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14. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.12.2015 15:03:51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
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Frage, wenn der Staatsanwalt eine Sache einstellt, erfährt der Anzeigende das auch? Bekommt er ebenfalls dies schriftlich mitgeteilt?

Danke für eine Antwort




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 704x hilfreich)

Hallo,

ja, sofern der Erstatter der Anzeige gleichzeitig Geschädigter ist, bekommt er ebenfalls eine Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde. Darin werden ihm auch die Gründ für die Einstellung dargelegt.

Wenn der Geschädigte mit der Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden ist, so kann er als Rechtsmittel eine sog. "Vorschaltbeschwerde" gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen.


Grüße
PP

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Zitat:
so kann er als Rechtsmittel eine sog. "Vorschaltbeschwerde" gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen.


...es sei denn, es handelt sich um ein privatklagefähiges Delikt. Dann ist die Beschwerde unzulässig. [vgl. Heidelberger, 5., 174, Rn. 10] Bescheid bekommt er aber trotzdem, da er ja Privklage erheben könnte.

Aber auch der nicht geschädigte Anzeigenerstatter bekommt eine Mitteilung, nur ohne Rechtsmittelbelehrung, bzw. Verweis auf Privatklage. [vgl. Meyer-Goßner 51, 755, Rn. 1]

Das betrifft aber insoweit nur Einstellung nach § 170(2) StPO





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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Der Anzeigende, der Antragsteller im Sinne der StPO ist (also der, der ein Strafverfolgungsinteresse erkennen lässt - im Unterschied zum bloßen Hinweisgeber), bekommt einen begründeten Einstellungsbescheid. Der Anzeigende, der auch Verletzter = Geschädigter ist, bekommt einen Einstellungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung, sofern er die erwähnte "Vorschaltbeschwerde" einlegen kann.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Genau :)

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