hallo, vor kurzem habe ich über die bürger internet seite eine frage gestellt. inwiefern es eine straftat ist jemand per sms zu drohen etc. einige tage später kam denn ein brief von der polizei das ich ein ,, Strafanzeige " gestellt habe gegen unbekannt und sie deshalb meine aussage brauchen. Ich habe kein Anzeige
gestellt sondern nur eine frage gestellt. kann ich diese aussage verweigern bzw was passiert wenn ich gar nicht hin gehe wird es dann eingestellt?
liebe grüße
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Anzeige zurück ziehen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
es war so es kamen von der ex meines vatrers drohungen von wegen sie schicke uns leute nach bln. und so weiter. darauf hin stelte ich diese anfrage über die intenet seite der polizei diese verstanden des anscheinend so das ich straf anzeige stellen möchte...was ich aber nicht tun wollte___-.-
ok alles klar denn werde ich es denen so schildern
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Mit der Schilderung des konkreten Sachverhalts hast Du bereits Anzeige erstattet, da eine Anzige eben nicht mehr oder weniger ist, als die Mitteilung eines strafbaren Sachverhalts.
Wenn ich eine Mail an die Polizei schreibe:
"Hallo, ich wollte mal fragen ob es strafbar ist, was ich da vorhin gesehen hab: Und zwar ist vorhin, als ich in der Bank war, mein Nachbar mit Nylonstrupf über den Kopf reingestürmt, hat "Überfall" gebrüllt und 3 mal mit seiner Knarre in die Decke geballert" Ist das strafbar?
...dann habe ich damit natürlich Strafanzeige erstattet. Und bei einem "Offizialdelikt" (wie auch Bedrohung eines ist) kommt es auf den "Verfolgungswillen" des Geschädigten nicht an. Sobald die Polizei Kenntnis von solch einem Sachverhalt erhält, muß
sie tätig werden. Da kann man auch nichts "zurücknehmen".
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
ok gut aber ich will sie ja gar nicht anzeigen....
also werde ich dies denn so schildern.
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quote:
ok gut aber ich will sie ja gar nicht anzeigen....
Das ist aber bereits passiert und läßt sich auch nicht mehr ändern.
quote:
also werde ich dies denn so schildern.
Sicherlich kann man -wie Nick19 oben anmerkte- schildern, dass man nicht an der Verfolgung der Tat interessiert ist, aber das hat bei Offizialdelikten nur eine sehr begrenzte Wirkung. Es wird auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren geführt werden.
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