Anzeigen wg. Körperverletzung/Cannabisbestz

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Anonymertyp123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeigen wg. Körperverletzung/Cannabisbestz

Hallo meine lieben :-) meine Frage:

Bin 21 und habe in der Vergangenheit mit 20 eine Anzeige wegen Körperverltzung und mit 17 schonmal, ebenfalls bekommen,welche vor Gericht kam aber eingestellt wurde. Nun wurde ich zum ersten mal wegen einer sehr geringen Menge Cannabis auffällig und der Beamte Vorort meinte das es zur Anzeige kommt aber höchstwahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wird da ich das erste mal wegen Cannabisbestz auffällig wurde.

Nun habe ich vermehrt gelesen :"ja wird eingestellt wenn zum ersten mal auffällig.kommt nicht ins Führungszeugnis"
Ich weiß das es wahrscheinlich ein Eintrag ins bundeszentralregister gibt.

Nun war ich ja bereits wg. Körperverletzung (2 mal, beides eingestellt) aktenkundig... Muss ich mir sorgen machen das das jetzt anders gehandhabt wird ? Die hochnahme der Polizei war vorgestern und die eingestellte letzte Anzeige, Anfang Dezember 2013.


Mach mir voll die sorgen wegen meiner beruflichen Zukunft.

Kommt's ins Führungszeugnis?

Bedanke mich im Voraus für jede Antwort.


Liebe Grüße

-----------------
""

-- Editiert Anonymertyp123 am 06.01.2014 12:22

-- Editiert Anonymertyp123 am 06.01.2014 12:24

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich weiß das es wahrscheinlich ein Eintrag ins bundeszentralregister gibt. <hr size=1 noshade>


Wofür soll es den gegeben haben?

Die eingestellten Jugendsachen stehen nur im Erziehungsreigster (und auch nur, wenn sie nach JGG-Vorschriften eingestellt wurden, also §§ 45 , 47 JGG )

Oder meinen Sie, dass es jetzt für die neue Sache einen geben wird?

Bei einer Einstellung ist das nicht der Fall, nur bei einer Verurteilung.

Ins Führungszeugnis käme nur was, wenn es eine Verurteilung gibt und die über 90 Tagessätze Geldstrafe liegt. Das ist hier in keinem Fall zu erwarten.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Die Tatsache, dass das letzte eingestellte Verfahren weniger als zwei Jahre her ist und deshalb bei der Staatsanwaltschaft noch im Verfahrensregister steht, könnte die Chance auf eine Einstellung wegen Geringfügigkeit verringern.

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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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