Anzeige zurückgezogen

31. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Aykut
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige zurückgezogen

Hallo liebe Comunity,

ich habe im August letzten Jahres eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung erhalten. Die Anzeige wurde zurückgezogen und die Polizei hat trotz Vorladung noch keine Aussage meinerseits und hat mich bei der Tat auch nicht vernommen. Also meiner Meinung nach gibt es also nichts handfestes oder täusche ich mich? Vor einer Woche kam ein weiterer Brief in dem die Tat beschrieben wird und wegen was ich beschuldigt bin aber noch kein fester Verhandlungstermin. Wie stehen meine Chancen? Kommt es zu einer Verhandlung? Wenn ja kann ich freigesprochen werden? Wenn nein was könnte auf mich zukommen?

Vielen Dank schonmal und entschuldigen Sie meine Grammatik.

Aykut

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat:
Die Anzeige wurde zurückgezogen

Man kann keine anzeige zurückziehen.



Zitat:
Wie stehen meine Chancen?

Irgendwo zwischen 0-100.
Genaueres kann man sagen wenn man mehr Details wüsste.



Zitat:
Kommt es zu einer Verhandlung?

Das kann hier keiner voraussagen.



Zitat:
Wenn ja kann ich freigesprochen werden?

Klar



Zitat:
Wenn nein was könnte auf mich zukommen?

Sozialstunden, Geldstrafe, Haftstrafe. Je nach Alter und Vorgeschischte



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aykut
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort florian3011,

dass hier keine Hellseher unterwegs sind überrascht mich aber...
Die Frage war ob ich freigesprochen werden könnte und wie meine Chancen dabei stehen und nicht ob Sie in die Zukunft blicken können.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

und wie meine Chancen dabei stehen Harry hat es schon erwähnt: Irgendwo zwischen 0 und 100. Mehr kann man so ganz ohne Details dazu nicht sagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Also meiner Meinung nach gibt es also nichts handfestes oder täusche ich mich? Die Beweise sind in der Anklageschrift aufgelistet, z. B. "Aussage des Zeugen XY".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Anklage wird erhoben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Also nix mit "nix in der Hand haben." Bei nix in der Hand haben wird das Verfahren eingestellt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Aykut
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten !

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Vor einer Woche kam ein weiterer Brief in dem die Tat beschrieben wird


Sicherlich die Anklageschrift

Zitat:
Kommt es zu einer Verhandlung?


ja, wenn es eine Anklageschrift gibt, gibt es zu 99% auch eine Verhandlung

Zitat:
Wie stehen meine Chancen?
Wenn ja kann ich freigesprochen werden?
Wenn nein was könnte auf mich zukommen?


1. nicht vorhersehbar
2. ja
3. nicht vorhersehbar

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.208 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen