Anzeige zurückziehen - automatisch der Haftbefehl hinfällig???

2. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Cherry123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige zurückziehen - automatisch der Haftbefehl hinfällig???

Hallo und guten Abend zusammen, ich habe ein kleines Problem und hoffe, mir kann vielleicht jemand eine Antwort geben. Ich habe vor ein paar Monaten jemanden wegen Betruges angezeigt. Nun soll die Person die ich angezeigt habe nicht nur eine Geldstrafe zahlen, sondern auch noch 20 Tage ins Gefängnis gehen. Mit der Anzeige wollte ich natürlich bewirken das er bestraft wird, aber sicherlich nicht das er deswegen ins Gefängnis muss. Wird mit dem Zurückziehen der Anzeige automatisch der Haftbefehl hinfällig??? Vielleicht kennt sich ja von euch jemand aus. Vielen Dank!!! Cherry 123

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

stell deine Frage besser ins Strafrecht. Dort tummeln sich ne Menge *Wissende*. ;)


Meine persönliche Einschätzung, bin aber nicht drin in der Materie, ist die, wenn schon Haftstrafe dabei rausgekommen ist, wird es eine nicht unerhebliche Straftat gewesen sein, daher wird eh vom Staatsanwalt verfolgt. Soll heißen, die Anzeige hättest du auch früher zurückziehen können, und der Fall wäre trotzdem weiterverfolgt worden.


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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

eine Anzeige kann man nie zurückziehen, höchstens einen Strafantrag. Das spielt hier aber alles keine Rolle mehr, denn der Betrüger ist rechtskräftig verurteilt - dagegen können Sie gar nichts tun.
Eine Haftstrafe von 20 Tagen gibt es übrigens auch gar nicht. Der Betrüger hat vermutlich eine Geldstrafe bekommen, die er nicht bezahlt hat, und die dann in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wurde. Klarer Fall von eigener Schuld: Wenn ihm das Geld für die Bezahlung der Geldstrafe fehlt, kann er diese in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen. Wenn er natürlich schon eine Ladung zum Haftantritt hat, wird das schwierig und klappt vielleicht auch gar nicht mehr. Aber das ist ja nicht Ihr Problem, Cherry123.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

Das Strafverfahren wurde zwar von ihnen angezettelt, aber sie haben damit eigentlich nichts mehr zu tun, sie sind lediglich Zeuge. Das Ganze wurde zum Offizialdelikt erhoben, d.h. die Beweislage war wohl eindeutig und der Staatsanwalt hat Anklage geführt und nicht sie. Zurücknehmen können sie nur ein Zivilstrafverfahren, das sie gegen jemanden führen. lg....mikal

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