hat mit einem rohen Ei vor kurzem meine Hauswand beworfen. Es war völlig klar wer es war wg. der am Boden liegenden Eierschalen und somit des Einfallswinkels.
Ich habe bei der Polizei angerufen, die auch umgehend kamen, und wollte Anzeige erstatten, doch wurde mir das von den Polizisten ausgeredet, als Grund nannte er, dass die Staatsanwaltschaft wg. derartiger Kleinigkeiten sowieso das Verfahren einstelle.
Die Poli gingen danach zum Nachbarn und forderten ihn auf meine Hauswand umgehend zu säubern, was er auch sofort tat.
Nachdem ich nunmehr auch mit dem Vermieter Ärger habe wg. Grenzbepflanzung möchte ich seinen Mieter ihm gegenüber als Kriminellen bezeichnen, denn er beging ja nachweislich eine Straftat.
Kann ich da Ärger bekommen?
Danke im Voraus für Euere Meinung/Wissen

-- Editier von daxheinrich am 01.09.2015 14:54

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Es war völlig klar wer es war wg. der am Boden liegenden Eierschalen und somit des Einfallswinkels.
:banana:



Zitat:
Ich habe bei der Polizei angerufen, die auch umgehend kamen,

Wow, denen muss ja echt langweilig gewesen sein ...



Zitat:
denn er beging ja nachweislich eine Straftat.

Und dieses
Zitat:
"nachweislich"
gedenkt man durch welches gerichtliche Urteil zu belegen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
daxheinrich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

in nürnberg sagt man, wenn man eine blöde antwort bekommt, das hätte mir der ochs auf der fleischbrücke auch gesagt!!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Na wenn Dir der Ochs auch sagt das man nicht einfach ohne jeden Beweis Leute als krimilnell bezeichnen sollte weil es sonst zivil- und strafrechtliche Probleme gibt, dann hat man ja jetzt schon 2 Meinungen zu dem Fall ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
daxheinrich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

kannst du nicht lesen oder bist du nur ....?
aufgrund der schadensbehebung durch ihn ist das beweis genug!!!

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Tja @ daxheinrich: so was kommt von so was, gelle? Aus dem Einfallwinkel darauf schliessen, dass es Lieschen Müller war, das ist schon stark.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
aufgrund der schadensbehebung durch ihn ist das beweis genug!!!

Nö, das ist kein Beweis.

Aber mach ruhig Deine Erfahrung und las dir das dann nochmals kostenpflichtig vom Gericht erklären.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

kannst du nicht lesen oder bist du nur ....? In diesem Ton nicht - darum ist hier jetzt zu.

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