Hallöchen,
im Bekanntenkreis wurde neulich jemand früh morgens unter Waffengewalt ausgeraubt. Daraufhin erstattete das Opfer zunächst bei der KriPo Anzeige gegen unbekannt.
Durch komische Zufälle kannte der eine den anderen über mehrere Ecken.
Ein Zeuge brachte wurde vorgeladen, welcher der Polizei die genaue Anschrift der drei Täter vorgab. Diese wurden daraufhin festgenommen und vernommen. Die drei Täter haben vor der polizei alles gestanden und warten nachdem sie in U-Haft saßen nun auf Ihre Verhandlung.
In dieser Zeit des Freigangs besuchte einer der Täter das Opfer ( woher sie die Adresse haben wissen wir nicht...aber wie kann das sein??? Vielleicht wieder über drei Ecken ) und brachte ihm unter Entschuldigung die geraubte Ware zurück.
Der Täter zeigte sich freundlich und ehrlich! Er befand sich jedoch in Begleitung einer Person, welche das Opfer nicht kannte.
Am Ende des Gespräches kam das Thema auf, dass das Opfer sich doch überlegen mag, ob er die Anzeige wg. der Entschuldigung und der zurückgegebenen Diebesware zurückzieht.
Die Begleitperson gab das nochmal deutlich zu verstehen, mit einer unterschwelligen Drohung!
Jetzt steht der einst Ausgeraubte unter dem Druck der noch freilaufenden Angeklagten und deren Freunde.
Was würdet Ihr tun? Ist es möglich, eine Anzeige die einst gestellt wurde, aus Angst vor Konsequnezen, zurück zu ziehen?
Was würdet Ihr tun?
Gruß vom Boogie
Anzeige zurückziehen wg. Druck auf Opfer?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



1. Wir sprechen hier mal eben über
einen schweren Raub gem.:
§§ 249
, 250 StGB
hilfsweise über
Erpressung pp.
2. Das ist ein Ofizialdelikt und kann
nicht zurück genommen werden.
Es ist ein Verbrechen.
3. Umgehend Polizei informieren.
Solche Gängster gehören hinter
Gitter.
4. Der begleitende Unbekannte hatte
wohl folgenden Sinn :
a) Zeuge spielen, das alles "gut" war,
b) den Druck ausüben.
Richtig: Ich würde eine weitere Anzeige erstatten, falls ich unter Druck gesetzt werde.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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Der "Zurückbringende" wandert in aller Regel wg. Verdunkelungsgefahr und Zeugenbeeinflussung sofort wieder in U-Haft wenn der Ermittlungsrichter davon erfährt.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Das Problem des Opfers ist auch nicht der Angeklagte selbst. Wenn dieser seine gerechte Strafe erhält, wäre es schon sehr beruhigend. Es besteht bei dem Opfer die Angst, dass sich die Freunde dafür rächen, dass die Anzeige nicht zurückgezogen werden kann, ich denke, denen ist es egal, ob es auf irgendwelchen Paragraphen beruht oder nicht; das interessiert die nicht und die sind mit Sicherheit auch zu dämlich, um so etwas zu berücksichtigen...die wollen nur verhindern, dass es deren Kumpels an den Kragen geht.
Gibt es denn für solche Fälle nicht so eine Art Schutzprogramm der Polizei?
Gruß Boogie
P.S. Was würdet Ihr tun? Montag sofort zur Kripo?
Was würdet Ihr tun? Montag sofort zur Kripo?
Ja !!!
Prinzipiell gibt es Zeugenschutzprogramme von BKA und LKA, aber das kommt hier eher nicht in Frage. Das ist mehr für Zeugen aus dem Bereich der "organisierten Kriminalität" gedacht, zumindest, wenn der Schutz über das Verfahren hinaus aufrecht erhalten werden soll. Dabei sind aber diverse Spielregeln zu beachten, z.B. totale Aufgabe des bisherigen sozialen Umfeldes, Namenswechsel, nicht sehr lange an einem Ort wohnen usw. usw. Hält man sich nicht an diese Regeln wird man auch recht schnell "fallen gelassen", weil es dann nicht effektiv ist. Du kannst Dich aber trotzdem bei der Kripo/StA erkundigen, ob die irgendwelche Maßnahmen ergreifen können. Aber -wie gesagt- soweit mir bekannt, enden die dann auch mit Ende des Verfahrens
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Falls dem Opfer irgendetwas zustößt, z.B. während die Täter im Gefängnis sitzen, wird die Polizei dann neugierig und versucht dann evtl. Zusammenhänge herzustellen?
Wie, falls bewiesen werden kann, dass es sich um einen Racheakt handelt, wirkt sich das auf die Haft der Täter aus ( Verlängerung? )?
Gruß vom Boogie
Falls dem Opfer irgendetwas zustößt, z.B. während die Täter im Gefängnis sitzen, wird die Polizei dann neugierig und versucht dann evtl. Zusammenhänge herzustellen?
Sicherlich. Zumal wenn die Polizei weiß, daß es Bedrohungen gab.
Wie, falls bewiesen werden kann, dass es sich um einen Racheakt handelt, wirkt sich das auf die Haft der Täter aus ( Verlängerung? )?
Der Racheakt wird dann Gegenstand eines neuen Verfahrens gegen diejenigen, die ihn ausgeführt haben. Sollte der bereits inhaftierte Täter die Anstiftung dazu begangen haben, wird auch er neuerlich verurteilt. Je nach zeitlichem Ablauf könnte die ggf. dafür verhängte Freiheitsstrafe auch direkt im Anschluß an die für den Raub zu erwartende vollzogen werden.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Du hast Internetzugang, also kannst
Du auch ein Telefax versenden.
Ich mache das über web.de,
kostet einige Cent.
Damit kannst Du "jetzt" und vorab
die Sache der Kripo schildern.
Montagmorgen hin !
Die AUfklärungsrate bei Kapitalverbrechen
ist in der BRD sehr hoch und liegt
bei fast 100 %. Sollte also einem Zeugen
etwas passieren, wird aufgeklärt und es
gibt wieder Haft. Beim nächsten Besuch
der Gangster ggf. unter einem Vorwand
die Leute warten lassen, über 110
die Polizei holen. Dann sind auch die
Personalien des "UNbekannten" in den
Akten.
Für wenig Geld, teils auf Raten, gibt es
bei Otto.de conrad.de usw. elektronische
Überwachungs- und Alarmanlagen. Auch
ein Diktiergerät kann schon was bringen.
Der Mitschnitt per Tonaufzeichnung einer
Bedrohunh ist zulässig, da es sich um die
Wahrnehmung berechtigter Interessen
handelt.
Eine weitere Alternartive wäre privater
Personenschutz. Hier ist die Frage, was
erreicht werden soll. Abschreckung
der Täter oder den Habhaftwerden
wollen. Danach richten sich die Kosten.
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