Arbeitgeber ruft beim Arzt an!!!

5. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Arbeitgeber ruft beim Arzt an!!!

Guten Tag!
Ein Arbeitskollege war krank für 6 Wochen(nicht wegen Mobbing), ging dann wieder einen Tag arbeiten und dann wieder zum Arzt, da er ständig gemobbt wurde und es eskalierte nachdem er nach seiner Krankschreibung wieder zur Arbeit kam.Weil der Chef total sauer war weil er sich hatte AU schreiben lassen.Das erste Mal in 5 Jahren!Da er so fertig war mit den Nerven hat die Ärztin ihn nun wieder AU geschrieben und Ihm mitgeteilt es liege eine neue Erkrankung vor und überweis Ihn zum einen anderen Arzt(Nerven)Somit müßte er wieder vom AG bezahlt werden.
Da nun aber die KK nur noch zahlte, fragte er dort nach. Die teilten Ihm dann mit(per Mail) das Sie dem AG mitgeteilt hätten das er weiter zahlem müsste, der AG wiederum teilte der KK daraufhin mit, er hätte mit der 1.Ärztin gesprochen und die hat dann die Diagnose so geändert, das nun doch eine Folgeerkrankung vorliegt.Der Kollege stellte jetzt die Ärztin zu Rede und die gab zu, mit dem AG über die Krankheit gesprochen zu haben.
Dem Chef geht es so schlecht und er muss dann wieder zahlen oder dann sogar jemanden raus schmeissen weil er kein Geld hat usw.
Der Ärztin war es sehr peinlich und Sie entschuldigte sich bei Ihm mehrmals.Nun weiß er nicht was er machen soll, da seine Mutter(70) auch dort Patientin ist.Er fragte mich nun ob er nicht wenigstens gegen den AG vorgehen kann, denn er kann doch nicht einfach die Ärztin zwingen Ihre Diagnose zu ändern.
Gibt es eine Möglichkeit gegen den Arbeitergber vorzugehen, er ist ja ohnehin schon wegen Mobbing AU geschrieben!?
Auch hatte der AG bei dem anderen Arzt angerufen, dieser hatte den AG mit Hinweis auf die Schweigepflicht jede Auskunft verweigert.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lavonia

anzeige gegen die ärztin wg bruch der schweigepflicht.§203, stgb.außerdem meldung an die ärztekammer.

der ag kann nix für die straftat der ärztin. wenn die bereit ist, diagnosen zu ändern, weil nichtmediziner das von ihr *verlangen*, ist sie nicht würdig den titel ärztin zu tragen.

sunbee

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#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ja Danke, mein Kollege hat aber das Problem, dass seine Mutter dort noch in Behandlung ist.Er wohnt auf dem Land, der nächste Arzt in weit weg.Was ich irgendwo verstehe!
Vor dem Hintergrund das er von seiner jetzigen Ärztin wegen Mobbing AU geschrieben ist, passt das auf den AG.
Leider gibt es wohl keine Möglichkeit den AG dafür zu belangen, wenn er beim Arzt anruft.
Allerdings hat mein Arbeitskollege eine E-Mail der KK, in der steht das der AG mit der Ärztin gesprochen hat.Die Kasse teilte dem AG mit das er weiter KG zahlen muss, da eine neuer Erkrankung vorliegt, daraufhin hat er mit der Ärztin gesprochen.

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#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

tja dies dummen land - bauern - tierärzte.

sowas unverschämtes habe ich ja noch nie gehört.

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#4
 Von 
florian_r
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 2x hilfreich)

Das klingt alles ziemlich verworren, aber letztlich bleibt es dabei, strafbar ist es nicht, wenn der AG bei der Ärztin anruft und erkundigt, wenn die ihm Auskunft erteilt macht sie sich strafbar, nicht aber der AG.
Anders sieht es natürlich aus, wenn der AG die Ärztin unter Druck gesetzt hat (-Nötigung). Aber dafür gibt es ja keine Anhaltspunkte.

Im übrigen würde eine Anzeige des AG wegen dieser Sache auch unvermeidbar zu Ermittlungen gegen die Ärztin führen.

Darüberhinaus:
Eine Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB ) durch die Ärztin ist zwar nach der Schilderung von Slavonia naheliegend aber nicht zwingend. Es mag vielmehr so sein, dass die Ärztin über den Patienten gar keine Angaben gemacht hat, nur dem "Gejammere" des AG zuhörte und dann nachher die Diagnose änderte, dass mag zwar nicht dem hippokratischem Eid entsprechen, wäre aber nicht Strafbar. Das sie Geheimnisse tatsächlich an den AG weitergegeben hat kann ich der Schilderung nicht entnehmen.

Sinvolle Maßnahmen beschränken sich wohl auf zivilrechtliche/arbeitsrechtliche Maßnahmen, dazu vielleicht in entsprechenden Foren nachfragen, ich wage doch zu bezweifeln, dass eine nachträgliche und unzutreffende Änderung der Diagnose zu einem Wegfall der Verpflichtung zur Lohnfortzahlung führen kann.

