Hallo,
habe mal eine Frage.
Am Wochenende bin ich mit dem Freund einer Freundin verbal aneinander geraten, da er vermutet, dass sie ihn mit mir betrügt. Dies ist aber nicht der Fall und somit waren seine Anschuldigungen grundlos. Wärend dieser Auseinandersetzung hat er mir mehrfach angedroht mich zu verprügeln. Die Androhung von körperlicher Gewalt gegen mich (bei unserer nächsten Begegnung) hat er gegenüber einee Bekannten wiederholt.
Wichtig zu erwähnen wäre, dass die betreffende Person sich in der Ausbildung zum Polizisten befindet.
Da ich damit rechnen muss, dass er seine Drohung wahr macht, ich mich aber nicht auf sein Niveau herab lassen möchte, folgen hier meine diesbezüglichen Fragen:
1. Kann ich mich über die Person aufgrund der mündlichen Drohung beschweren oder Anzeige erstatten?
2. Solte er seine Drohung wahr machen, kann ich neben einer Strafanzeige auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde o.ä. gegen ihn stellen? Wenn ja, wie und wo?
Vielen Dank im voraus.
MfG
Anzeige/Beschwerde gegen Polizeiangehörigen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ich würde Anzeige erstatten wenn du Zeugen hast, die auch aussagen würden. Als Beamter im öffentl. Dienst kriegt er dann zweimal was auf den Deckel, einmal normal und dann noch von seinem Dienstherrn. Dann kann er seinen Job bei der Polizei vergessen. Lieber einen Arbeitslosen mehr, als nen prügelnden Polizisten.
Lieber einen Arbeitslosen mehr, als nen prügelnden Polizisten.
Das ist unzweifelhaft richtig, jedoch hat noch keine strafbare Handlung stattgefunden. Eine Bedrohung nach § 241 StGB
liegt nicht vor, denn der § 241 verlangt, daß mit einem "Verbrechen" (also z.B. Mord) gedroht wird. Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist nur dann möglich, wenn er sie in Ausübung seines Dienstes bedroht, nicht Privat.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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hmm.
Bob hat völlig Recht.
Keine Bedrohung, das ist klar.
Aber ich dachte grad: könnte man für sowas nicht versuchte Nötigung nehmen? Oder ist das zu weit hergeholt...?
Ansonsten: Hunde, die bellen, beißen meist nicht.
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""Time does not pass here - it just is." Bilbo Baggins"
Hi Hank, kommt auf die Formulierung an:
Bei: Ich hau Dir auf's Maul, wenn
(Tun oder Unterlassen), dann m.E. ja
bei: (nur) Ich hau Dir auf's Maul, m.E. Nein
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Danke für die Hilfe!
Besteht dennoch die Chance mich über ihn bei seinen Vorgesetzten/Ausbildern im Vorfeld zu beschweren.
Ich möchte ihm lieber seine berufliche Laufbahn erschweren/zerstören, als mich mit ihm körperlich einzulassen, da ja leider auch ich im Ernstfall mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe.
Hallo Bob,
die Nötigung zum Tun oder Unterlassen muss nicht zwingenderweise verbal erfolgen. Es reicht, wenn sich aus der Gesamtwürdigung der Tat die Nötigung zum Tun / Unterlassen konkludent aus der Situation ergibt.
Gruesse!
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Guten Tag "Thommy76",
sicherlich können Sie sich über das Verhalten der besagten Person beschweren.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
Hallo Bobo.
Ja, ist klar. ich wollte auch nur das Prinzip verdeutlichen, daß eben eine "unmotivierte" Drohung, ohne dabei -auf welche Weise auch immer- ein Tun oder Unterlassen zu fordern nicht als Nötigung zu werten ist. Habe mich etwas einseitig ausgedrückt. DANKE
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
@Bob
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