Anzeigepflicht von Amtsträgern

28. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
electrofaust
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 18x hilfreich)
Anzeigepflicht von Amtsträgern

Geehrte User,

ich hätte gern gewußt, ob Beamte generell dazu verpflichtet sind, ihnen im Dienst bekannt gewordene Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Bsp: Ein Beamter des Sozialamts entdeckt einen Fall von Sozialleistungsbetrug. Muss er diesen der Staatsanwaltschaft melden? Und was ist, wenn es nur 10€ sind, die erschlichen wurden?
Ich dachte bisher immer, nur Beamte von Strafverfolgungsbehörden wären anzeigepflichtig.

Wäre für weiterführende Hilfe sehr dankbar.

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
electrofaust
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 18x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

100%ig kann ich es auch nicht aus dem Stehgreif beantworten.

Es geht hier um das Thema: "Strafvereitelung durch Unterlassen".

Dazu braucht es eine Garantenstellung. Die hätte ein Sozialamtsmitarbeiter definitiv nicht , wenn er z.B. sieht wie Kunde X das Auto von Kunde Y auf dem Parkplatz des Sozialamtes beschädigt. Denn er hat nicht als Garant für Unversehrtheit von Y's Eigentum einzustehen und -im Gegensatz zu Polizeibeamten, Staatsanwälten...- auch nicht für "das Recht/die Rechtsordnung" als solche(s).

Ebenso dürfte es sich verhalten, wenn ein Mitarbeiter des Sozialamts Hamburg einen Sozialbetrug zu Lasten des Sozialamts München mitbekommt (keine Garantenstellung ggü. der Kommune München).

Interessant wird es, wenn es darum geht, dass ein eigener Kunde des Sozialamtsmitarbeiters einen Betrug zu Lasten der Kommune begeht, bei der der Mitarbeiter angestellt ist und der Mitarbeiter das auf dienstliche Wege erfährt. Hier könnte man evtl. von einer Garantenstellung des Mitarbeites für das (von seiner Kommune zu verwaltendes) "Vermögen" ausgehen. Aber "sicher" bin ich da wie gesagt keinesfalls.

quote:
Und was ist, wenn es nur 10€ sind, die erschlichen wurden?


Das wäre -im Falle des Falles- egal.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 01.03.2011 20:48

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