Anzeige zurückziehen - bekomme ich Brief von der Polizei oder vom Amtsgericht?

5. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
aveiro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Anzeige zurückziehen - bekomme ich Brief von der Polizei oder vom Amtsgericht?

Hallo

es geht darum das gegen mich eine einstweilige Verfügung gestellt wurde vor paar monaten und ich mich auch dran gehalten habe,
doch der/die antragsteller/in hat mich lezte woche nochmal angezeigt weil ich angeblich abends an ihr vorbei gelaufen sei was nicht der fall ist und vermutlich eine verwechslung stattgefunden hat. Die anzeige wurde ca. nach 2 tagen zurückgezogen bzw. ein antrag drauf gestellt da ich keinerlei schuld habe.
meine frage wäre : bekomme ich brief von der polizei oder vom amtsgericht?
oder wird die sache erst gar nicht bearbeitet da keine öffentliche interesse besteht und die anzeige zurückgezogen wurde mit der begründung das eine verwechslung stattgefunden hat!
würde mich sehr interssieren was jetz passiert


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-- Editiert am 05.10.2010 21:16

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7 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen, sondern nur den Strafantrag. Sie werden vermutlich von der Staatsanwaltschaft eine Einstellungsmitteilung erhalten.

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#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Hmm...ich vermute mal, dass war einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz mit Annäherungsverbot.

Diese ist normalerweise befristet. Ist die Zeit bereits rum? Wenn nicht und der/die Antragsteller/in dem Gericht meldet du seist wieder in der Nähe aufgetaucht wird das natürlich vom Gericht geprüft, da in der Verfügung ja auch eine Strafe für den Wiederholungsfall angedroht wird.
Sollte der/die Antragssteller/in dem Gericht mittgeteilt haben, sie hätte sich vertan bzw es sei eine Verwechslung, passiert nichts.

Wenn der Zeitrahmen der Verfügung abgelaufen ist und die/der dich erneut angezeigt hat, kann sie den Strafantrag zurückziehen (Anzeigen kann man generell nicht zurückziehen).

In dem Fall könnte der StA das Verfahren einstellen mangels öffentl. Interesse. Allerdings könnte man dieses auch durch die vormalige Verfügung bejahen, dann könnte das Verfahren auch gegen den Willen des/der Anzeigenerstatterin weitergeführt werden.


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#3
 Von 
aveiro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

ne die verfügung ist noch aktiv
ja sie hat es auch gesagt das sie sich geirrt hat und hat auch diesen antrag ausgefüllt, das man nicht möchte das es weiter verfolgt wird und das sofort nach 2 tagen

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Na dann hat sich das erledigt!

:)

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#5
 Von 
aveiro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

also werde ich nix von der polizei bekommen
vorladung etc.?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Nein.

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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