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#5
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Er könnte ja jetzt gegen den Arbeitgeber Klagen auf Lohnfortzahlung, was, wie oben schon geschrieben steht, auch zu Ermittlungen gegen die Ärztin führen würde.
Die Frage ist nur ob der AG es auf eine Klage ankommen lassen würde.Die Krankenkasse jedenfalls weiß über die Vorgänge bescheid und hält noch still.Auch hat er ja die
E-Mail von der KK, wo er es schriftlich hat, dass der Arbeitgeber mit der Ärztin gesprochen hat, vom Datum des gesprächs und der Änderung besteht somit ein zeitlicher Zusammenhang, außerdem hat die Ärztin ja zugegeben mit den AG über die Krankheit gesprochen zu haben.
In der Akte steht ja die 2.Erkrankung wieder als Erstbescheinigung drin und die Ärztin sagte Ihm noch am Tage der erneuten Krankschreibung, dass es weiter Geld vom AG geben würde, da die 1.Erkrankung nichts mit der Neuen zu tun hat.Erst nach dem Anruf, also ca.1 Woche später änderte Sie dann die Diagnose.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Er könnte ja jetzt gegen den Arbeitgeber Klagen auf Lohnfortzahlung, was, wie oben schon geschrieben steht, auch zu Ermittlungen gegen die Ärztin führen würde.
Die Frage ist nur ob der AG es auf eine Klage ankommen lassen würde.Die Krankenkasse jedenfalls weiß über die Vorgänge bescheid und hält noch still.Auch hat er ja die
E-Mail von der KK, wo er es schriftlich hat, dass der Arbeitgeber mit der Ärztin gesprochen hat, vom Datum des gesprächs und der Änderung besteht somit ein zeitlicher Zusammenhang, außerdem hat die Ärztin ja zugegeben mit den AG über die Krankheit gesprochen zu haben.
In der Akte steht ja die 2.Erkrankung wieder als Erstbescheinigung drin und die Ärztin sagte Ihm noch am Tage der erneuten Krankschreibung, dass es weiter Geld vom AG geben würde, da die 1.Erkrankung nichts mit der Neuen zu tun hat.Erst nach dem Anruf, also ca.1 Woche später änderte Sie dann die Diagnose.

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#7
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Er könnte ja jetzt gegen den Arbeitgeber Klagen auf Lohnfortzahlung, was, wie oben schon geschrieben steht, auch zu Ermittlungen gegen die Ärztin führen würde.
Die Frage ist nur ob der AG es auf eine Klage ankommen lassen würde.Die Krankenkasse jedenfalls weiß über die Vorgänge bescheid und hält noch still.Auch hat er ja die
E-Mail von der KK, wo er es schriftlich hat, dass der Arbeitgeber mit der Ärztin gesprochen hat, vom Datum des Gesprächs und der Änderung besteht somit ein zeitlicher Zusammenhang, außerdem hat die Ärztin ja zugegeben mit den AG über die Krankheit gesprochen zu haben.
In der Akte steht ja die 2.Erkrankung wieder als Erstbescheinigung drin und die Ärztin sagte Ihm noch am Tage der erneuten Krankschreibung, dass es weiter Geld vom AG geben würde, da die 1.Erkrankung nichts mit der Neuen zu tun hat.Erst nach dem Anruf, also ca.1 Woche später änderte Sie dann die Diagnose.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Oh hier war wohl jetzt was schief gelaufen, habe nach dem versenden immer eine Mitteilung erhalten, das es zurzeit nicht möglich ist,aber scheinbar hat es doch immer geklappt, so steht es jetzt gleich 3 x drin!
Tut mir leid!

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#9
 Von 
florian_r
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 2x hilfreich)

> Er könnte ja jetzt gegen den Arbeitgeber Klagen auf
> Lohnfortzahlung, was, wie oben schon geschrieben
> steht, auch zu Ermittlungen gegen die Ärztin führen würde.

Wo steht das denn? Das habe ich jedenfalls nicht geschrieben. Im Falle eines zivil- oder arbeitsrechtlichen Vorgehens gegen den AG sind Ermittlungen gegen die Ärztin nicht zwingend. Und wie ich oben ja schrieb ist es auch nicht unbedingt so, dass die Ärztin sich überhaupt strafbar gemacht hat.

Ich glaube ich verstehe nicht recht, worauf Sie eigentlich hinaus wollen. Die E-Mail von der KK und die "Aussage" der Ärztin helfen Ihrem Bekannten nicht recht weiter.

Was will er denn nu erreichen? Dass der AG ihm weiter Lohn zahlt (bzw. die Differenz zwischen Lohn und KK-Zahlung)?
Dazu müsste er selber ja dem AG eine Krankmeldung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen (also eine neue Erkrankung). Eine solche AU müsste die Ärztin ja zunächst vorgelegt haben.
Das sollte dann doch erst einmal ausreichen um eine Klage gegen den AG zu erheben. Im Zweifel wird das dann eine Frage für den Sachverständigen sein, inwieweit die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

Das gehört aber wohl eher in ein Arbeitsrechtliches Forum, strafrechtlich sehe ich hier nicht viel Grundlagen, vorallem wenn er nicht gegen die Ärtzin vorgehen will, obwohl ich mir überlegen würde ich ob ich meine Mutter bei dieser Ärztin weiter behandelt wissen wollte, so denn die Schilderung stimmt, wie sie hier widergegeben wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ja vielen Dank, leider stimmt alles so wie es geschrieben steht!
Ja , es ist richtig, das eine neue Erstbescheinigung dem Arbeitgeber vorgelegt wurde.Ja, er möchte die Differenz ausbezahlt bekommen.
Ja, meine Mutter würde ich dort auch nicht mehr zur Behandlung fahren!
Werde Ihm den Rat geben, eine Klage auf Lohnfortzahlung beim Arbeitsgericht einzureichen.
Übrigens habe ich mir in der Firma eine HBV Infektion durch eine Nadelstichverletzung(NSV) zugezogen.Da es keine Belehrungen oder Arbeitsschutz gab, bin ich auch nicht zum Arzt gegangen, da ich nicht wußte wie gefährlich NSV sind.Wie sind nicht im Gesundheitswesen tätig gewesen.(Spedition)

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