Anzeigen wegen angeblicher Körperverletzung

21. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mellimaus0912
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Anzeigen wegen angeblicher Körperverletzung

Guten Abend zusammen. Mir liegt da richtig was auf dem Herzen.
Gestern Abend bin ich mit meinem Freund und einem Kollegen zu dem Kollegen nach Hause gegangen aus dem Garten zu ihm rein. In diesem Haus wohnt eine Frau die im Rollstuhl sitz, seitdem sie da wohnt gibt es da nur geschreie. Der Penetrante Menschen mit einer abwärtigeen Ausdrucksweise, naja jedenfalls bschimpft sie mich jedesmal mit abfälligen Worten, ich gebe kaum antwort. Aber gestern hat sie mich schon aus dem Fenster heraus masiv beschimpft, meine Antwort war diesmal : halt doch entlich mal deinem Mund sonst lass ich dir mal die Luft aus deinem Rollstuhl. Im Hausuflur drin gewesen riss sie sofort die Wohnungstür auf und schrier herum, ich hab diesmal meinen Mund nicht gehalten und zurück geschrien, mitlerweile stand ich schon direkt vor ihrer Wohnungstür mein Freund und der Kollege daneben. Plötzlich sprang sie aus ihrem Rollstuhl auf und schlug mir meinen Hartplastikbecher aus der Hand ,den ich vom Garten mit reingenommen habe. Der Becher flog dann irgendwo hin. Kurz danach kam dann der Ehemann dazu der beim Nachbarn drüben war und griff meinen Freund an. Naja in der Wohnung bei meinem Kollegen dann endlich zu Ruhe gekommen schellte es auch schon und die P'olizei stand vor der Tür und fragten nach mir,bin direkt hin gegangenund dann sagten die mir ich hätte eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen weil ich ihr einen Becher vor den Kopf geworfen hätte. Hab dann meine Aussage gemacht wie es wirklich war und auch um einen Ratschlag gefragt wie ich mich verhalten soll wenn sie mich immer verbal angreift und auch schon gedroht hat mein Auto zu zerkratzen. Eine gegen Anzeige wegen Beleidung habe ich dann auch gestellt.
Morgen geht sie zum Anwalt und zum Arzt weil sie angeblich eine Beule hat. Die aber nicht von mir stammen kann.
Was meint ihr was jetzt passiert, geht es vor Gericht??? Bin total beunruhigt wenn aus so einer Lüge was passieren kann. Ich bin polizeilich noch nie in Erscheinung getreten diese Frau schon öffters weil sie ihren Mann verprügelt hat und. und und....
Bitte helft mir ein wenig das ich etwas entspannter werden kann.
<danke




16 Antworten
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#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1744x hilfreich)

Zitat:
Aber gestern hat sie mich schon aus dem Fenster heraus masiv beschimpft
Und die Frau soll einfach so ohne irgendwelche Vorgeschichten die Begleitung des Nachbarn beschimpfen?

Zitat:
Was meint ihr was jetzt passiert
Ich würde mal tippen, dass ein ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Bzw. doch midestens zwei, da ja Sie die Verfolgung wegen Beleidigung wünschen und Ihrer Schilderung nach der Ehemann den Freund angegriffen hat. Was während eine Ermittlungsverfahrens so alles passiert und wie dieses enden kann, kann man zur Genüge im Internet nachlesen, insbesondere hier im Forum bzw. in den hier veröffentlichten Artikeln von Anwälten, aber auch in bei Wikipedia und Co. Da ich die Schilderung an den entscheidenden Stellen für recht kurios halte, will ich das mal nicht weiter bewerten.

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#2
 Von 
Mellimaus0912
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Zitat:Aber gestern hat sie mich schon aus dem Fenster heraus masiv beschimpftUnd die Frau soll einfach so ohne irgendwelche Vorgeschichten die Begleitung des Nachbarn beschimpfen?


Ja so ist es, ich war die Begleitung des Nachbarns. Es ist jedesmal das Gleiche wenn sie mich sieht das sie mich beschimpft, ich habe noch nie mit dieser Frau geredet. Desweiteren ist in der Wohnung den ganzen Tag geschrei.Meine Schwiegermutter in Spee beschimpft sie auch ständig.


