Anzeige wg. gefährlicher Körperverletzung & Bundeswehr

6. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.02.2022 09:48:40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wg. gefährlicher Körperverletzung & Bundeswehr

Guten Morgen,

im Auftrag meiner Schwester möchte ich hier bitte für sie ein paar Fragen stellen. Sie hofft das ihr jemand helfen kann.
Folgendes.

Meine Nichte hat Ende August mit Ihrem Freund eine sehr unschönen Streit gehabt. Die Polizei wurde gerufen weil dieser Streit eskaliert ist. Ihr Freund, stark alkoholisiert, hat einen größeren Stein nach ihr geworfen und leider den Bauch/Unterleib getroffen hat. Dabei wurde ihr auch 2 Finger gebrochen..... Ihr Freund ist bei der Bundeswehr..... Es wurde eine gefährliche Körperverletzung( außerordentliche Körperverletzung?) gestellt.....

Am anderen Morgen hat sich ihr Freund unter Tränen sich entschuldigt etc. Er möchte eine Therapie machen..... * glaub ihm eh keiner*

Nun möchte meine Nichte die Anzeige zurück holen, da seine Karriere bei der Bundeswehr gefährdet ist.

Nun zu meiner Frage. bzw. von meiner Schwester * Mutter von meiner Nichte*

Kann sie die Anzeige wieder zurück nehmen?
Was droht ihm, wenn diese Anzeige nicht mehr zurück genommen werden kann?
* Wir haben ALLE versucht ihr das auszureden, nur kommen wir da nicht gegen an*

Lieben Dank schon mal

LG Bianca

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Gefährliche KV (§ 224 StGB ) ist ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird. Die Rücknahme der Anzeige verhindert hier also keine Strafverfolgung.
Zudem ist damit zu rechnen, dass die Bw über den Vorgang informiert wird (Anordnung über die Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)) und auch ein wehrrechtliches Disziplinarverfahren eingeleitet wird.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Man kann immer alles zurücknehmen. Die Frage ist doch, welche Auswirkung eine Rücknahme hat. Hier wahrscheinlich gar keine. Schau mal in §§ 223 , 224 , 230 StGB .

Noch ein Hinweis: die Krankenkasse wird sich auch an den Täter wenden. [***] Eventuell auch der Arbeitgeber der Geschädigten wegen Schadensersatzes.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 06.09.2019 10:49

-- Editiert von Moderator am 06.09.2019 10:57

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eine "Anzeige" kann man nicht zurücknehmen. Zurücknehmen könnte man einen Strafantrag (bei Antragsdelikten). Aber selbst dann könnte die Staatsanwaltschaft per öffentlichem Interesse weiterverfolgen.

Da gefährliche Körperverletzung aber ein Offizialdeliktdelikt ist, wird es in jedem Fall weiterverfolgt.

Wie tom998 bereits schrieb wird es hochwahrscheinlich auch zur Mitteilung an die BW kommen.

Einzige Möglichkeit das zu umgehen wäre, dass das Verfahren ggf. gg. eine hohe Geldauflage eingestellt wird. Die Chancen sind aber sehr gering und ohne Anwalt wohl gleich Null.

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