Anzeige zurückziehen möglich?

9. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
ayki79
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)
Anzeige zurückziehen möglich?

Ich habe mal eine rechtliche Frage:

• B hat den Führerschein wg. Alkohol am Steuer weg
• A hat B vor ca. 3 Monaten wegen immer wieder Fahren ohne Führerschein/Fahrerlaubnis angezeigt
• Der Sache wird durch die Staatsanwaltschaft nachgegangen
• Gibt es eine Möglichkeit, dass A die Anzeige zurück zieht o. ä.?

Warum, weshalb, wieso jetzt mal ganz außen vorgelassen...

Gruß, Ayki

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Anzeigen bedeutet, den Strafverfolgungsbehörden eine mögliche Straftat zur Kenntnis zu bringen. Wenn das einmal geschehen ist, kann man das nicht rückgängig machen. Wenn ein Anfangsverdacht besteht, sind die Behörden gesetzlich verpflichtet, der Sache nachzugehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ayki79
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Und diese "Aussage" kann man nicht aus irgend einem Grund zurückziehen? Ich dachte, das wäre generell möglich...

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also, ich zeige jemanden wegen Mordes an. Dann verliebe ich mich in dem Mörder. Ich ziehe die Anzeige zurück. Darf jetzt die Staatsanwaltschaft nicht weiter ermitteln? Denk doch mal nach!

wirdwerden

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nein, man kann nur einen Strafantrag zurücknehmen. Bei bestimmten Delikten, zum Beispiel Hausfriedensbruch, muss der Geschädigte einen schriftlichen Strafantrag innerhalb von 3 Monaten stellen. Den kann er auch zurücknehmen.

Eine Aussage kann man nicht zurücknehmen. Wenn Sie heute jemandem etwas erzählen können Sie das ja auch nicht rückgängig machen. Das ist bei Behörden nicht anders, eher schlimmer, weil die nichts vergessen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Kleiner Hinweis: Der, der die Anzeige gemacht hat, sollte auch nicht jetzt auf einmal sagen, dass das alles nicht gestimmt hat. Dann hat er nämlich selbst ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung an der Backe. Oder wegen versuchter Strafvereitelung, je nachdem, was aus der ursprünglichen Anzeige wird.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Ich dachte, das wäre generell möglich...


Umgekehrt wird ein Schuh draus: Es ist generell un möglich !


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

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