Zitat:Was meint ihr was jetzt passiertIch würde mal tippen, dass ein ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Bzw. doch midestens zwei, da ja Sie die Verfolgung wegen Beleidigung wünschen und Ihrer Schilderung nach der Ehemann den Freund angegriffen hat. Was während eine Ermittlungsverfahrens so alles passiert und wie dieses enden kann, kann man zur Genüge im Internet nachlesen, insbesondere hier im Forum bzw. in den hier veröffentlichten Artikeln von Anwälten, aber auch in bei Wikipedia und Co. Da ich die Schilderung an den entscheidenden Stellen für recht kurios halte, will ich das mal nicht weiter bewerten.
.

Also was finden sie kurios.? wozu gibt es diese Foren wenn ich meine Fragen nicht stellen darf.Hatte Antworten ewartet die mir helfen und nicht vorwursfvolle und anzweifeln meiner Geschichte. Wenn meine Geschichte nicht stimmen sollte warum sollte ich dann hier öffnentlich um Hilfe fragen. Langeweile???ne ganz bestimmt nicht.

-- Editiert von Mellimaus0912 am 22.06.2015 00:47

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34373 Beiträge, 17783x hilfreich)

Bitte helft mir ein wenig das ich etwas entspannter werden kann. Das klingt jetzt auch nicht so, als wollten Sie wirklich Meinungen hören... By the way hat der Kollege gefragt, ob es eine Vorgeschichte gab - für Ihre Frage, ob es vor Gericht geht, ist das durchaus von Interesse.

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#4
 Von 
Mellimaus0912
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Bitte helft mir ein wenig das ich etwas entspannter werden kann. Das klingt jetzt auch nicht so, als wollten Sie wirklich Meinungen hören... By the way hat der Kollege gefragt, ob es eine Vorgeschichte gab - für Ihre Frage, ob es vor Gericht geht, ist das durchaus von Interesse.


Nein es gibt keine Vorgeschichte die etwas mit mir zu tun haben könnte. Sie schreit den ganzen Tag. Habe von ihrem Ehemann auch gehört das sie Drogen konsumiert, _Er ist alkoholiker.Also den ganzen Tag Schlachtfest in dieser 'Wohnung.

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#5
 Von 
Mellimaus0912
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Bitte helft mir ein wenig das ich etwas entspannter werden kann. Das klingt jetzt auch nicht so, als wollten Sie wirklich Meinungen hören... By the way hat der Kollege gefragt, ob es eine Vorgeschichte gab - für Ihre Frage, ob es vor Gericht geht, ist das durchaus von Interesse.

Ich meinte damit das man mir etwas meine Angst nehmen kann über das was mich erwarten könnte. Hätte ich gewußt wie kompliziert das hier ist dann hätte ich es wohl lieber gelassen.

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#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1744x hilfreich)

Zitat:
Wenn meine Geschichte nicht stimmen sollte warum sollte ich dann hier öffnentlich um Hilfe fragen. Langeweile?
Und Sie glauben, dass man die Frau wegen Beleidigung verurteilen wird, ohne mal eine kritische Rückfrage zu stellen, um Ihre Vorwürfe wenigstens ansatzweise auf Plausibilität prüfen zu können? Mir persönlich passiert es nämlich eher selten, dass mir an den Rollstuhl gebundene Menschen ganz plötzlich ins Gesicht springen. Abgesehen davon standen Sie auch plötzlich vor der Haustür der so verhassten Dame und offenbar auch in deren unmittelbaren Reichweite. Wozu das? Gerade für körperlich beeinträchtigte Menschen kann das schnell nach einer bedrohlichen Notwehrsituation aussehen.
Übrigens wird man den Vorwurf der Beleidigung überhaupt nicht weiter prüfen, solange Sie keinen Strafantrag gestellt haben.

