Arbeitgeber und eingestelltes Verfahren

16. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Black_Mamba
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber und eingestelltes Verfahren

Hallo, ich bin Ausländerin die vor einem Jahr einen Deutschen geheiratet hat, und Aufenthaltsgenehmigung bis 2007 bekommen hat. Ein Tag vor der Hochzeit (genau vor einem Jahr) habe ich einen Ladendiebstahl begangen (Wert 11,50 Euro), das bereue ich bis heute und ich tu's bestimmt nie wieder. Auf jeden Fall wurde das Verfahren eingestellt, nachdem ich 75 Euro an die Staatsanwaltschaft bezahlt habe. Im Mai (7 Monate nach der Tat) habe ich einen Job gekriegt, kommischerweise auch in einem Laden. Jetzt endet bald meine Probezeit und hoffentlich kriege ich den Vertrag verlängert. Meine Frage lautet - kann sich der Arbeitgeber informieren über Ausländeramt (die haben von dem Verfahren von der Polizei erfahren, und die wußten welche Tat ich begangen habe) oder Polizei, dass ich auf meinem Konto ein eingestelltes Verfahren habe, und dass der Vorwurf ein Ladendiebstahl war, und dann krieg ich meinen Vertrag nicht verlängert ? Ist das überhaupt möglich, dass die Sachbearbeiter im Ausländeramt so eine Information weitergeben könnten ? Beantworten Sie bitte meine Frage, sonst finde ich keine Ruhe mehr.
Herzlichen Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Keine Sorge, das fällt dann nun wirklich unter den Datenschutz. Dafür gibt es ja gerade das Führungszeugnis, in dem sich Arbeitgeber über Vorstrafen informieren können. Alles, was unter dieser Schwelle liegt, ist ganz bewußt nicht für Arbeitgeber einsehbar. Hier bei einer Bagatellsache überwiegt Dein berechtigtes Interesse noch, daß es niemand erfährt.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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