Warum hatten Sie eigentlich einen Plasitkbecher in der Hand? Das hat man üblicherweise nur auf Partys oder ähnlichem, wo dann zugleich auch Alkohol im Spiel ist. Um wie viel Uhr ereignete sich das alles denn? Es ist ja nun auch eher ungewöhnlich, dass man ein Haus durch den Garten betritt, nicht durch die Hauseingangstüre. Es ist offenbar auch nicht der Garten des Kollegen, da ja andernfalls auf dem Weg zu seiner Wohnung nicht an der Wohnungstür der Frau hätte vorbeigegangen werden müssen.
Erzählen Sie doch mal, was die Frau genau gesagt hat. Dann kann man auch beurteilen, ob das eine Beleidigung war.

Aber eine Ihrer zwei Fragen ist ja schon beantwortet: Es wird ein Ermittlungsverfahren folgen. Ob das vor Gericht geht, wird mangels hellseherischer Fähigkeiten der Forenuser unbeantwortet bleiben müssen. Es kennt ja nichtmals jemand die belastende Aussage der Frau, mit der man Sie erst im Ermittlungsverfahren konfrontieren wird.

Dazu eine Lesemepfehlung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsverfahren#Abschluss_des_Ermittlungsverfahrens

Aber ja, es kann vor Gericht gehen. Das ist das, was in dem Wikipedia-Artikel mit dem Erheben einer Anklage gemeint war. Genau deswegen erstatten die Menschen ja Strafanzeigen. Sie selber haben doch auch eine gestellt. Vermutlich doch genau aus dem Grund, oder? Für den Vorwurf der KV gegen Sie hilft es Ihnen nämlich nicht. Kritiecherweise haben Sie damit vielmehr ein Motiv eingeräumt, die Frau zu bewerfen. Der gegen Sie erhobene Vorwurf kennt übrigens eine Mindeststrafe von 6 Monaten. Wie alt sind Sie und die anderen?


-- Editiert von Hafenlärm am 22.06.2015 01:18

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34373 Beiträge, 17783x hilfreich)

Ich meinte damit das man mir etwas meine Angst nehmen kann über das was mich erwarten könnte. Wie soll das denn gehen? Ihrer eigenen Schilderung nach werden Sie fälschlich einer gefährlichen Körperverletzung beschuldigt. Nun würden Sie gern hören, daß das nicht zu einer Verurteilung führt. Das kann man aber so aus der Ferne gar nicht beurteilen - wir kennen Ihre Version. Es gibt aber mindestens 2 Versionen - die Dame wird das Geschehen wohl anders darstellen als Sie. Außerdem haben Sie eine typische Belastungstendenz: Sie schreit den ganzen Tag. Habe von ihrem Ehemann auch gehört das sie Drogen konsumiert, _Er ist alkoholiker.Also den ganzen Tag Schlachtfest in dieser 'Wohnung. Solche Versuche, Zeugen unglaubwürdig zu machen, funktionieren evtl. bei Barbara Salesch, aber im richtigen Leben eher nicht. Und deswegen kann hier wohl keiner verkünden, Sie sollten sich keine Sorgen machen, da passiere schon nichts - da wäre ich mir nicht so sicher.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mellimaus0912
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Zitat:Wenn meine Geschichte nicht stimmen sollte warum sollte ich dann hier öffnentlich um Hilfe fragen. Langeweile?Und Sie glauben, dass man die Frau wegen Beleidigung verurteilen wird, ohne mal eine kritische Rückfrage zu stellen, um Ihre Vorwürfe wenigstens ansatzweise auf Plausibilität prüfen zu können? Mir persönlich passiert es nämlich eher selten, dass mir an den Rollstuhl gebundene Menschen ganz plötzlich ins Gesicht springen. Abgesehen davon standen Sie auch plötzlich vor der Haustür der so verhassten Dame und offenbar auch in deren unmittelbaren Reichweite. Gerade für körperlich beeinträchtigte Menschen kann das schnell nach einer bedrohlichen Notwehrsituation aussehen.

Ich glaube nicht das man sie verurteilen wird.Ich habe eine Gegenanzeige gemacht weil sie mich wegen körperverletzung angezeigt hat.
Übrigens wird man den Vorwurf der Beleidigung überhaupt nicht weiter prüfen, solange Sie keinen Strafantrag gestellt haben.
Warum hatten Sie eigentlich einen Plasitkbecher in der Hand? Das hat man üblicherweise nur auf Partys oder ähnlichem, wo dann zugleich auch Alkohol im Spiel ist. Um wie viel Uhr ereignete sich das alles denn? Es ist ja nun auch eher ungewöhnlich, dass man ein Haus durch den Garten betritt, nicht durch die Hauseingangstüre. Es ist offenbar auch nicht der Garten des Kollegen, da ja andernfalls auf dem Weg zu seiner Wohnung nicht an der Wohnungstür der Frau hätte vorbeigegangen werden müssen.

Etwas muss hier schon echt lachen wenigstens dazu haben sie mich schon gebracht. danke dafür: Also der Garten liegt ungefähr ca. 100 Meter von dem Haus entfernt mann muss dazu über einen Hof gehen und ist dann im Garten. Das ist ein Mehrfamilien aus. Mein Kollege wohnt unten sowie die Frau und noch eine Familie in der Mitte. Wenn man direkt durch die Einganstür rein kommt befindet sich sofort auf der rechten Seite die Eingangstür der netten Frau, Also müssen wir drann vorbei um dann nach likns zu geheh in die andere Wohnung.Wir haben im Garten gegrillt . nein ich habe kein Alkohol getrunken. es War so gegen 20:20. Jeder hatte was vom Grillgeschirr in der Hand der eine einen Korb der andere gegrilltes Fleich in Tupperdosenund ich in der linken meine Handtasche und in der rechten mein Becher aus dem ich zu vor Cola getrunken haben und ihn eigentlich in der wohnung weiter nutzen wollte. Hart Plastikbecher von VFL Bochum.



Erzählen Sie doch mal, was die Frau genau gesagt hat.

einige benutze Wörter dieser Frau: fettes Stachel*******, fette Hure , dicke Schlampe usw.
ist unter meiner Gürtelliene solche Wörter zu benutzen.


Dann kann man auch beurteilen, ob das eine Beleidigung war.
Aber eine Ihrer zwei Fragen ist ja schon beantwortet: Es wird ein Ermittlungsverfahren folgen. Ob das vor Gericht geht, wird mangels hellseherischer Fähigkeiten der Forenuser unbeantwortet bleiben müssen. Es kennt ja nichtmals jemand die belastende Aussage der Frau, mit der man Sie erst im Ermittlungsverfahren konfrontieren wird.
Dazu eine Lesemepfehlung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsverfahren#Abschluss_des_Ermittlungsverfahrens

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9551x hilfreich)

Zitat:
Etwas muss hier schon echt lachen


Ich auch :)

So langsam wird hier näml. echt übertrieben, wenn es darum geht, selbst die einfachtsten Sachverhaltsdarstellungen und normalsten Dinge permanent in Zweifel zu ziehen.


Zitat:
Abgesehen davon standen Sie auch plötzlich vor der Haustür der so verhassten Dame und offenbar auch in deren unmittelbaren Reichweite. Wozu das?

Warum hatten Sie eigentlich einen Plasitkbecher in der Hand? Das hat man üblicherweise nur auf Partys oder ähnlichem, wo dann zugleich auch Alkohol im Spiel ist.

Es ist ja nun auch eher ungewöhnlich, dass man ein Haus durch den Garten betritt, nicht durch die Hauseingangstüre. Es ist offenbar auch nicht der Garten des Kollegen, da ja andernfalls auf dem Weg zu seiner Wohnung nicht an der Wohnungstür der Frau hätte vorbeigegangen werden müssen.


Was soll denn bitte ungewöhnlich daran sein, ein Haus durch den Garten zu betreten? Das mache ich auch regelmäßig, je nach dem von welcher Seite ich komme. Der Weg durch den Garten spart mir 30 Meter um den Block.
Wenn ich an meine Kindheit und das Haus meiner Großmutter zurückdenke, wäre es in dem -zugegebenermaßen baulich ungewöhnlichen Fall- sogar ein Umweg von ca. 2,5 Kilometern(!) gewesen, dass Haus nicht durch den Garten zu bertreten, sondern über den eigentl. Zugang, wenn man aus einer bestimmten Richtung kam (dort wie meine Spielkameraden wohnten). Jedenfalls ist weiß Gott nichts ungewöhnlich daran, dass Haus vom Garten aus zu betreten, zumal wenn man sich -wie es hier ja wohl der Fall war- vorher in diesem aufgehalten hat.


Wenn man in einem Mehrfamillienhaus wohnt und nicht die gleich die erste Wohnung im EG hat (und das Haus keinen Fahrstuhl hat) kommt man notgedrungen an den Wohnungstüren seiner Nachbarn vorbei, wenn man nicht die Fassade hochklettern will (und wie verdächtig wäre das erst?!) Und wenn einer von denen Streit sucht, reisst er halt seine Tür auf und man ist in einer Situation wie von der TE beschrieben. War ich auch schon. Nur das mein Gegenüber nicht im Rollstuhl sass.

Warum hat man einen Plastikbecher in der Hand??? Höchst verdächtig :devil: und ein starkes Indiz dafür, dass man zu der gefährlichen Plastikbecherschmeisserbande gehört, die schon seit Tagen ihr Unwesen treibt. :devil: Also, ich habe gewöhnlich einen Plastikbecher in der Hand, wenn ich ein Getränk mitführe, dass in einem solchen enthalten ist, oder wenn ich das Geschirr von der Grillparty vom Garten ins Haus trage. Letztmalig übrigens beim Kindergeburtstag des 6jährigen Sohnes meines besten Freundes.... Alkohol war da weder im Spiel noch im Becher...

Also im Ernst: Manche SV-Darstellungen schreien ja geradezu nach kritischen Nachfragen, aber hier werden -wie schon gesagt- neuerdings die alltäglichsten Dinge permanent als "sonderbar" oder "unglaubwürdig" in Abrede gestellt. Da kann man schon verstehen, wenn die TE etwas angesäuert reagieren.

@Mellimaus

Es bleibt nur abzuwarten. Möglicherweise bekommen Sie noch mal eine Ladung zur Vernehmung, je nach dem wie ausführlich die Vernhemung vor Ort schon war, bzw. ob es überhaupt eine war, oder nur eine Befragung. Im schlimmsten Fall wäre ein vorsätzlicher(!) Wurf(!) mit einem solchen Becher tatsächlich eine gefährliche Körperverletzung. Wenn man das Ding allerdings aus der Hand geschlagen bekommt, und es danach im Flug den Weg auf den Kopf des Opfers findet, würde es schon am Vorsatz fehlen. Und der genaue Hergang wird sich vermutlich durch die Zeugenaussagen aufklären lassen. Auch die Dame und ihr Ehemann sind in der Bechersache nur Zeugen, daher wahrheitspflichtig. Und ganz so einfach, wie man denkt, ist es halt auch nicht vor Gericht eine Falschaussage hinzulegen, ohne dass das bemerkt wird. Ausnahmen bestätigen natürl. die Regel.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.06.2015 07:16

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Zitat:

Etwas muss hier schon echt lachen

Ich auch :)

So langsam wird hier näml. echt übertrieben, wenn es darum geht, selbst die einfachtsten Sachverhaltsdarstellungen und normalsten Dinge permanent in Zweifel zu ziehen.


Genau :-))

"Nichts ist verblüffender als die Wahrheit,
nichts exotischer als unsere Umwelt,
nichts phantastischer als die Wirklichkeit. "


Egon Erwin Kisch, Literat und Journalist

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2557x hilfreich)

Zitat:
Und die Frau soll einfach so ohne irgendwelche Vorgeschichten die Begleitung des Nachbarn beschimpfen?


Warum nicht? Über mir wohnt eine Alkoholikerin, wenn die auf dem Balkon ist, beschimpft die jeden, der unten auf der Straße lang geht.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1744x hilfreich)

Zitat:
Also, ich habe gewöhnlich einen Plastikbecher in der Hand, wenn ich ein Getränk mitführe, dass in einem solchen enthalten ist, oder wenn ich das Geschirr von der Grillparty vom Garten ins Haus trage.
Ganz genau. Das mit der Grillparty im Garten oder ähnlichem war auch das, was mir als lebensnahe Erklärung in den Sinn gekommen ist. Und an irgendetwas wird die Dame sich gestört haben, was der Auslöser für den Streit war.
Jetzt kommt die TE und erwähnt beiläufig, dass dort 3 Freunde im Garten waren, es Samstag und bereits abend war, man Getränke in der Hand hielt und irgendwie die Aufmerksamkeit der Rollstuhlfahrerin auf die Szene gelenkt wurde. Das sind meiner Meinung nach eben wohl alles Umstände, die zumindest aufmerksam machen, gerade in dieser Kombination. Menschen, die den ganzen Tag zu Hause hocken, regen sich bekanntlich über nichts so gerne auf, wie über von jungen menschen ausgehendem Lärm vor der eigenen (Garten-)Tür.
Dann darf man doch wohl mal fragen, was dort im Garten gemacht wurde, wie spät es genau war, was sich in dem Becher befand und worüber die Frau geschimpft haben soll. Das sind alles Dinge, die für den (meines Erachtens unwahrscheinlichen) Fall, dass das hier vor Gericht geht, alle nochmal gefragt werden würden. Dann sollte man darauf eine vernünftige Antwort geben können, womit sich das dann erledigt hat. Aber die Nachfrage wird man sich gefallen lassen müssen.

Es ist meiner Meinung nach als unüblich anzusehen, wenn ohne jede Vorwarnung und aus heiterem Himmel solche Beleidigungen von völlig fremden Personen hageln. Das kann passieren und dafür können die Betroffenen dann auch nichts. Damit das etwas weniger kurios wirkt, muss man dann nunmal versuchen zu verstehen, ob und welche Hintergründe es dazu gibt. Da dürfte es in dem überwiegenden Teil der Fälle nämlich einen geben. Und mit Drogenkonsum alleine ist das nicht zu erklären.

Die Szene im Hausflur verstehe ich so, dass die TE wirklich direkt vor der Tür der Frau gestanden hat, und nicht vorbeigegangen ist. Tatsächlich erwähnt Sie auch, dass Sie die Gelegenheit genutzt hat, um zurückzuschreien. Auch solche Details sollte man berücksichtigen. Der unbeteiligte Nachbar beispielsweise wird mutmaßlich aussagen, dass er die TE hat schreien hören, aus seiner Wohnung gekommen ist, dort die TE vor der Tür der Rollstuhlfahrerin stand. Kann man dann auf verschiedene Weisen deuten, wenn man nicht dabei war. Und schon kommt es auf die Aussagen der beiden Freunde an.

Zitat:
Ich glaube nicht das man sie verurteilen wird.Ich habe eine Gegenanzeige gemacht weil sie mich wegen körperverletzung angezeigt hat.
Wenn Sie sowieso davon ausgehen, dass aus der Anzeige nichts wird, dann sollte man sich fragen, warum diese gestellt wurde. Sie begründen das damit, dass man Sie wegen Körperverletzung beschuldigt. Von dem Vorwurf gegen Sie kann ein Vorwurf in die andere Richtung aber nicht befreien. Wenn Sie die Aufmerksamkeit der Ermittlung auf das Feld vor Ihrer (angeblichen) Tat lenken wollen, dann könnte man auch meinen, dass Sie das tun, um Ihre (angebliche) Tat zu erklären. Sie liefern meinem Empfinden nach damit eher ein Motiv als irgendeinen Grund, nicht weiter gegen Sie zu ermitteln.

Meines Meinung nach hätten Sie das ganz einfach ignorieren und vorbeigehen müssen. Sie schreiben aber, dass Sie zurückgeschrien haben. Das sehe ich schon als Fehler. Sie werden voraussichtlich demnächst Post von der Polizei bekommen. Dann können Sie den Sachverhalt nochmals detailliert aus Ihrer Sicht schildern,. wobei Sie sich nicht selber belasten müssen. Der Wurd mit einen colagfeüllten Hartplastikbecher an den Kopf ist erstmal nicht lustig. Also sollte man es auch nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenn man mit diesem Vorwurf konfrontiert wird.
Wie glaubhaft der Frau eine Belastungsaussage gelingen wird, kann hier keiner aus der Distanz abschätzen. Allein mit deren Drogenkonsum würde ich die Glaubwürdigkeit aber nicht runterziehen wollen.


-- Editiert von Hafenlärm am 22.06.2015 14:02

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Zitat:
Es ist meiner Meinung nach als unüblich anzusehen, wenn ohne jede Vorwarnung und aus heiterem Himmel solche Beleidigungen von völlig fremden Personen hageln.


Und das ist der Maßstab wofür? Objektiv gesehen, für nichts!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129094 Beiträge, 41188x hilfreich)

@Hafenlärm
entwickelst Du eingentlich auch in anderen Bereichen des Lebens soviel Phantasie?
;)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mellimaus0912
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Zitat:Also, ich habe gewöhnlich einen Plastikbecher in der Hand, wenn ich ein Getränk mitführe, dass in einem solchen enthalten ist, oder wenn ich das Geschirr von der Grillparty vom Garten ins Haus trage.Ganz genau. Das mit der Grillparty im Garten oder ähnlichem war auch das, was mir als lebensnahe Erklärung in den Sinn gekommen ist. Und an irgendetwas wird die Dame sich gestört haben, was der Auslöser für den Streit war.
Jetzt kommt die TE und erwähnt beiläufig, dass dort 3 Freunde im Garten waren, es Samstag und bereits abend war, man Getränke in der Hand hielt und irgendwie die Aufmerksamkeit der Rollstuhlfahrerin auf die Szene gelenkt wurde. Das sind meiner Meinung nach eben wohl alles Umstände, die zumindest aufmerksam machen, gerade in dieser Kombination. Menschen, die den ganzen Tag zu Hause hocken, regen sich bekanntlich über nichts so gerne auf, wie über von jungen menschen ausgehendem Lärm vor der eigenen (Garten-)Tür.
Dann darf man doch wohl mal fragen, was dort im Garten gemacht wurde, wie spät es genau war, was sich in dem Becher befand und worüber die Frau geschimpft haben soll. Das sind alles Dinge, die für den (meines Erachtens unwahrscheinlichen) Fall, dass das hier vor Gericht geht, alle nochmal gefragt werden würden. Dann sollte man darauf eine vernünftige Antwort geben können, womit sich das dann erledigt hat. Aber die Nachfrage wird man sich gefallen lassen müssen.
Es ist meiner Meinung nach als unüblich anzusehen, wenn ohne jede Vorwarnung und aus heiterem Himmel solche Beleidigungen von völlig fremden Personen hageln. Das kann passieren und dafür können die Betroffenen dann auch nichts. Damit das etwas weniger kurios wirkt, muss man dann nunmal versuchen zu verstehen, ob und welche Hintergründe es dazu gibt. Da dürfte es in dem überwiegenden Teil der Fälle nämlich einen geben. Und mit Drogenkonsum alleine ist das nicht zu erklären.
Die Szene im Hausflur verstehe ich so, dass die TE wirklich direkt vor der Tür der Frau gestanden hat, und nicht vorbeigegangen ist. Tatsächlich erwähnt Sie auch, dass Sie die Gelegenheit genutzt hat, um zurückzuschreien. Auch solche Details sollte man berücksichtigen. Der unbeteiligte Nachbar beispielsweise wird mutmaßlich aussagen, dass er die TE hat schreien hören, aus seiner Wohnung gekommen ist, dort die TE vor der Tür der Rollstuhlfahrerin stand. Kann man dann auf verschiedene Weisen deuten, wenn man nicht dabei war. Und schon kommt es auf die Aussagen der beiden Freunde an.
Zitat:Ich glaube nicht das man sie verurteilen wird.Ich habe eine Gegenanzeige gemacht weil sie mich wegen körperverletzung angezeigt hat.Wenn Sie sowieso davon ausgehen, dass aus der Anzeige nichts wird, dann sollte man sich fragen, warum diese gestellt wurde. Sie begründen das damit, dass man Sie wegen Körperverletzung beschuldigt. Von dem Vorwurf gegen Sie kann ein Vorwurf in die andere Richtung aber nicht befreien. Wenn Sie die Aufmerksamkeit der Ermittlung auf das Feld vor Ihrer (angeblichen) Tat lenken wollen, dann könnte man auch meinen, dass Sie das tun, um Ihre (angebliche) Tat zu erklären. Sie liefern meinem Empfinden nach damit eher ein Motiv als irgendeinen Grund, nicht weiter gegen Sie zu ermitteln.
Meines Meinung nach hätten Sie das ganz einfach ignorieren und vorbeigehen müssen. Sie schreiben aber, dass Sie zurückgeschrien haben. Das sehe ich schon als Fehler. Sie werden voraussichtlich demnächst Post von der Polizei bekommen. Dann können Sie den Sachverhalt nochmals detailliert aus Ihrer Sicht schildern,. wobei Sie sich nicht selber belasten müssen.


Der Wurd mit einen colagfeüllten Hartplastikbecher an den Kopf ist erstmal nicht lustig. Also sollte man es auch nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenn man mit diesem Vorwurf konfrontiert wird.

Der Becher war nicht gefüllt sondern leer und ich habe ihn nicht geworfen sondern man hat ihn mir aus der Handgeschlagen. Warum wird behauptet das der Becher gefüllt war das habe ich nie geschrieben????

Wie glaubhaft der Frau eine Belastungsaussage gelingen wird, kann hier keiner aus der Distanz abschätzen. Allein mit deren Drogenkonsum würde ich die Glaubwürdigkeit aber nicht runterziehen wollen.

-- Editiert von Hafenlärm am 22.06.2015 14:02

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9551x hilfreich)

Also, vorweg, es liegt nicht in meiner Absicht, jetzt ein "Drama" aus dieser Geschichte zu machen. Es fiel mir halt auf (auch nicht nur bei Dir - und nicht nur im Unterforum Strafrecht), dass es in letzter Zeit zieml. überhand nimmt. Dich hat es jetzt halt "stellvertretend" getroffen... :engel:

Zitat:

Dann darf man doch wohl mal fragen, was dort im Garten gemacht wurde, wie spät es genau war, was sich in dem Becher befand ....

Aber die Nachfrage wird man sich gefallen lassen müssen.


Klar - nur sind Deine "Fragen" oftmals merkwürdig formuliert, dafür dass es "Fragen" sein sollen. Du hast eben nicht "gefragt", was im Garten gemacht wurde und was sich im Becher befand, sondern vom "Becher" auf Party geschlossen und von Party auf Alkohol.

Zitat:
Das hat man üblicherweise nur auf Partys oder ähnlichem, wo dann zugleich auch Alkohol im Spiel ist.


Das ist ja nun nicht wirklich eine "Frage". Und da gibt es halt auch noch zig andere mind. ebenso naheliegende Möglichkeiten, was der Anlass des "Becherhaltens" war und was der Inhalt des Bechers war.

Es handelt sich ja auch nicht nur um den Becher. Warum es "ungewöhnlich" ist, ein Haus gartenwärts zu betreten, ist mir immer noch schleierhaft... :)

PS: Genau so was meine ich:

Zitat:
Der Wurf mit einen colagfeüllten Hartplastikbecher an den Kopf ist erstmal nicht lustig.


Zitat:
Der Becher war nicht gefüllt sondern leer und ich habe ihn nicht geworfen sondern man hat ihn mir aus der Handgeschlagen. Warum wird behauptet das der Becher gefüllt war das habe ich nie geschrieben????


sondern...

Zitat:
und in der rechten mein Becher aus dem ich zu vor Cola getrunken haben und ihn eigentlich in der wohnung weiter nutzen wollte.


Im Jurastudium würde man das "unzulässige Sachverhaltserweiterung" nennen. :grins:

Nix für ungut ---> mit Bier gefüllte Hartplastikbecher --> :cheers:

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